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Verwaltungsgebühr

RegioTV (CC0), Pixabay

Diese Gebühr fällt für die Verwaltung von Investmentfonds an. Sie wird häufig auch Managementgebühr, Management Fee oder Verwaltungsvergütung genannt.

Die Gebühr wird als Prozentsatz des Fondsvermögens pro Jahr ausgewiesen und ist ein wesentlicher Einflussfaktor auf die Total Expense Ratio (TER). Die Fondsgesellschaft entnimmt die Verwaltungsgebühr direkt aus dem Fondsvermögen – Anleger sehen die Gebühr also nicht direkt auf Ihrem Depotauszug.

Die Höhe der Verwaltungsgebühr ist ein wesentlicher Unterschied zwischen aktiv verwalteten Investmentfonds und passiven börsengehandelten Indexfonds (ETF). Während die Verwaltungsgebühr für ETFs meist unter 0,5 Prozent pro Jahr liegt, können bei aktiv gemanagten Fonds zwischen 1,5 und 2 Prozent pro Jahr anfallen – oder sogar noch mehr.

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