Start Justiz Insolvenzverfahren Berlin Immobilien Asset Holding DE 2 GmbH – keine Insolvenz mangels Masse

Berlin Immobilien Asset Holding DE 2 GmbH – keine Insolvenz mangels Masse

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kalhh (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36b IN 5825/23

Im Verfahren bezüglich des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die Vermögenswerte der Berlin Immobilien Asset Holding DE 2 GmbH, ansässig Viktoria-Luise-Platz 7, 10777 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jan-Alexander Nowak, eingetragen beim Registergericht Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 179649 – Schuldnerin –

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 27.12.2023 folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss:

Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für das Vermögen der Schuldnerin wird mangels ausreichender Masse abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann eine sofortige Beschwerde (nachfolgend als „Beschwerde“ bezeichnet) eingelegt werden.

Die Beschwerde muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei folgender Adresse eingereicht werden:

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Entscheidung oder, sofern keine gesonderte Bekanntmachung erfolgt, ab dem Zeitpunkt der Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 Insolvenzordnung (InsO) im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als Zustellung an alle beteiligten Parteien, selbst wenn die Insolvenzordnung eine separate Zustellung vorsieht (§ 9 Abs. 3 InsO). Die Zustellung gilt als erfolgt, sobald zwei weitere Tage nach dem Veröffentlichungsdatum vergangen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Der Fristbeginn richtet sich nach dem frühesten Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung).

Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder vor der Geschäftsstelle des genannten Gerichts zu Protokoll erklärt werden. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig beim oben genannten Gericht eingereicht wird. Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht zwingend erforderlich.

Die Beschwerde muss vom Beschwerdeführer oder seinem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet sein.

In der Beschwerdeschrift müssen die Entscheidung, gegen die Einspruch eingelegt wird, klar bezeichnet und die Absicht zur Einlegung einer Beschwerde erklärt werden.

Rechtsmittel können auch in elektronischer Form eingereicht werden. Eine einfache E-Mail entspricht jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Rechtsmittel, die von einem Rechtsanwalt, Notar, einer Behörde oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, einschließlich ihrer zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse, eingereicht werden, müssen als elektronisches Dokument eingereicht werden, es sei denn, dies ist vorübergehend aus technischen Gründen nicht möglich. In diesem Fall ist die Übermittlung gemäß den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende technische Unmöglichkeit bei der Einreichung oder unverzüglich danach glaubhaft gemacht werden muss. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortlichen Person versehen sein oder von der verantwortlichen Person unterzeichnet und über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortlichen Person versehen ist, darf auf folgende Weisen übermittelt werden: über einen sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Bitte beachten Sie die Vorschriften von § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung für sichere Übermittlungswege sowie die technischen Rahmenbedingungen und Bestimmungen des elektronischen Rechtsverkehrs gemäß der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) in der jeweils gültigen Fassung, welche auf der Website www.justiz.de einsehbar sind.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 27.12.2023

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