Start Allgemein Anlegergelder vernichtet: JC Sandalwood Invest 11 GmbH & Co. KG

Anlegergelder vernichtet: JC Sandalwood Invest 11 GmbH & Co. KG

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Hans (CC0), Pixabay

Seit Jahren sind wir weder von den unternehmerischen Fähigkeiten der Verantwortlichen Personen in dem Unternehmen überzeugt, noch sind wird davon überzeugt, dass Anlegern damit einmal Gewinn machen werden.

JC Sandalwood Invest 11 GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021

Lagebericht

I. Grundlagen des Unternehmens

Die Gesellschaft ist Emittentin der Vermögensanlage JC Sandalwood Invest 11. Hierbei erfolgt die Vermögensanlage mit einer atypisch stillen Beteiligung des Anlegers am Unternehmen der Emittentin in Form eines Sparplans. Die Gesellschaft ist in diverse Sandelholz-Plantagen in Australien investiert, in dem sie Anteile (Units) an verschiedenen sogenannten Unit Trusts (Sondervermögen australischen Rechts) erworben hat, über die jeweils eine Sandelholz-Plantage treuhänderisch für die jeweiligen Anteilsinhaber (Unit Holder) gepachtet und bewirtschaftet wird.

Die Plantagen wurden von dem erfahrenen australischen Unternehmen Quintis (Australia) Pty Ltd. und ihren Tochterunternehmen angepflanzt. Quintis ist auch mit der laufenden Plantagenbewirtschaftung beauftragt. Nach der Ernte werden die Sandelholzbäume (ausschließlich von der Art Santalum album, sog. „Indisches Sandelholz“) in diverse Öl- und Holzprodukte verarbeitet und auf verschiedenen, weltweiten Absatzmärkten verkauft.

II. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, vom 14. Juli 2021[1], ist die wirtschaftliche Erholung in vollem Gange:

In den Dienstleistungsbereichen hat das Geschäftsklima seinen Aufwärtstrend der letzten Monate fortgesetzt und übertraf im Juni 2021 erstmals das Vorkrisenniveau. Auch in der Industrie hat sich die Stimmung weiter verbessert, wenngleich Lieferengpässe bei Vorprodukten für leichte Dämpfer bei den Erwartungen sorgen. Insgesamt ist die deutsche Wirtschaft auf Erholungskurs.

In der bisher sehr robusten Industrie kann es allerdings in einzelnen Branchen zu einer schwächeren Entwicklung kommen, die auch über die kommenden Monate anhalten dürfte. Die seit längerem bekannte Materialknappheit etwa bei Halbleitervorprodukten manifestiert sich nun in entsprechenden Produktionsrückgängen, vor allem in der gewichtigen Automobilindustrie. Die Gründe für die zuletzt wieder rückläufige Produktion liegen somit aber nach wie vor auf der Angebotsseite und nicht in einer schwachen Nachfrage. Dies belegen auch die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe, die im Mai zwar insgesamt rückläufig waren, aber durch eine Korrektur der in den vergangenen Monaten rasant gestiegenen Auslandsnachfrage getrieben waren. Die Auftragseingänge aus dem Inland hingegen stiegen weiter an und belegen eine robuste Nachfrage im Inland. Auch die Stimmung unter den deutschen Exporteuren ist weiterhin sehr gut, ihre Erwartungen haben sich im Juni von hohem Niveau aus noch einmal deutlich verbessert.

Die deutschen Warenausfuhren legten im Mai 2021 mittlerweile im dreizehnten Monat in Folge zu und liegen seit März 2021 über ihrem Vorkrisenniveau (durchschnittlicher Wert im vierten Quartal 2019). Ähnlich verhält es sich mit der globalen Industrieproduktion und dem Welthandel, die erneut jeweilige Höchststände oberhalb des Vorkrisenniveaus erreichten. Der im vergangenen Monat begonnene Neustart im Dienstleistungssektor setzt sich fort und führte zu einer weiteren deutlichen Verbesserung des Geschäftsklimas in nahezu allen Einzelbereichen. Die Umsätze im Einzelhandel legten im Mai 2021 deutlich zu und das GfK Konsumklima stieg im Juni 2021 auf den höchsten Stand seit August 2020. Vor dem Hintergrund der positiven pandemischen Entwicklung wird für Juli eine weitere Besserung erwartet. Diese Entwicklungen werden auch auf dem Arbeitsmarkt von positiven Signalen begleitet. Hier ist ebenfalls mit einer Fortsetzung der Erholung zu rechnen. Nach dem BIP-Rückgang im ersten Quartal dürfte die insgesamt günstige konjunkturelle Lage im zweiten Quartal wieder zu einem spürbaren Wachstum geführt haben, das sich in der zweiten Jahreshälfte erst einmal weiter verstärken dürfte. Die bisher noch nicht abschließend geklärte Gefahr aufkommender neuer Virusmutationen und ihr Einfluss auf das Infektionsgeschehen stellen hierbei allerdings die größte Unwägbarkeit für den weiteren Verlauf der wirtschaft-lichen Entwicklung dar.

Die Weltkonjunktur befindet sich weiter auf Erholungskurs. Die globale Industrieproduktion stieg wie schon im März im April um 0,2 % gegenüber dem Vormonat. Das Welthandelsvolumen liegt bereits wieder über dem Vorkrisenniveau und legte im April um 0,5 % weiter zu. Die Stimmungsindikatoren zeichnen ebenfalls ein positives Bild der weltwirtschaftlichen   Lage. Der zusammengesetzte Einkaufsmanagerindex von J. P. Morgan/​IHS Markit sank im Juni um 1,9 Punkte auf 56,6 Punkte. Vorher hatte er jedoch vier Monate in Folge Zuwächse verzeichnet. Er bewegt sich nach wie vor merklich oberhalb der Wachstumsschwelle von 50 Punkten. Der aktuelle Dämpfer dürfte im Industriebereich durch die anhaltende Knappheit von Vorleistungsgütern geprägt sein. Im Dienstleistungsbereich hat womöglich die zunehmende Verbreitung der ansteckenderen Delta-Variante des Coronavirus für einen Stimmungsdämpfer gesorgt.

