Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über ANCK GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 23 IN 29/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ANCK GmbH, mit Sitz Im Aveler Tal 20, 54295 Trier, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HRB 46216 und vertreten durch Geschäftsführer Christopher Koikkara, hat das Amtsgericht Trier am 17. April 2025 um 10:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu sichern. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Verfügungen der ANCK GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Diese Regelung soll verhindern, dass Gläubigerinteressen durch unkontrollierte Vermögensverfügungen gefährdet werden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Thomas Lamberty von der Rechtsanwälte Partnerschaft mbB mit Sitz in Kornmarkt 4, 54290 Trier bestellt. Er ist erreichbar unter Telefon: 0651/1708300 und per E-Mail: Alexander.lamberty@tbs-insolvenzverwalter.de.

Die nun eingeleitete vorläufige Verwaltung ist ein bedeutender Schritt in Richtung Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft. Der vorläufige Verwalter übernimmt die Aufsicht über alle wirtschaftlich relevanten Handlungen der ANCK GmbH, prüft die finanzielle Gesamtlage und stellt sicher, dass keine Benachteiligung der Gläubiger eintritt. In den kommenden Wochen wird er ermitteln, ob eine Verfahrens­eröffnung möglich und gegebenenfalls eine Sanierung der Gesellschaft denkbar ist.

Amtsgericht Trier – Insolvenzgericht
Beschluss vom 17. April 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Elon Musk in Texas: Wie der Tech-Milliardär ein verschlafenes Städtchen aufmischt

Next Post

Wetterumschwung an Ostern: Gewitter und Unwettergefahr am Ostersonntag