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Rechtsanwälte Wenger Vieli AG aus Zürich nicht Empfehlenswert?

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Vika_Glitter (CC0), Pixabay

Ob ein Rechtsanwalt bzw. eine Kanzlei empfehlenswert ist, muss dann jeder Mandant selbst herausfinden und seine eigenen Erfahrungen machen. Als Außenstehender bzw. in dem konkreten Fall, in dem wir mit der genannten Kanzlei zu tun haben, würden wir uns mit einer Empfehlung sicherlich schwer tun, denn da passen ein paar Dinge nicht zusammen – aus unserer, sicherlich subjektiven Sicht.

Die genannte Kanzlei, eigentlich eine Firma in Form einer AG, vertritt die Interessen der Swiss Gold Treuhand AG aus Zug und damit natürlich auch die Interessen von Rechtsanwalt Renato Vitetta, seines Zeichens Verwaltungsratschef der Swiss Gold Treuhand AG. Jener Renato Vitetta aus Mailand, der damit auch natürlich die rechtliche und persönliche Verantwortung für das Handeln der Gesellschaft hat.

Was macht Herr Vitetta dann aber? Er stellt einen verurteilten Goldbetrüger ein und wundert sich 43 Jahre später, dass er beklaut wurde. Muss man das verstehen? Wir verstehen das nicht. Gerade wenn man die Vorgeschichte eines leitenden Angestellten der Swiss Gold Treuhand AG so genau kennt, muss man doch mit Argusaugen darauf achten, was dieser leitende Angestellte macht. Herr Vitetta hat das offensichtlich, wenn überhaupt, nur oberflächlich getan. Er hat erst etwas gemerkt, als 78 Millionen Euro weg waren. Ja, geht es denn noch? Muss man an dieser Stelle auch mal die Frage stellen, meine Herren Rechtsanwälte von der Wenger Vieli AG aus Zürich?

Müssen Sie nicht auch sagen, der Fisch stinkt vom Kopf her in diesem Vorgang? Für uns jedenfalls hat Herr Vitetta, wenn er nicht selber an dem großen Goldraub beteiligt war, zumindest grobfahrlässig gehandelt. Aus unserer subjektiven Sicht steht Herr Vitetta in der Haftung gegenüber den geschädigten Anlegern, immerhin über 700, wie wir mittlerweile wissen.

Aus unserer Sicht wird es Zeit, dass das Konkursamt in Zug in der Schweiz die derzeitige Posse stoppt und endlich einen ordentlichen Konkursverwalter bestellt, der dann aufklärt, denn aus unserer Sicht handelt es sich hierbei um eine Kriminalinsolvenz. Aufklären muss das natürlich immer ein ordentliches Gericht und ganz klar auch, auch für Herrn Vitetta und Claudio De Gorgi gilt natürlich die Unschuldsvermutung, bis ein Gericht dazu ein rechtskräftiges Urteil gefällt hat.

Trotzdem, meine Damen und Herren der Wenger Vieli AG aus Zürich, wäre es aus unserer Sicht besser, wenn Herr Vitetta daran wirklich interessiert ist, dass man den Vorgang gemeinsam aufklärt. Gemeinsam mit der IG SGT AG, denn die Anleger haben natürlich einen Anspruch darauf zu erfahren, was mit ihrem Geld passiert ist.

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