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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Domus Real GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 93 IN 50/25

Aachen, den 13. März 2025 – Das Amtsgericht Aachen hat um 12:56 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Domus Real GmbH angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Unternehmensvermögen zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern, bis eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wird.

Die Domus Real GmbH, mit Sitz in der Charlottenstraße 14, 52070 Aachen, ist auf den Kauf, Verkauf, die Bebauung, Vermietung und Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken spezialisiert. Sie wird durch den Geschäftsführer Hagen Leander Herbig, wohnhaft in Vaals, Niederlande, vertreten.

Einschränkungen für die Schuldnerin

Zur vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde Rechtsanwalt Andreas Schmitz aus Aachen bestellt. Ab sofort sind alle finanziellen Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.

Zusätzlich gelten folgende Maßnahmen:

  • Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Drittschuldner (z. B. Mieter oder Geschäftspartner, die noch Zahlungen an die Domus Real GmbH leisten müssten) dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen.
  • Einziehung von Bankguthaben und Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist befugt, sämtliche Unternehmensguthaben und Außenstände zu verwalten.
  • Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Alle laufenden Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt oder ausgesetzt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe,

  • die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu analysieren,
  • die Insolvenzmasse zu sichern und zu erhalten,
  • Gläubigerinteressen zu wahren,
  • einen Bericht zu erstellen, auf dessen Grundlage über die Insolvenzeröffnung entschieden wird.

Wie geht es weiter?

In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Sanierung, ein Verkauf oder eine vollständige Abwicklung des Unternehmens möglich ist. Falls die Insolvenz eröffnet wird, können Gläubiger ihre Forderungen offiziell anmelden. Sollte das Verfahren mangels Masse nicht eröffnet werden, droht die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister.

Einsicht in den vollständigen Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen eingesehen werden.

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