Start Justiz Insolvenzverfahren Verfügungsverbot für Berliner Immobiliengesellschaft nach Insolvenzantrag

Verfügungsverbot für Berliner Immobiliengesellschaft nach Insolvenzantrag

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Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Berlin, Kurfürstendamm 231 Immobilien GmbH & Co. KG aus München, ein Verfügungsverbot erlassen. Das Gericht reagierte damit auf den Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, registriert unter dem Aktenzeichen 36b IN 508/24, und legte fest, dass ab dem 23. April 2024 um 16:09 Uhr alle Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig sind.

Die Maßnahme zielt darauf ab, eine Verschlechterung der Vermögenslage der Gesellschaft zu verhindern, während das Gericht über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet. Das Verbot schließt auch die Fortführung vorläufiger Maßnahmen und Anordnungen ein, die bereits seit dem 22. Januar 2024 in Kraft sind.

Dieser rechtliche Schritt unterbricht zudem alle zivilrechtlichen Streitigkeiten, die gegen die Gesellschaft anhängig sind, wie in § 240 ZPO festgelegt. Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt in elektronischen Informationssystemen, um Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten, und wird mindestens für die Dauer der Anordnung gespeichert. Im Falle einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Löschung dieser Veröffentlichung sechs Monate nach Aufhebung oder Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens vorgesehen.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden, wobei die Frist mit der Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung beginnt. Beschwerden sind schriftlich oder mündlich bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg einzulegen.

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