Aktenzeichen: 31 IN 8/25
Kleve, den 13. März 2025 – Das Amtsgericht Kleve hat um 10:46 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ImmoRhein GmbH angeordnet. Ziel ist es, das Unternehmensvermögen zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern, bis eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wird.
Das Unternehmen mit Sitz in Moers, Neuer Wall 2, 47441, ist auf die Verwaltung von Immobilien, Immobilienprojekt- und Facilitymanagement, Trockenbauarbeiten, Bodenverlegung, Abbruchservice sowie das Verlegen von Kabeln im Erdreich spezialisiert. Die Geschäftsführung liegt bei Endri Beqiri und Johannes Leonardus Ghislain Suls.
Einschränkungen für die Schuldnerin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Nada Nasser aus Krefeld bestellt. Ab sofort sind alle finanziellen Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit ihrer Zustimmung wirksam.
Zusätzlich wurden folgende Maßnahmen angeordnet:
- Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Drittschuldner, also Unternehmen oder Personen, die der ImmoRhein GmbH noch Geld schulden, dürfen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zahlen.
- Einziehung von Bankguthaben und Forderungen: Die Insolvenzverwalterin ist berechtigt, sämtliche Unternehmensguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen und zu verwalten.
- Stopp von Zwangsvollstreckungen: Alle laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden untersagt oder ausgesetzt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögenswerte.
Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Die Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe,
- die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen,
- das Vermögen der Schuldnerin zu sichern,
- Gläubigerinteressen zu wahren und
- einen Bericht zu erstellen, der als Grundlage für die endgültige Entscheidung über die Insolvenzeröffnung dient.
Wie geht es weiter?
In den kommenden Wochen wird geprüft, ob das Unternehmen sanierungsfähig ist oder ob eine Abwicklung notwendig wird. Sollte die Insolvenz eröffnet werden, können Gläubiger ihre Forderungen offiziell anmelden.
Sollte die Eröffnung mangels Masse abgelehnt werden, könnte die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht werden.
Einsicht in den vollständigen Beschluss
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve eingesehen werden.