Neben der allgemeinen volkswirtschaftlichen Entwicklung einzelner Staaten und Regionen beeinflussen unter anderem die zukünftige Entwicklung der Nachfrage nach Indischem Sandelholz die wirtschaftliche Entwicklung der JC Sandalwood Invest 11 im besonderen Maße.

Die langfristigen Marktaussichten für Indisches Sandelholz sind geprägt durch den gewaltigen Umbruch im Angebot. Bis in den 1990ern lieferte Indien über 95 % des globalen Sandelholz-Angebots aus Urwaldbeständen. Diese Bestände sind aufgrund des wirtschaftlichen Werts, der kulturellen Begehrtheit und der jahrhundertelangen Verstaatlichung der Wertschöfpung von Sandelholz dem fortgesetzten Raubbau bis heute ausgesetzt. Das Sandelholzangebot aus Indien ist seitdem teilweise auf null Jahresexporte implodiert, abgesehen von illegaler bzw. Schmuggelware, die in den letzten Jahren auch noch erheblich abgenommen haben soll. Auf der anderen Seite hat Quintis in Australien seit Ende der 1990er großflächig Sandelholz kultiviert. Die erste Ernte erfolgte 2013, mit stetig wachsendem Volumen. Laut einem McKinsey-Report rechnet man damit, dass Quintis zumindest in den nächsten 15 Jahren (so lange braucht Sandelholz bis zur Erntereife in der Kultivierung, verglichen mit 25-50 Jahre im Urwald) mindestens 80 % Weltmarktanteil beim (legalen) Angebot aus nachhaltigem, rückverfolgbarem Anbau haben wird.

Dank der einzigartigen medizinischen und olfaktorischen Eigenschaften vom ätherischen Sandelholzöl ergibt sich die Nachfrage aus diversen Produktmärkten auf allen Kontinenten. Aktuelle Abnehmer: TCM (Tradionelle Chinesische Medizin), Ayurveda, Naturkosmetik (skin care), Parfums/​Attars, Aromatherapie. Auch das Kernholz erzielt hohe Preise zur   Nutzung für kulturelle Schnitzereien (Buddhismus, Hinduismus etc., wo Sandelholz heilig ist). Mittelfristig werden Abnehmer aus der westlichen Human- und Tiermedizin sowie Foodflavoring zu hohen Preisen erwartet. Die (durch die Pandemie verstärkte) Tendenz bei Verbrauchern, authentische, nachhaltig angebaute und rückverfolgbar verarbeitete Naturrohstoffe gegenüber synthetischer, illegaler oder gar gepanschter bis gefälschter Ware zu bevorzugen und dafür höhere Preise zu zahlen, kommt unserem Geschäftsmodell zugute.

Im Rahmen einer Umstrukturierung hat die Quintis (Australia) Pty Ltd mit Wirkung zum 30. Oktober 2018 das bisherige Geschäft der Quintis Ltd und ihrer Tochtergesellschaften übernommen und führt nunmehr das Unternehmen Quintis fort. Bis zu diesem Zeitpunkt bestanden die Geschäftsbeziehungen der Jäderberg Gruppe und der Trusts mit der Quintis Ltd als Asset-Partner.

Im Rahmen der Übernahme wurden die Tochtergesellschaften der Quintis Ltd von der Quintis (Australia) Pty Ltd übernommen und das operative Plantagengeschäft, insbesondere das Plantagenmanagement und das diesbezügliche Personal der Quintis Ltd auf die Fieldpark Pty Ltd, eine Tochtergesellschaft der Quintis (Australia) Pty Ltd, übertragen. Gleichzeitig ist die Fieldpark Pty Ltd in diesem Zusammenhang anstelle der Quintis Ltd auch als neuer Plantation Manager in die von den Trusts geschlossenen Lease and       Management Agreements für die verschiedenen Plantagen eingetreten. Im Zuge der entsprechenden Novation und Bestätigung der LMA wurden auch verschiedene Vertragsklauseln der LMA angepasst, insbesondere werden die Kosten der Plantagenbewirtschaftung nicht mehr nach im Voraus vereinbarten Pauschalbeträgen, sondern nunmehr nach tatsächlich angefallenem Aufwand ausgeglichen.

Gesellschafter der Quintis (Australia) Pty Ltd, die Quintis im Zuge der Übernahme mit frischem Kapital in Höhe von rd. AUD 145 Mio. für die langfristige Finanzierung des Geschäfts ausgestattet haben, ist mehrheitlich mittelbar BlackRock Inc, eine der weltweit größten unabhängigen Vermögensverwaltungsgesellschaften mit einem verwalteten Vermögen von mehr als USD 8,678 Billionen (Stand: 2020[2]).

Neuer Chief Executive Officer (CEO) von Quintis Ltd ist seit Februar 2020 Richard Henfrey. Er löste Julius Matthys ab, der in den Aufsichtsrat des Unternehmens wechselte. Chief     Financial Officer (CFO) ist weiterhin Alistair Stevens.

Durch die Übernahme von Quintis wurde eine solide Grundlage für die langfristige Finanzierung unseres australischen Asset-Partners gelegt.

Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021. Es handelt sich um ein abweichendes Wirtschaftsjahr.

