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Bilanziell überschuldet: G 8 Immobilien GmbH & Co. KG

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geralt (CC0), Pixabay

Ein Blick in die nun hinterlegte Bilanz im Bundesanzeiger bestätigt unsere Aussage natürlich und der „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten“ hat sich innerhalb nur eines Jahres mehr als verdoppelt.

G 8 Immobilien GmbH & Co. KG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 28.236.099,48 27.733.809,48
I. Sachanlagen 28.236.099,48 27.733.809,48
B. Umlaufvermögen 118.034,92 45.516,46
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.013,85 10.214,65
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 87.021,07 35.301,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 841.666,85 1.061.666,81
davon Disagio 841.666,85 1.061.666,81
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten 484.661,91 186.160,83
Aktiva 29.680.463,16 29.027.153,58

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Kapitalanteile 0,00
II. Bilanzgewinn 0,00 0,00
B. Rückstellungen 40.000,00 20.000,00
C. Verbindlichkeiten 29.640.463,16 29.007.153,58
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 9.334.596,37 6.630.229,30
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 20.305.866,79 22.376.924,28
davon gegenüber Gesellschaftern 5.692.839,58 2.878.925,00
Passiva 29.680.463,16 29.027.153,58

Anhang

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist unter dem Namen „G 8 Immobilien GmbH & Co. KG“ mit Sitz in München im Handelsregister A des Amtsgerichts München unter der Nummer 106971 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften für Personengesellschaften i.S.d. § 264a HGB und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Der Anhang ist gem. § 285 i.V.m. § 288 HGB erstellt.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter teilweiser Ausnutzung der größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 266 Abs. 1 Satz 4, 274a, 276 und 288 HGB.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgten linear nach den üblichen Nutzungsdauern der Anlagegüter.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nominalwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Erträge und Aufwendungen sind periodengerecht abgegrenzt.

III. Angaben zur Bilanz
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 15.000.000,00 EUR (Vorjahr: 15.000.000,00 EUR).
In den Verbindlichkeiten sind mit 5.692.839,58 EUR (Vorjahr: 2.878.925,00 EUR) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten.

IV. Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr beschäftigte die Gesellschaft, wie im Vorjahr, keine Mitarbeiter.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass der Jahresabschluss der Gesellschaft, ungeachtet der bilanziellen Überschuldung, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) erstellt worden ist, da nach einem Gutachten stille Reserven mindestens in dieser Höhe vorhanden sind.

sonstige Berichtsbestandteile

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
gez. Robert Gillitzer

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2022 festgestellt.

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