Aktenzeichen: 67a IN 82/25
Hamburg, den 12. März 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat um 11:08 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Concpt GmbH angeordnet. Die Maßnahme dient dazu, Vermögensveränderungen zu verhindern und eine geordnete Prüfung der finanziellen Situation des Unternehmens zu ermöglichen.
Die Concpt GmbH, mit Sitz in der Rabenhorst 33, 22391 Hamburg, ist im Groß- und Einzelhandel mit Kleidung, Schmuck und erlaubnisfreien Waren tätig und wird durch den Geschäftsführer Paramjit Singh vertreten.
Einschränkungen für die Schuldnerin
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Steuerberater Dipl.-Kfm. Michael Merath aus Hamburg bestellt. Ab sofort darf das Unternehmen keine eigenständigen finanziellen Verfügungen mehr treffen, ohne die Zustimmung des Insolvenzverwalters einzuholen.
Zudem wurde den Drittschuldnern, also Geschäftspartnern, die noch Zahlungen an die Concpt GmbH leisten müssten, untersagt, weiterhin direkt an das Unternehmen zu zahlen. Stattdessen sind alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
Darüber hinaus wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen vorläufig untersagt oder ausgesetzt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen.
Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er ist ermächtigt:
- Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und zu verwalten,
- eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen,
- eine Bestandsaufnahme der finanziellen Lage des Unternehmens vorzunehmen,
- laufende Geschäftstätigkeiten zu prüfen und ggf. zu regulieren.
Wie geht es weiter?
Die nächsten Wochen werden zeigen, ob die Insolvenzverwaltung eine Sanierung, einen Verkauf oder eine Abwicklung des Unternehmens vorbereitet. Sollte sich herausstellen, dass nicht genügend Vermögenswerte vorhanden sind, könnte das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen werden.
Einblick in den vollständigen Beschluss
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg eingesehen werden.