In der Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 wurden weitere Einlagen von atypisch stillen Gesellschaftern in Höhe von insgesamt T€ 634 eingeworben. Davon wurden bis   zum Abschlussstichtag T€ 191 eingezahlt. Weitere T€ 320 stammen von den Rateneinzahlungen der stillen Gesellschafter, so dass bis zum Abschlussstichtag insgesamt T€ 511 eingezahlt wurden. Hiervon wurden bis zum Abschlussstichtag T€ 404 (Vorjahr: T€ 478) in Plantagenanteile investiert. 5.000 Units wurden für AUD 15.813 an die Jäderberg & Cie. Plantagen GmbH verkauft (historische Anschaffungskosten T€ 8). Zum 30. Juni 2021 sind somit insgesamt T€ 1.181 (Vorjahr: T€ 785) in 513.850 (Vorjahr: 350.650) Plantagenanteile (Units) wie folgt investiert:

214.050 Units an der Plantage Eagle Park in Northern Territory

27.200 Units an der Plantage Sexton in Queensland

15.500 Units an der Plantage Elliot in Queensland

257.100 Units an der Plantage Howie/​Manaroo in Northern Territory

Die Anschaffungskosten in australischen Dollar betrugen insgesamt AUD 1.935.057,72 (Vorjahr: AUD 1.302.344,44).

Der Kapitaleinwerbungsverlauf liegt mit insgesamt eingezahlten T€ 1.477 bei 62,2 % des im Folge-Prospekt zum 30. Juni 2021 prognostizierten Beteiligungskapitals.

Ertragslage

Die Gesellschaft hat am 29. Dezember 2020 sämtliche 5.000 Anteile an der Plantage NT2017 für AUD 15.813,00 an die Jäderberg & Cie. Plantagen GmbH verkauft und den hieraus erzielten Verkaufserlös in voller Höhe in insgesamt 3.600 Anteile an der älteren Plantage Eagle Park in Northern Territory reinvestiert. Die Gesellschaft hat mit dem Plantagenanteilsverkauf einen Rohertrag in Höhe von AUD 2.222,00 realisiert.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 122 setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Vermittlungsprovisionen in Höhe von T€ 70, Konzeptionsgebühren in Höhe von T€ 7, Investment- und Anlegerbetreuung in Höhe von T€ 27, Geschäftsführung- und Haftungsvergütung in Höhe von T€ 11, Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von T€ 7 und Buchführungskosten in Höhe von T€ 1.

Finanzlage

Der Mittelzufluss des Geschäftsjahres wurde durch die Einzahlungen der atypisch stillen Gesellschafter in Höhe von insgesamt T€ 511 dominiert. Die Liquidität hat sich stichtagsbezogen zum 30. Juni 2021 gegenüber dem Vorjahr um T€ 31 erhöht. Von den Liquiditätsmitteln sind T€ 1.181 in Plantagenanteilen angelegt, die bilanziell unter den Finanzanlagen ausgewiesen werden.

Die Zahlungsfähigkeit von JC Sandalwood Invest 11 war im Geschäftsjahr jederzeit gewährleistet.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme stieg im Vergleich zum Vorjahr von T€ 793 auf T€ 1.223. Von der Bilanzsumme entfielen auf Plantagenanteile T€ 1.181; dies entsprach 96,5 % (Vorjahr: 98,9 %) aller Vermögenswerte.

Die liquiden Mittel erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 31 auf T€ 40.

Das Eigenkapital erhöhte sich um T€ 389 auf T€ 1.156 und repräsentiert 94,5 % (Vorjahr: 96,7 %) der Bilanzsumme. Positive Effekte ergeben sich aus der Erhöhung der Einlagen der atypisch stillen Gesellschafter in Höhe von T€ 511 und einer Erhöhung der liquiden  Mittel um T€ 40. Dem stehen die Verlustzuweisungen in Höhe von T€ 122 aus dem laufenden Jahr gegenüber.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestanden in Höhe von T€ 33 gegenüber der Jäderberg & Cie. GmbH für Eigenkapitalvermittlung und Investment- und Anlegerbetreuung für das Wirtschaftsjahr 2020/​21. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 11 bestanden gegenüber der Komplementärin für die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für das Wirtschaftsjahr 2020/​21.

Die Rückstellungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 15 auf T€ 23.

III. Vergütungsbericht im Sinne des §24 (1) VermAnlG

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Gesamtvergütungen im Sinne des § 24 (1) Nr. 1 VermAnlG in Höhe von € 114.619,41 gezahlt. Die Vergütungen erhielten insgesamt zwei Begünstigte. Die Gesamtvergütungen setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:

Art fix/​variabel Betrag (in EUR) Begünstigter
1. Haftungsvergütung variabel max. 2.000 € 2.000,00 Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH
2. Geschäftsfüh- rungsvergütung variabel 8.935,55 Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH
3. Vermittlungs- provisionen variabel 69.845,18 Jäderberg & Cie. GmbH
4. Konzeptions- vergütungen variabel 6.747,10 Jäderberg & Cie. GmbH
5. Investmentbetreuungsvergütung variabel 18.061,05 Jäderberg & Cie. GmbH
6. Anlegerbetreuungsvergütung variabel 9.030,53 Jäderberg & Cie. GmbH
Gesamtsumme 114.619,41

Es wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine besonderen Gewinnbeteiligungen gezahlt.

Vergütungen im Sinne des § 24 (1) Nr. 2 VermAnlG wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht gezahlt und sind konzeptionsgemäß auch nicht vorgesehen.

Prognosebericht

Unter der Voraussetzung der Billigung eines derzeit im Entstehungsprozess befindlichen Fortführungsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und die Verlängerung der Zeichnungsfrist durch Beschluss der Gesellschafter ist die Einwerbung von weiterem Kommanditkapital geplant, um hierdurch weitere Plantageninvestments zu tätigen.

Es wird für das Geschäftsjahr 2021/​2022 ein negatives Jahresergebnis in Höhe von T€ 210 bis T€ 230 erwartet.

