Aktenzeichen: 254 IN 1072/24
Dortmund, den 11. März 2025 – Das Amtsgericht Dortmund hat um 09:19 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der QFM GmbH angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, Vermögensverschiebungen zu verhindern und eine geordnete Prüfung der finanziellen Situation des Unternehmens sicherzustellen.
Die QFM GmbH, mit Sitz in der Gildenstraße 1, 44263 Dortmund, wird durch den Geschäftsführer Galal Gori vertreten.
Einschränkungen für die Schuldnerin
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Klein aus Dortmund bestellt. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam.
Zusätzlich wurden folgende Maßnahmen getroffen:
- Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Drittschuldner, die der QFM GmbH noch Geld schulden, dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen.
- Einziehung von Bankguthaben und Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist befugt, sämtliche Unternehmensguthaben und Außenstände zu verwalten.
- Stopp von Zwangsvollstreckungen: Alle laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden untersagt oder ausgesetzt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe,
- die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu analysieren,
- die Insolvenzmasse zu sichern und zu erhalten,
- Gläubigerinteressen zu wahren,
- einen Bericht zu erstellen, der über eine mögliche Insolvenzeröffnung entscheidet.
Wie geht es weiter?
In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Sanierung, ein Verkauf oder eine vollständige Abwicklung des Unternehmens möglich ist. Falls die Insolvenz eröffnet wird, können Gläubiger ihre Forderungen offiziell anmelden. Sollte das Verfahren mangels Masse nicht eröffnet werden, droht der Untergang des Unternehmens.
Einsicht in den vollständigen Beschluss
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund eingesehen werden.