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Insolvenzantragsverfahren gegen die POLYMER-SYSTEME GMBH eingestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Göppingen
Aktenzeichen 1 IN 30/24

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
POLYMER-SYSTEME GMBH,
Holzheimer Straße 8, 73037 Göppingen,
vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Dreizler,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 533050,
Geschäftszweig: Baugewerbe,
verfahrensbevollmächtigt: Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt, Seestraße 61/1, 71229 Leonberg, Aktenzeichen 39/24,

hat das Amtsgericht Göppingen am 16. April 2025 beschlossen:

Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.

Zuvor angeordnete Sicherungsmaßnahmen vom 22. Juni 2024 sind aufgehoben.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Göppingen, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen.

Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Auch eine elektronische Einreichung ist zulässig – jedoch nicht per einfacher E-Mail. Nähere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten finden Sie unter www.ejustice-bw.de.

Amtsgericht Göppingen – Insolvenzgericht
16. April 2025

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