III. Chancen- und Risikobericht

Die Marktaussichten sind durch ein zunehmend geringer werdendes Angebot an wild wachsendem Indischen Sandelholz geprägt. Indisches Sandelholz und Indisches Sandelholz-Öl sind insbesondere in Indien und China seit Jahrhunderten traditionell und kulturell verwurzelte Handelsgüter. Bereits hieraus ergibt sich voraussichtlich ein zunehmender Nachfrageüberhang. Hinzu kommt die Erschließung neuer Absatzmärkte insbesondere auf dem Sektor der dermatologischen Heilmittel in der westlichen Welt sowie die geplante Ausweitung auf margenträchtige, verschreibungspflichtige Pharmazeutika.

Der wirtschaftliche Erfolg des Geschäftsbetriebs hängt von einer Reihe von Einflussfaktoren, wie z. B. Land- und forstwirtschaftliche sowie klimatische Risiken, Marktrisiken, Prognoserisiken, Kapitalaufbringungsrisiken oder Kosten- und Liquiditätsrisiken ab. Diese sowie weitere bislang nicht erkennbare Risiken können nicht nur einzeln, sondern auch kumuliert eintreten und sich in ihrer negativen Wirkung wechselseitig verstärken.

Land- und forstwirtschaftliche sowie klimatische Risiken

Die Bepflanzung der Plantagen und das Wachstum der Indischen Sandelholz-Bäume und damit auch der Ernteertrag hängen in hohem Maße von den allgemeinen land- und forstwirtschaftlichen sowie klimatischen Bedingungen (z.B. Bodenqualität, Setzlingsqualität Wasserversorgung, Temperaturen, laufende Bewirtschaftung etc.) ab. Es besteht das Risiko, dass sich die allgemeinen land- und forstwirtschaftlichen und/​oder klimatischen Bedingungen bezüglich der Plantagen als weniger geeignet für den Anbau von Indischem Sandelholz erweisen als prognostiziert, oder dass sich diese Bedingungen – z.B. infolge des Klimawandels – verschlechtern. Es besteht auch das Risiko, dass die für die Bewässerung der Plantagen erforderliche Wasserversorgung zukünftig nicht oder nicht mehr im erforderlichen Maße sichergestellt ist. Ebenfalls kann es zu Fehlern oder unge-eigneten Maßnahmen bei der Plantagenbewirtschaftung kommen. All dies kann zu einer Verzögerung der Ernte, zu einem geringeren Ernteertrag und zu schlechterer Quantität und Qualität des geernteten Indischen Sandelholzes und der daraus verarbeiteten Produkte, insbesondere des Indischen Sandelholz-Öls führen. All dies kann sich entsprechend negativ auf das Plantageninvestment der Emittentin auswirken und für den Anleger zu geringeren und/​oder späteren Rückflüssen aus der Vermögensanlage sowie zu einem Teil- oder Totalverlust der Vermögensanlage führen.

Marktrisiken

Die zukünftig für Indisches Sandelholz und Indische Sandelholz-Produkte erzielbaren Verkaufspreise haben einen maßgeblichen Einfluss auf das Ergebnis des Plantageninvest-ments und die Entwicklung der Vermögensanlage. Die erzielbaren Preise hängen wiede-rum maßgeblich von den zukünftigen Marktentwicklungen, insbesondere der Entwicklung von Angebot und Nachfrage ab. Diese werden von vielen Faktoren, wie z.B. der Preis-dynamik der verschiedenen Absatzmärkte, der Wettbewerbssituation, der Produktqualität, der globalen Verfügbarkeit natürlichen Sandelholzes, der Verfügbarkeit und dem Preis von Substituten, der Bevölkerungs- und Kaufkraftentwicklung und nicht zuletzt dem Geschmack der Verbraucher beeinflusst. Änderungen der Nachfrage nach Indischem Sandelholz oder der allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen sowie das Bestehen etwaiger Handelsbarrieren oder sonstiger handelspolitischer Beschränkungen könnten den Absatz von Indischem Sandelholz und/​oder den Zugang zu Absatzmärkten erschweren oder unmöglich machen. Das Auftreten neuer oder die Stärkung der Wettbewerbsposition vorhandener Wettbewerber, insbesondere anderer Plantagenbetreiber, und das hieraus resultierende höhere Angebot an Sandelholz-Produkten sowie der erhöhte Konkurrenz-druck können zu einer nachteiligen Preisentwicklung für Sandelholz und Sandelholz-Produkte und zu einer schwächeren Wettbewerbsposition der Emittentin führen. Es besteht das Risiko, dass natürliches Sandelholz-Öl nicht im prognostizierten Umfang Marktanteile von gegenwärtig eingesetzten Ersatzstoffen (z.B. synthetische oder minderwertigere Öle oder sonstigen Substituten) zurückgewinnt, oder dass es nicht gelingt, die prognostizierten Preise für natürliches Sandelholz-Öl am Markt durchzusetzen. Dieses Risiko besteht insbesondere angesichts der zukünftig zunehmenden Erntemengen und damit des Ange-bots Indischen Sandelholzes, das von Plantagen stammt, die von Quintis bewirtschaftet werden. Neue Technologien und der Fortschritt in der chemischen, technologischen und gentechnischen Forschung und Entwicklung können dazu führen, dass natürliches Indisches Sandelholz-Öl zukünftig besser und/​oder in größerem Maße oder zu günstigeren Konditionen als bisher durch Substitute (z.B. synthetische Öle) ersetzt oder hergestellt wird. Ferner besteht das Risiko, dass auf natürlichem Sandelholz-Öl basierende Heilmittel und Medikamente, die gegenwärtig oder zukünftig entwickelt werden nicht, nur in geringerem Umfang oder mit erheblicher Verzögerung eine Marktreife erlangen. Sämtliche vorstehend genannten Risiken können dazu führen, dass sich die Marktverhältnisse für natürliches Indisches Sandelholz und Sandelholz-Produkte nicht wie prognostiziert oder rückläufig ent-wickeln und geringere Preise sowie eine sinkende Nachfrage nach natürlichem Indischen Sandelholz-Öl zur Folge haben. Dies würde sich negativ auf die Liquiditätsrückflüsse aus dem Plantageninvestment der Gesellschaft auswirken und kann für den Anleger eine Reduzierung der Rückflüsse und einen Teilverlust der Vermögensanlage zur Folge haben.

