Aktenzeichen: 49 IN 75/24
Das Amtsgericht Kleve hat am 13. Januar 2025, um 14:07 Uhr, im Verfahren über das Vermögen der E.A.Z. Wind GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Klosterstraße 21-23, 46446 Emmerich am Rhein, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 154240 eingetragen. Es wird durch die Geschäftsführer Paul Stephan Eduard, wohnhaft in Zwolle, Niederlande, und Adrianus Johannus Duivenvoorden, wohnhaft in Emmerich am Rhein, vertreten.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Peter C. Minuth, Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf, bestellt. Seine Aufgabe ist es, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern, zu überwachen und im Interesse der Gläubiger zu verwalten.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
- Zustimmungsvorbehalt: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Einschränkungen für Drittschuldner: Den Schuldnern der Schuldnerin ist untersagt, Zahlungen an die E.A.Z. Wind GmbH zu leisten. Sie werden angewiesen, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen.
- Ermächtigung des Insolvenzverwalters: Dr. Minuth ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und Gelder entgegenzunehmen.
Aussetzung von Zwangsvollstreckungen
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt. Bereits laufende Zwangsvollstreckungen werden vorübergehend eingestellt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Bedeutung der Entscheidung
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung markiert den Beginn eines strukturierten Verfahrens zur Klärung der Vermögensverhältnisse der E.A.Z. Wind GmbH. Ziel ist es, die Interessen der Gläubiger zu wahren und die Insolvenzmasse zu sichern, während eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wird.
Amtsgericht Kleve
13. Januar 2025