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One Group GmbH: Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev und Rechtsanwalt Jens Reime

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Tumisu (CC0), Pixabay

Interviewer: Guten Tag, Frau Rechtsanwältin Bontschev und Herr Rechtsanwalt Reime. Vielen Dank, dass Sie heute hier sind, um über die aktuelle Situation der One Group GmbH zu sprechen. Beginnen wir mit der brennenden Frage: Steht das Ende der One Group GmbH bevor?

Rechtsanwältin Bontschev: Guten Tag. Eine seriöse Antwort auf diese Frage ist momentan schwierig. Wie viele Unternehmen im Immobiliensektor kann sich auch die One Group GmbH der allgemeinen Marktentwicklung nicht entziehen, und die sieht derzeit alles andere als positiv aus.

Rechtsanwalt Reime: Genau, und vielen Dank für die Einladung. Die Immobilienbranche erlebt aktuell eine Welle von Insolvenzen. Es stellt sich die Frage, was bei diesen Unternehmen, einschließlich der One Group GmbH, schiefgelaufen ist.

Interviewer: Welche Faktoren spielen Ihrer Meinung nach eine Rolle bei diesen Entwicklungen?

Rechtsanwältin Bontschev: Viele Unternehmen, einschließlich der One Group GmbH, haben offenbar auf stetig steigende Immobilienpreise spekuliert und sich dementsprechend eingedeckt. Diese Immobilien sind jetzt im Nachhinein zu teuer und nur mit erheblichen Preisnachlässen zu verkaufen.

Rechtsanwalt Reime: Hinzu kommt, dass viele dieser Unternehmen sich über Anleihen, Crowdinvesting oder Nachrangdarlehen finanziert haben. Diese Anlegergelder sind jetzt stark gefährdet.

Interviewer: Wie sieht es speziell bei der One Group GmbH aus?

Rechtsanwältin Bontschev: Für das vierte Quartal 2023 droht der Ausfall von Zinszahlungen für Anlagegelder in Höhe von etwa 410 Millionen Euro aus vier Emissionen. Zudem hat das Unternehmen einen Vertriebsstopp für fünf weitere Emissionen verhängt.

Interviewer: Wie sollten Anleger auf diese Nachrichten reagieren?

Rechtsanwalt Reime: Es ist natürlich eine beunruhigende Situation für die Anleger, aber eine Überreaktion wäre fehl am Platze. Eine mögliche Lösung wäre die Einrichtung eines Anlegerbeirats. Dies könnte helfen, die Situation gemeinsam mit der Unternehmensführung im Interesse des Unternehmens und der Anleger zu lösen.

Interviewer: Ist die One Group GmbH verpflichtet, die Zinsen auszuzahlen?

Rechtsanwältin Bontschev: Nein, die One Group GmbH ist nicht verpflichtet, die Zinsen auszuzahlen, wenn dadurch eine Insolvenzgefährdung des Unternehmens entstehen würde. Es ist wichtig, dass das Unternehmen verantwortungsvoll handelt, um einen Totalverlust für die Anleger zu verhindern.

Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev und Herr Reime, für Ihre Einschätzungen und Empfehlungen in dieser komplexen Situation.

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