Prognoserisiken

Von wesentlicher Bedeutung für das wirtschaftliche Ergebnis des Plantageninvestments und damit der Vermögensanlage sind u.a. die Quantität und die Qualität des Indischen Sandelholzes, das zukünftig geerntet werden kann, sowie die zukünftig für Sandelholz und Sandelholz-Produkte, insbesondere für Sandelholz-Öl, auf dem Weltmarkt erzielbaren Preise. Diese Parameter werden nicht nur von den klimatischen und forstwirtschaftlichen Bedingungen und der Qualität der Aufzucht beeinflusst, sondern von einer Reihe weiterer Faktoren, insbesondere den zukünftigen Marktbedingungen. Es ist nicht möglich, verläss-liche Prognosen über die Ertragskraft der Sandelholz-Plantagen und über die erzielbaren Preise für Sandelholz-Produkte für den Zeitraum bis zur Ernte und Verwertung der Plan-tagen aufzustellen. Dasselbe gilt für andere Zukunftseinschätzungen mit Prognose-charakter. Viele der darauf beruhenden Unwägbarkeiten befinden sich außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft. Es besteht das Risiko, dass die künftigen Rahmenbedingungen von denen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung unterstellten Annahmen und Prognosen abweichen (z.B. zum Kernholzanteil und Ölgehalt) oder sich die Annahmen und Prognosen bezüglich der künftigen Preisentwicklung als falsch herausstellen, so dass prognostizierte Ergebnisse nicht erzielt werden. Dieses Risiko gilt in besonderem Maße, weil der kommerzielle Anbau Indischen Sandelholzes immer noch ein Pionierprojekt darstellt. Es kann deswegen landwirtschaftlichen und sonstigen Risiken unterliegen, die derzeit noch nicht absehbar sind oder nur unzureichend beurteilt werden können. Ferner besteht ein Prognoserisiko in besonderem Maße, weil aufgrund des gegenwärtig sehr knappen Angebotes an legalem Indischem Sandelholz und Verzerrungen durch Angebote von illegal gerodetem Sandelholz und Fake-Produkten aktuell nur wenige verlässliche Marktdaten zur Verfügung stehen. All diese Risiken können das Plantageninvestment der Gesellschaft negativ beeinflussen und für den Anleger zu geringeren und/​oder späteren Rückflüssen und zu einem Teil- oder Totalverlust der Vermögensanlage führen.

Kostenrisiken

Kostensteigerungen in Bezug auf die Plantagenbewirtschaftung und Versicherung sowie die Ernte, Transport, Verarbeitung und Vermarktung des Sandelholzes oder die Steigerung sonstiger Kosten und das Auftreten unvorhergesehener Ausgaben der Gesellschaft oder der Trusts würden einen negativen Effekt auf das Ergebnis des Plantageninvestments und damit auch auf die Höhe und die Zeitpunkte der Auszahlungen an den Anleger haben. Es besteht ferner das Risiko, dass etwaige Liquiditätsreserven nicht ausreichen, um die laufenden Kosten zu decken und sich Liquiditätsrisiken realisierten. All dies würde sich entsprechend nachteilig auf das Ergebnis des Plantageninvestments der Gesellschaft auswirken und kann für den Anleger zu einem Teil- oder Totalverlust der Vermögensanlage des Anlegers führen.

Liquiditätsrisiken

Es besteht das Risiko, dass die Gesellschaft oder die Trusts nicht über die erforderliche Liquidität verfügen, um die von ihnen jeweils beabsichtigten Maßnahmen und Geschäfte im geplanten oder erforderlichen Umfang oder zu den jeweils geplanten oder erforderlichen Zeitpunkten umzusetzen. Ferner besteht das Risiko, dass die Gesellschaft oder die Trusts nicht über die erforderliche Liquidität verfügen, um ihre jeweiligen vertraglichen Verpflich-tungen zu erfüllen.

Auf Ebene der Gesellschaft bestehen entsprechende Risiken insbesondere dann, wenn es der Gesellschaft nicht, nicht im erforderlichen Umfang oder nicht rechtzeitig gelingen sollte, die für die Deckung ihrer Kosten und Verpflichtungen notwendige Liquidität durch die zu diesem Zweck beabsichtigte Veräußerung von Plantagenanteilen zu generieren. In diesem Fall bestünde eine Deckungslücke, die zu zusätzlichen Kosten führen kann (z.B. Zinsen im Falle der Aufnahme von Krediten). Gelingt es nicht, die Deckungslücke zu schließen, kann dies zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft mit weiteren Kosten und zu einer vorzeitigen und nachteiligen Verwertung der Plantagenanteile führen und letztlich eine Insolvenz der Gesellschaft zur Folge haben. All dies kann sich entsprechend nachteilig auf das Ergebnis des Plantageninvestments der Gesellschaft auswirken und kann für den Anleger zu einem Teil- oder Totalverlust der Vermögensanlage des Anlegers führen.

