Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 3605 IN 69/25
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der F&P Stock Solution GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg am 10. Januar 2025 erste Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin, mit Sitz in der Boxhagener Straße 18, 10245 Berlin, wird durch ihre Geschäftsführer Oliver Berger, Stephan Ebert, Julius Göllner und Ole Mathis Schneikart vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 256530 eingetragen.
Beschluss des Gerichts
Um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern, hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
Zwangsvollstreckungen, einschließlich der Vollziehung von Arresten oder einstweiligen Verfügungen, werden untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). - Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Otto, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO).
Veröffentlichung und Speicherung der Anordnung
Die Anordnung wurde in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht und bleibt dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit gespeichert. Falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird, erfolgt eine Löschung der Anordnung spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder der Rechtskraft der Verfahrenseinstellung (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV). Sollte das Verfahren nicht eröffnet werden, wird die Anordnung spätestens sechs Monate nach ihrer Aufhebung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Beschluss können die Beteiligten binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg eingereicht werden. Elektronische Einreichungen sind ebenfalls möglich, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eine einfache E-Mail genügt nicht.
Mit diesen Maßnahmen hat das Amtsgericht Charlottenburg die ersten Schritte eingeleitet, um die Vermögenswerte der F&P Stock Solution GmbH zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen.