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Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bei Hansa Net GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 509 IN 23/24

Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hansa Net GmbH, Hastedter Heerstraße 25, 28207 Bremen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 30508 HB und vertreten durch Geschäftsführer Pawel Szefler, hat das Amtsgericht Bremen am 16. April 2025 die zuvor angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben.

Die vorläufige Verwaltung wurde ursprünglich zur Sicherung des Schuldnervermögens im Rahmen des Eröffnungsverfahrens angeordnet. Mit der nun erfolgten Aufhebung entfällt diese Sicherungsmaßnahme.

Die Gründe für eine solche Entscheidung können vielfältig sein – etwa die Rücknahme des Insolvenzantrags, eine außergerichtliche Einigung mit Gläubigern, ein erfolgreicher Sanierungsansatz oder ein Hinweis darauf, dass keine ausreichenden Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens mehr vorliegen.

Die Aufhebung bedeutet, dass der vorläufige Insolvenzverwalter seine Tätigkeit einstellt und die Hansa Net GmbH ihre Verfügungsbefugnis über das Unternehmensvermögen (vorerst) zurückerhält – vorbehaltlich weiterer Entscheidungen des Gerichts.

Amtsgericht Bremen – Insolvenzgericht
Beschluss vom 16. April 2025

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