Entsprechende Risiken bestehen auch auf Ebene der Trusts hinsichtlich der Finanzierung der laufenden Kosten und Zahlungsverpflichtungen, insbesondere der Plantagenbewirtschaftungskosten und -vergütungen und Versicherungsprämien. Wenn die für die Versicherungsprämien erforderliche Liquidität nicht, nicht im erforderlichen Umfang oder nicht rechtzeitig durch die Ausgabe neuer Plantagenanteile oder die Aufnahme von Darlehen generiert werden kann, kann dies dazu führen, dass die Plantagen nur unzureichenden oder keinen Versicherungsschutz genießen, was die Versicherungsrisiken entsprechend erhöht. Soweit geschuldete Kosten und Vergütungen, insbesondere für die Plantagenbewirtschaftung und sonstige Dienstleistungen des Plantagemanagers nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht geleistet werden können, besteht das Risiko, dass der Plantagenmanager die Plantagenbewirtschaftung und/​oder sonstige Dienstleistungen nicht, nur in unzureichendem Maße oder später als erforderlich durchführt. Dies kann negative Auswirkungen auf den Zustand und das Wachstum der Plantagen haben und auch zu einem Absterben der Bäume führen.
Eine Deckungslücke kann ferner zu zusätzlichen Kosten führen (z.B. Zinsen im Falle der Aufnahme von Krediten). Gelingt es nicht, die Deckungslücke zu schließen oder den Kapitaldienst von zur Finanzierung aufgenommenen Darlehen zu leisten, kann dies Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Trusts, die Ausübung von Verwertungsrechten durch die jeweiligen Gläubiger und damit eine vorzeitige und nachteilige Verwertung der Plantagen zur Folge haben und dazu führen, dass das Plantageninvestment vorzeitig beendet wird. Diesbezüglich besteht ferner das Risiko, dass ein angemessener Verwertungserlös im Rahmen der Verwertung nicht erzielt wird. All dies kann sich nachteilig auf das Plantageninvestment auswirken und letztlich die Insolvenz der Trusts und der Gesellschaft zur Folge haben. Für den Anleger kann dies zu geringeren Rückflüssen aus der Vermögensanlage sowie zum Teil- oder Totalverlust der Vermögensanlage führen.

Fremdfinanzierungsrisiken

Es besteht das Risiko, dass die Gesellschaft abweichend von der Planung Fremdkapital aufnimmt, um laufende Kosten zu finanzieren oder einen sonstigen Kapitalbedarf zu decken. Dieses Risiko besteht insbesondere dann, wenn sich ein oder mehrere andere Risiken realisieren (z.B. Anfall zusätzlicher oder höherer Kosten, hinter den Prognosen zurückbleibende Verkäufe von Plantagenanteilen). Die Aufnahme von Fremdmitteln würde zu zusätzlichen Kosten führen und kann sich daher negativ auf das Ergebnis der Gesellschaft auswirken. Dies kann für den Anleger zu geringeren Rückflüssen aus der Vermögensanlage und zum Teilverlust der Vermögensanlage führen.

Entsprechende Risiken bestehen auch auf Ebene der Trusts, soweit die Plantagenbewirtschaftungskosten und -vergütungen oder Versicherungsprämien auf Seiten des Trusts durch die Aufnahme von Darlehen finanziert werden. Es besteht das Risiko, dass die Trusts den zu leistenden Kapitaldienst nicht fristgerecht oder vollständig erbringen, z.B. wenn es ihnen nicht gelingt, in ausreichendem Umfang neue Plantagenanteile auszugeben, um die zu leistenden Zahlungen zu finanzieren. Dies kann zu Verzugszinsen und zusätzlichen Kosten führen und ferner die Realisierung der o.a. dargestellten Liquiditätsrisiken, insbesondere die Verpflichtung zur Verwertung der jeweiligen Plantage zur Folge haben. All dies kann sich nachteilig auf das Plantageninvestment auswirken und letztlich die Insolvenz der Gesellschaft zur Folge haben. Für den Anleger kann dies zu geringeren Rückflüssen aus der Vermögensanlage sowie zum Teil- oder Totalverlust der Vermögensanlage führen.

Risiken des Ausfalls von Vertragspartnern

Auf Seiten der Gesellschaft und der Trusts bestehen keine forstwirtschaftlichen Kenntnisse oder Erfahrungen, insbesondere nicht in der Kultivierung und dem Betrieb von Indischen Sandelholzplantagen oder der Verarbeitung und Verwertung der Indischen Sandelholz-Bäume. Der Erfolg des Plantageninvestments wird ganz wesentlich von der Expertise der mit dem Plantagenmanagement umfassend beauftragten Quintis sowie der Qualität des Quintis Managements bestimmt. Darüber hinaus ist für das Ergebnis des Plantageninvestments und der Vermögensanlage des Anlegers entscheidend, dass die Quintis Group ihren vertraglichen Pflichten und Aufgaben pflichtgemäß nachkommt. Es besteht insbesondere das Risiko, dass die vereinbarten Leistungen nicht oder nicht wie geschuldet erbracht werden und/​oder Fehler im Plantagenmanagement geschehen und Rückzahlungsansprüche für bereits geleistete Zahlungen nicht bestehen, nicht durchsetzbar sind oder ausfallen. Ein Ausfall oder eine Insolvenz von Quintis könnte den Fortbestand der mit Quintis geschlossenen Verträge und das Ergebnis des Plantageninvestments der Gesellschaft erheblich gefährden und für den Anleger zu einem Totalverlust der Vermögensanlage führen.

