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FINMA revidiert Eigenmittelvorschriften für Banken

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IO-Images (CC0), Pixabay
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt ihre Ausführungsbestimmungen im Bereich der Eigenmittelanforderungen für Banken an. Damit übernimmt die Schweiz die letzten nach dem internationalen Basel-III-Standard vorgesehenen Verbesserungen der Bankenregulierung im Nachgang zur letzten Finanzkrise. Die FINMA führt eine Anhörung bis zum 25. Oktober 2022 durch.

Der internationale Bankenstandard Basel III umfasst Regeln zu anrechenbaren Eigenmitteln, zur Höhe der Eigenmittel zur Verlustabfederung, zur Risikoverteilung, zur Liquidität und zur Offenlegung. Gesetzes- und Verordnungsgeber haben seit 2013 das als Reaktion auf die letzte Finanzkrise entwickelte Reformpaket der Basel-III-Standards schrittweise ins Schweizer Recht eingeführt. Mit der Einführung der sogenannt finalen Basel-III-Standards findet dieser Prozess seinen Abschluss.

Mit den finalen Basel-III-Standards ändern die Regeln zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen insbesondere für Kredit- und Marktrisiken sowie operationelle Risiken. Neben einer höheren Risikosensitivität der Eigenmittelanforderungen haben die neuen Regeln eine bessere Vergleichbarkeit der Eigenmittelanforderungen und darauf basierender Kennzahlen zum Ziel. Hierzu wurden etwa die Freiheitsgrade bei bewilligungspflichtigen Modellansätzen reduziert, nach denen Banken ihre Eigenmittelanforderungen für Kredit- und Marktrisiken berechnen. Die Anforderungen für operationelle Risiken sind neu nach einem einzigen Standardansatz zu berechnen. Bisher standen dafür zwei Standardansätze und ein Modellansatz zur Verfügung. Mittels eines sogenannten Output Floors wird zudem sichergestellt, dass die risikobasierten Eigenmittelanforderungen für Banken mit Modellansätzen ab 2028 nicht unter 72,5 Prozent der Anforderungen nach Standardansätzen liegen.

Zur Einführung der finalen Basel-III-Standards passen der Bundesrat die Eigenmittelverordnung und die FINMA ihre zugehörigen Ausführungsbestimmungen in Form fünf neuer FINMA-Verordnungen an. Gleichzeitig hebt die FINMA fünf von sechs relevanten FINMA-Rundschreiben auf. Das Eidgenössische Finanzdepartement gibt die bundesrätliche Verordnung bis zum 25. Oktober 2022 in die Vernehmlassung (vgl. Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements). Gleichzeitig führt die FINMA die Anhörung ihrer Verordnungen durch. Die Eigenmittelverordnung des Bundesrats und die zugehörigen FINMA-Verordnungen sollen am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

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