Start Finanzglossar Verwahrart

    Verwahrart

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    wbsdf (CC0), Pixabay

    Die Hausbank muss die Papiere aber nur dann im eigenen Haus aufbewahren, wenn der Kunde das verlangt.

    Üblich ist, die Wertpapiere bei einer Wertpapiersammelbank (Zentralverwahrer) zu hinterlegen. Das nennt man Drittverwahrung. Hierzu ist die Bank berechtigt und braucht kein zusätzliches Einverständnis des Anlegers. Diese Sammelverwahrung (auch Girosammelverwahrung genannt) ist in der Praxis die Übliche.

    Verlangt der Anleger jedoch, dass die Wertpapiere bei seiner Bank verwahrt werden, so muss die Bank diesem Wunsch nachkommen. Man nennt das Sonderverwahrung. Ein Recht auf die Herausgabe der Papiere haben Anleger aber nicht.

    Wer Wertpapiere im Ausland kauft, wird nicht Eigentümer dieser Papiere. Eigentümer bleibt die dortige Bank, welche auch die Verwahrung übernimmt. Der Anleger bekommt jedoch eine Gutschrift in so genannter Wertpapierrechnung.

    Anleger sollten sich vor einem Wertpapierkauf bei ihrer Bank informieren, welche Kosten für Erwerb und Verwahrung anfallen.

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