Die Verwaltung der Emittentin und das Investment Management hinsichtlich der Vermögensanlage erfolgen durch Unternehmen der JC Gruppe. Der Erfolg der Vermögensanlage wird daher wesentlich von der Expertise der mit der Verwaltung und dem Investment Management betrauten Unternehmen der JC Gruppe sowie der Qualität ihres Managements bestimmt. Darüber hinaus ist für das Ergebnis des Plantageninvestments und der Vermögensanlage des Anlegers entscheidend, dass die JC Gruppe ihren vertraglichen Pflichten und Aufgaben pflichtgemäß nachkommt. Es besteht insbesondere das Risiko, dass die vereinbarten Leistungen nicht oder nicht wie geschuldet erbracht werden und/​oder Fehler in der Verwaltung und im Investment Management und hieraus etwa resultierende Ansprüche gegen die JC Gruppe nicht bestehen, nicht durchsetzbar sind oder ausfallen. Ein Ausfall oder eine Insolvenz von Unternehmen der JC Gruppe könnte den Fortbestand und die Erfüllung der mit der JC Gruppe geschlossenen Verträge und die laufende Finanzierung von Kosten auf Ebene der Emittentin und der Trusts erheblich gefährden, so dass sich für die Emittentin und die Trusts die oben dargestellten Liquiditätsrisiken realisieren könnten. Die Unternehmen der JC Gruppe könnten in diesem Fall die ihnen zuggewiesenen Aufgaben und Verpflichtungen, insbesondere die Geschäftsführung und das laufende Investment Management, nicht mehr erbringen, so dass eine laufende Überwachung des Plantageninvestments nicht mehr gewährleistet wäre. Ferner könnte ein Ausfall oder eine Insolvenz von Unternehmen der JC Gruppe wesentliche Änderungen in der Inhaber- und Leitungsstruktur der Trusts zur Folge haben, die sich nachteilig auf Einflussmöglichkeiten der Emittentin und der Anleger auswirken können. Es kann auch zu einer vorzeitigen Verwertung der Plantagen kommen. All dies kann sich erheblich negativ auf das Ergebnis des Plantageninvestments der Emittentin auswirken und für den Anleger zu einer vorzeitigen Beendigung der Vermögensanlage und zu einem Teil- oder Totalverlust der Vermögensanlage führen.

Aufgrund eines regelmäßigen Reportings durch den Bewirtschafter Quintis ist eine laufende Information über die Entwicklung der Plantagen gewährleistet. Pandemiebedingt sind derzeit keine Plantagenbesuche durch die Geschäftsführung möglich, da eine Einreise nach Australien aktuell nicht möglich ist.

Der Ausbruch der Krankheit COVID 19 entwickelte sich in den ersten Monaten des Jahres 2020 relativ schnell zu einer internationalen Pandemie, die bis heute die gesamte Welt in Atem hält. Wir haben, basierend auf den aktuellen Kenntnisständen, die möglichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf unsere Geschäftsentwicklung bewertet und in der Prognose für die erwartete Ertragslage des Jahres 2021/​2022 berücksichtigt. Die Einschätzungen zum Verlauf dieser Pandemie sind jedoch auch bis jetzt mit erheblichen Unsicherheiten verbunden, so dass die tatsächliche Entwicklung der Ertragslage von der Prognose signifikant abweichen kann.

Durch die Pandemie ergeben sich für den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden des Unternehmens zum 30. Juni 2021 keine Auswirkungen.

Weitere Ereignisse von wesentlicher Bedeutung traten nach dem Bilanzstichtag 30. Juni 2021 nicht ein.

Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Anhang zu den Ereignissen nach dem Bilanz-stichtag.

VI. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zu den im Unternehmen verwendeten Finanzinstrumenten zählen ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten.

VII. Bericht über Zweigniederlassungen

Die Gesellschaft unterhält eine Niederlassung in Perth, Australien. Hier wird das operative Plantagengeschäft koordiniert.

VIII.  Erklärung der Geschäftsführung

Es wird nach bestem Wissen versichert, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der JC Sandalwood Invest 11 GmbH & Co. KG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf und die Lage so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Hamburg, 22. Dezember 2021

Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH
vertreten durch ihren

Geschäftsführer
Peter Jäderberg

[1]  Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 14. Juli 2021 „Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Juli 2021“ https:/​/​www.bmwi.de/​Redaktion/​DE/​Pressemitteilungen/​Wirtschaftliche-Lage/​2021/​20210714-die-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-juli-2021.html)

[2]  BlackRock Inc. Annual Report 2020 (https:/​/​www.blackrock.com/​corporate/​literature/​annual-report/​blackrock-2020-annual-report.pdf)

Bilanz

Aktiva

30.6.2021
EUR
30.6.2020
EUR
A. Anlagevermögen 1.180.542,02 784.508,40
I. Finanzanlagen 1.180.542,02 784.508,40
1. Beteiligungen 1.180.542,02 784.508,40
B. Umlaufvermögen 42.857,89 8.954,23
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.000,00 0,00
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.000,00 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 39.857,89 8.954,23
1. Guthaben bei Kreditinstituten 39.857,89 8.954,23
Summe Aktiva 1.223.399,91 793.462,63

Passiva

30.6.2021
EUR
30.6.2020
EUR
A. Eigenkapital 1.155.854,78 767.109,44
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 3.000,00 3.000,00
II. Einlagen stiller Gesellschafter mit EK-Charakter 1.476.500,00 965.405,00
III. Gewinn-/​Verlustvortrag (Bilanz) bei Personen(handels)gesellschaften -201.295,56 -73.276,99
IV. Jahresüberschuss/​-fehlbetrag (Bilanz) bei Personen(handels)gesellschaften -122.349,66 -128.018,57
B. Rückstellungen 23.396,00 15.190,00
1. sonstige Rückstellungen 23.396,00 15.190,00
C. Verbindlichkeiten 44.149,13 11.163,19
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 33.213,58 6.920,17
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 10.935,55 4.243,02
Summe Passiva 1.223.399,91 793.462,63

Gewinn- und Verlustrechnung

1.7.2020 – 30.6.2021
EUR
1.7.2019 – 30.6.2020
EUR
1. sonstige betriebliche Erträge 1.400,62 0,00
2. sonstige betriebliche Aufwendungen 123.750,28 128.018,57
Jahresfehlbetrag 122.349,66 128.018,57

Anhang

(HRA 122942, Amtsgericht Hamburg)

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der JC Sandalwood Invest 11 GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 30. Juni 2021 wurde nach den Vorschriften des HGB für Personen- und Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der §§ 23 ff. VermAnlG aufgestellt. Der Anhang bezieht sich auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften, soweit zulässig, angewandt. Dennoch ist die Gesellschaft nach  § 24 VermAnlG verpflichtet, bestimmte Vorschriften von großen Kapitalgesellschaften zu erfüllen.

