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Die dreiste Abmahnung der Kanzlei Cornelius + Krage aus Kiel in Sachen immoteam

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Tumisu (CC0), Pixabay

Manchmal können auch wir nur den Kopf schütteln, wenn wir Abmahnungen erhalten. Natürlich war auch diese Abmahnung wieder „ich verdiene dann mal eben 1000 Euro Kostennote“ der Kanzlei anbei gefügt. Meine Herren Rechtsanwälte, wir sind nicht auf der „Brennsuppe daher geschwommen“, deshalb sehen wir das einmal sportlich.

Vorgeschichte:

Cornelius + Krage
vertritt das Unternehmen Immoteam Gesellschaft für Wohnprojekte mbH. In dessen Namen hatte man uns eine Aufforderung zur Löschung eines Artikels übermittelt, wo es um eine „angebliche Insolvenz“ des Unternehmens ging. Das hatten wir damals übrigens aus dem Insolvenzregister 1 zu 1 übernommen.

Nachdem wir dann, nach Erhalt des Schreibens, uns die Eintragung im Unternehmensregister angeschaut haben, die danach kam, war es für uns gar keine Frage, dass wir die Veröffentlichung dann auch bei uns löschen inkl. natürlich der Google Cache Löschung.

Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 146669 Bekannt gemacht am: 12.07.2022 13:47 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
12.07.2022
HRB 146669: Immoteam Gesellschaft für Wohnprojekte mbH, Hamburg, Rothenbaumchaussee 156, 20149 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67c IN 127/22) vom 07.07.2022 ist die am 08.07.2022 eingetragene Sicherungsmaßnahme aufgehoben.

Nun schauen wir uns aber dann natürlich auch einmal die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz des Unternehmens an. Das haben wir auch in diesem Fall getan und festgestellt, dass wir hier ein Unternehmen haben, welches „bilanziell überschuldet“ ist. Darüber haben wir dann einen neuen Bericht verfasst. Einen Bericht, der natürlich dann mit der entsprechenden Bilanz unterlegt war. Damit war für uns der Vorgang dann erledigt.

Nicht aber für die Mandantin der genannten Kanzlei aus Kiel, denn die hat uns dann am heutigen Tage eine Mail mit einer Abmahnung und einer Kostennote übermittelt. Man hatte wohl gedacht, „was einmal klappt mit dem Löschen, klappt dann auch ein 2. Mal“. Irrtum meine Herren, denn hier handelt es sich auch um eine wahre Tatsachenbehauptung, die in einem für Jedermann öffentlichen Register zugänglich ist. Natürlich dürfen wir das dann auch übernehmen und einen erklärenden Kommentar dazu schreiben.

Zudem ist der Anwalt der Meinung, wir hätten den neuen Artikel „quasi aus Rache“ veröffentlicht. Irrtum Herr Anwalt, aber bevor wir irgendwas löschen, betreiben wir natürlich Recherche, ob das dann auch stimmt, was man uns mitteilt. Dafür haben wir dann eben ins Unternehmensregister geschaut. Somit, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, ergibt sich dann auch der von Ihnen beschriebene zeitliche Zusammenhang, und nur daraus. Rachegedanken gab es bei uns noch niemals, warum auch? Nur weil wir einen Artikel löschen?

Vermutlich werden wir uns nun vor einem Gericht auseinandersetzen müssen, denn wir werden den Beitrag nicht löschen. Das haben wir der genannten Kanzlei auch mitgeteilt. Wir haben der Kanzlei aber natürlich angeboten, sollte das Unternehmen über eine neue Bilanz verfügen und uns überlassen, wir das natürlich dann auch in unserem jetzigen Artikel als Update vermerken werden.

 

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