Az.: IN 1183/23
Ein bitteres Ende für die PROJECT PG Am Mühlenberg Potsdam GmbH & Co. KG – das Amtsgericht Nürnberg hat am 17. April 2025 einen endgültigen Beschluss gefasst: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Schuldnerin wurde mangels Masse abgewiesen. In der Folge wurden auch die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen vom 4. und 7. September 2023 aufgehoben.
Die Gesellschaft mit Sitz in Nürnberg, vertreten durch die PROJECT 1. Gewerbe GmbH und deren Geschäftsführer Bernard Marc Oliver, hatte selbst einen Insolvenzantrag gestellt – ein Schritt, der in vielen Fällen auf eine geplante Sanierung oder zumindest eine geordnete Abwicklung abzielt. Doch nun zeigt sich: Es fehlen die finanziellen Mittel, um ein geordnetes Insolvenzverfahren überhaupt durchführen zu können.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet im Kern, dass nicht einmal mehr ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens – also beispielsweise die Vergütung eines Insolvenzverwalters – zu decken. Dieser Schritt ist gleichbedeutend mit einer rechtlichen und wirtschaftlichen Beendigung der Unternehmensaktivitäten, zumindest in der bisherigen Form. Ein Abwicklungsverfahren außerhalb der Insolvenzordnung könnte folgen, etwa über die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister.
Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen verliert das Unternehmen nun auch den letzten Rest formeller Kontrolle durch das Insolvenzgericht. Schutzmaßnahmen wie das Einfrieren von Konten oder die Überwachung geschäftlicher Entscheidungen sind nicht länger in Kraft – schlicht, weil es nichts mehr zu sichern gibt.
Für Gläubiger, Mitarbeiter und Geschäftspartner ist diese Entwicklung tragisch. Forderungen können in aller Regel nicht mehr bedient werden, offene Rechnungen werden voraussichtlich abgeschrieben werden müssen. Auch Investoren der Muttergesellschaften innerhalb der PROJECT-Gruppe dürften diesen Schritt mit Sorge beobachten.
Dennoch bleibt ein letzter rechtlicher Schritt offen: Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Bekanntmachung oder Zustellung des Beschlusses, wahlweise auch mit dessen öffentlicher Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Ob jedoch ein solcher Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, bleibt angesichts der klaren Aussage „mangels Masse“ mehr als fraglich. Mit dem heutigen Beschluss endet für die PROJECT PG Am Mühlenberg Potsdam GmbH & Co. KG ein langes und offensichtlich erfolgloses Ringen um Rettung – ein Lehrstück über die Härte wirtschaftlichen Scheiterns in einem regulierten Insolvenzrahmen.
Amtsgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
17. April 2025