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Insolvenzantragsverfahren PREMA Semiconductor GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Mainz
Aktenzeichen: 280 IN 65/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
PREMA Semiconductor GmbH
Robert-Bosch-Straße 6, 55129 Mainz
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 595
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Ruiguang Lü

hat das Amtsgericht Mainz am 17. April 2025 um 07:45 Uhr folgende Entscheidung getroffen:

Zur Sicherung des Vermögens der Antragstellerin wird die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch
c/o BGP Insolvenzverwalter
Kaiserstraße 39, 55116 Mainz
Telefon: 06131 3337960
Fax: 06131 3337961
E-Mail: mail@bgp-insol.de

Hinweis an Drittschuldner:
Zahlungen an die Antragstellerin dürfen nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann die Antragstellerin sofortige Beschwerde einlegen.
Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen wollen.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Mainz,
Diether-von-Isenburg-Straße,
55116 Mainz
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Wird sie durch öffentliche Bekanntmachung veröffentlicht, beginnt die Frist zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung. Ist beides erfolgt, gilt das frühere Ereignis.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden, auch bei jedem anderen Amtsgericht. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Mainz. Die Beschwerde ist zu unterschreiben und muss den angefochtenen Beschluss sowie die Erklärung der Anfechtung enthalten. Bei teilweiser Anfechtung ist der Umfang zu bezeichnen. Eine Begründung ist erwünscht.

Datenschutzhinweis
Die Datenschutzerklärung gemäß DSGVO, BDSG und LDSG Rheinland-Pfalz ist auf der Website des Gerichts unter www.agmz.justiz.rlp.de abrufbar. Auf Wunsch wird sie auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

Amtsgericht Mainz, 17. April 2025

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