Az.: IN 1186/23
Am 17. April 2025 hat das Amtsgericht Nürnberg – Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROJECT PW Mahlsdorfer Str. 7–8 Berlin GmbH & Co. KG offiziell mangels Masse abgewiesen. Damit endet ein über Monate andauernder juristischer und wirtschaftlicher Prozess, der ursprünglich auf eine geordnete Abwicklung oder Sanierung abzielte – nun jedoch endgültig in der Zahlungsunfähigkeit ohne Verfahrensfortführung mündet.
Die Gesellschaft, mit Sitz am Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, war vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die PROJECT 2. Wohnen GmbH, deren Geschäftsführer Bernard Marc Oliver ebenfalls mit mehreren anderen Gesellschaften der PROJECT-Gruppe in Insolvenzverfahren verwickelt ist. Im Rahmen dieses Verfahrens waren bereits am 4. und 11. September 2023 Sicherungsmaßnahmen durch das Gericht angeordnet worden, um eine mögliche Schädigung des noch vorhandenen Vermögens zu verhindern. Diese Maßnahmen wurden nun mit der Abweisung des Antrags ebenfalls aufgehoben.
Die Begründung des Gerichts ist eindeutig: Es fehlt an ausreichender Insolvenzmasse, um selbst die grundlegenden Kosten eines Verfahrens – insbesondere die Vergütung eines Insolvenzverwalters – zu decken. Damit gilt das Unternehmen als wirtschaftlich vollständig handlungsunfähig. Für Gläubiger bedeutet dies einen herben Rückschlag, da mit einer Verwertung oder Quote auf ihre Forderungen nicht mehr zu rechnen ist.
Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen ist das Unternehmen auch rechtlich aus der gerichtlichen Kontrolle entlassen – was allerdings in diesem Fall wenig Relevanz hat, da keine Vermögenswerte mehr verwaltet oder gesichert werden können. Auch für betroffene Projektentwicklungen oder Immobilienvorhaben in Berlin-Mahlsdorf dürfte dieser Beschluss tiefgreifende Folgen haben. Baustopps, Abwicklungen oder komplette Stillstände sind wahrscheinliche Konsequenzen.
Rechtsmittel bleiben möglich: Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Beschlusses oder der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erfolgen, wobei die gesetzliche Frist einzuhalten ist.
Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht einmal mehr die dramatische wirtschaftliche Lage innerhalb der PROJECT-Unternehmensgruppe. Mehrere ihrer Gesellschaften scheinen aktuell in vergleichbaren Lagen zu sein – ein weitreichender Zusammenbruch eines vormals ambitionierten Immobilien- und Projektentwicklers.
Amtsgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
17. April 2025