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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Kreutz Innovations- und Vertriebsgesellschaft mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 56 IN 432/24

Das Amtsgericht Flensburg hat am 10. Januar 2025, um 12:00 Uhr, im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kreutz Innovations- und Vertriebsgesellschaft mbH, Industriestraße 3a, 24963 Tarp, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter der Nummer HRB 11206 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Michael Kreutz vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. iur. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, bestellt. Er ist erreichbar unter:

  • Telefon: 040 432080-0
  • Fax: 040 432080-400

Dr. Doebert übernimmt die Überwachung der Vermögensverwaltung und die Sicherung der Insolvenzmasse im Interesse der Gläubiger.

Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung

  1. Einschränkung der Verfügungsmacht:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Außenstände, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Verbot für Drittschuldner:
    Drittschuldner der Kreutz Innovations- und Vertriebsgesellschaft mbH dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern keine ausdrückliche Zustimmung zur Zahlung an die Schuldnerin vorliegt (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Alle laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest- oder einstweilige Verfügungen, werden untersagt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorübergehend eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Ziel der Maßnahmen

Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll sicherstellen, dass das Vermögen der Kreutz Innovations- und Vertriebsgesellschaft mbH bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschützt wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird außerdem prüfen, ob die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtfertigen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung steht der Schuldnerin und den Gläubigern das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Die Beschwerde ist binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg, einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Bedeutung des Beschlusses

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird die Vermögenslage der Kreutz Innovations- und Vertriebsgesellschaft mbH unter gerichtliche Aufsicht gestellt. Dies dient der Sicherung der Interessen der Gläubiger und der Klärung der weiteren wirtschaftlichen Perspektive des Unternehmens.

Amtsgericht Flensburg – Insolvenzgericht
10. Januar 2025

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