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Bilanziell überschuldet: WEP Solar GmbH & Co. Emersleben KG

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geralt (CC0), Pixabay

Ja ein Blick in diese Bilanz reicht, um unsere Aussage bestätigt zu sehen und man kann auch deutlich erkennen, dass der „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten“ nochmals deutlich angestiegen ist gegenüber dem vorherigen Bilanzjahr.

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WEP Solar GmbH & Co. Emersleben KG

Gommern

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 903.858,00 973.835,00
B. Umlaufvermögen 41.992,90 41.411,46
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.279,47 11.897,55
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten 276.853,68 214.884,73
Aktiva 1.233.984,05 1.242.028,74

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00 -826,00
B. Rückstellungen 9.000,00 6.000,00
C. Verbindlichkeiten 1.224.984,05 1.236.854,74
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 218.214,61 175.839,97
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.006.769,44 1.061.014,77
davon gegenüber Gesellschaftern 155.395,65 149.419,71
Passiva 1.233.984,05 1.242.028,74

Anhang

Jahresabschluss zum 31.12.2020 der WEP Solar GmbH & Co. Emersleben KG

Photovoltaikanlage Standort Emersleben und Energieveräußerung

1. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der WEP Solar GmbH & Co. Emersleben KG wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels­gesetzbuches aufgestellt.

Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft gemäß § 267 HGB.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

2. Erläuterungen zur Bilanz

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögens­gegenstände linear vorgenommen.

Bestände waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert ausgewiesen.

Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken bewertet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die ausgewiesenen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Sie wurden in der Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Mit der Rückstellung wird den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung getragen.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

3. Sonstige Pflichtangaben

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang geben die wirtschaftliche Lage des Unternehmens entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wieder.

Die Gesellschaft weist in ihrer Bilanz zum 31.12.2020 einen nicht durch Vermögens­einlagen gedeckten Verlustanteil des Kommanditisten in Höhe von EUR 276.853,68 aus. Der Kommanditist Bernd Bigall und die Komplementärin WEP Solar GmbH haben Rangrücktrittserklärungen abgegeben. Bernd Bigall tritt mit ihren Darlehensforderungen in Höhe von EUR 148.511,00 und EUR 26.329,95, die WEP Solar GmbH in Höhe von EUR 6.884,65 im Rang hinter alle Gläubiger zurück. Somit ist die Gesellschaft nicht überschuldet. Die WEP Solar GmbH & Co. Emersleben KG kommt ihren finanziellen Verpflichtungen nach.

(1) Persönlich haftende Gesellschafterin

Firmenname Sitz Gezeichnetes Kapital
WEP Solar GmbH Menz EUR 25.000,00

(2) Geschäftsführer der Komplementärin

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsberechtigung
Bigall Bernd Geschäftsführer alleinvertretungsberechtigt

Menz, den 01.04.2022

sonstige Berichtsbestandteile

gez. Julia Bigall

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.04.2022 festgestellt.

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