Bewertungs- und Gliederungsvorschriften werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des HGB angewendet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip).

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Guthaben bei Kreditinstituten werden grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Erläuterungen zur Bilanz

Von dem Jahresfehlbetrag entfallen T€ 122 auf die stillen Gesellschafter.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen das für die Prüfung des Jahresabschlusses anfallende Honorar des Wirtschaftsprüfers.

Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.

Sonstige Angaben

Die JC Sandalwood Invest 11 GmbH & Co. KG ist eine Vermögensanlage im Sinne des § 1 (2) Nr. 1 VermAnlG.

Die Geschäftsführung erfolgte im Geschäftsjahr 1. Juli 2020 bis 30 Juni 2021 durch die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH, Hamburg, (Stammkapital: 25.000,00 €). Diese wird vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer Peter Jäderberg, Kaufmann, Hamburg.

Der Jahresfehlbetrag der JC Sandalwood Invest 11 GmbH & Co. KG wurde auf den Ergebniskonten der Gesellschafter erfasst.

Berichtsjahr Vorjahr
Jahresfehlbetrag 122.349,66 € 128.018,57 €
./​. Belastung auf den Ergebniskonten 122.349,66 € 128.018,57 €
=  Ergebnis nach Verwendungsrechnung  0,00 €  0,00 €

Nachtragsbericht

Bis zum 30. November 2021 wurden weitere T€ 164 an Kapital eingezahlt. Es wurden weitere T€ 100 in neue Plantagenanteile investiert. Die Gesamtinvestitionen in Plantagen-anteile belaufen sich per 30. November 2021 auf AUD 2.093.793.

Am 30. November 2021 wurden insgesamt 552.350 Plantagenanteile gehalten, die sich wie folgt verteilen:

214.050 Units an der Plantage Eagle Park in Northern Territory,

27.200 Units an der Plantage Sexton in Queensland,

15.500 Units an der Plantage Elliot in Queensland,

295.600 Units an der Plantage Howie/​Manaroo in Northern Territory.

Hinweise zu Covid-19

Wesentliches Ereignis nach dem Bilanzstichtag war eine zunehmend weltweite Ausbreitung des Corona-Virus, die zu erheblichen globalen Störungen in den wirtschaftlichen Aktivitäten führte. Die Einschätzungen zum Verlauf der Pandemie sind jedoch mit erheblichen Unsicherheiten verbunden, so dass die Entwicklung der Ertragslage von der Prognose abweichen kann, siehe Prognosebericht als Bestandteil des Lageberichts. Die Plantagenbewirtschaftung durch unseren Bewirtschaftungspartner Quintis ist durch die Pandemie nicht beeinträchtigt. Die Büros von Quintis in Perth und Darwin waren seit April 2020 phasenweise geschlossen und die Mitarbeiter arbeiteten im Homeoffice. Der tägliche Betrieb des Unternehmens konnte so aufrechterhalten werden. Die Arbeitsplätze aller fest angestellten Mitarbeiter wurden erhalten. Nach Ende der Regenzeit (i.d.R. im Mai) nahmen die Arbeiten auf den Plantagen zu. Diese werden normalerweise durch eine Kombination von Mitarbeitern und Saisonkräften durchgeführt. Wenngleich die Aufnahme externer Arbeitskräfte auf den Plantagen sich zeitlich etwas verzögerte, wurden alle notwendigen Aktivitäten auf den Plantagen durchgeführt. Lediglich auf eine umfassende Inventur (Baumzählung und -messung) wurde wie schon 2020 verzichtet, da das hierfür zuständige, unabhängige Team hätte in/​durch mehrere australischen Bundesstaaten reisen müssen. Aufgrund der Pandemie herrschen seit April 2020 auch zwischen den australischen Bundesstaaten erhebliche Reisebeschränkungen, größtenteils mit Quarantänemaßnahmen.

Durch das Ausbruchsgeschehen ergeben sich für den Ansatz und die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2021 keine Auswirkungen.

Weitere wesentliche Ereignisse traten nach dem Bilanzstichtag nicht ein.

Erklärung nach § 23 (2) Nr. 3 Vermögensanlagengesetz

Es wird hiermit versichert, dass nach bestem Wissen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Der Anhang enthält die die Ansätze in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erläuternden Hinweise.

 

Hamburg, 22. Dezember 2021

Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH
vertreten durch ihren Geschäftsführer

Peter Jäderberg

Anmerkung:

Dieser Jahresabschluss wurde am 7. April 2022 durch die Gesellschafter festgestellt.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Jahresabschluss zum 30. Juni 2021 sowie dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020/​2021 der JC Sandalwood Invest 11 GmbH & Co. KG, Hamburg, den folgenden

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die JC Sandalwood Invest 11 GmbH & Co. KG, Hamburg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der JC Sandalwood Invest 11 GmbH & Co. KG, Hamburg, bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der JC Sandalwood Invest 11 GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021.

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu
keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten,
Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der JC Sandalwood Invest 11 GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 30. Juni 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die
Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“
unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von
Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine
in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on
Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen
Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

Hamburg, den 3. Februar 2022

Roser GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

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