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Verantwortungsvolle Kreditvergabe und Kostenklarheit

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InspiredImages (CC0), Pixabay

Wurde in früheren Zeiten gespart, bis man sich eine teure Anschaffung leisten konnte, nehmen heute immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher Kredite auf. Dies bleibt unproblematisch, solange die Kreditnehmer nicht den Überblick über ihre finanzielle Gesamtsituation verlieren.

Verantwortungsvolle Kreditvergabe durch die Bank

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie schreibt vorvertragliche Informationen und erweiterte Pflichtangaben in Verbraucherkreditverträgen vor. Die Verbraucherkreditrichtlinie erfasst Kreditverträge mit Verbrauchern, die nicht durch ein Grundpfandrecht gesichert sind. Die Zahlungsdiensterichtlinie soll einen EU-weiten Binnenmarkt für unbare Zahlungen (Überweisung, Zahlungskarte, Lastschrift) schaffen. Darüber hinaus ändert das Gesetz die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen.

Der effektive Jahreszins muss angegeben sein

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass in der Werbung für Verbraucherdarlehen ein Beispiel mit einem effektiven Jahreszins angegeben werden muss, von dem der Werbende erwarten darf, dass er mindestens zwei Drittel der aufgrund der Werbung zustande kommenden Verträge mit dem angegebenen oder einem niedrigeren effektiven Jahreszins abschließen wird.

Beweislastumkehr bei Restschuldversicherungen

Im Zusammenhang mit Restschuldversicherungen erfolgt eine Beweislastumkehr. Danach hat der Darlehensgeber zu beweisen, dass der Abschluss eines Vertrages über die Restschuldversicherung keine Voraussetzung für die Darlehensvergabe oder für die Darlehensvergabe zu den vorgesehenen Vertragsbedingungen ist. Andernfalls muss er die Kosten der Restschuldversicherung in die Gesamtkosten und den effektiven Jahreszins einrechnen.

Beschränkung der Vorfälligkeitsentschädigung

Verbraucherdarlehen können künftig ohne Einhaltung einer Frist jederzeit vorzeitig gekündigt werden. Die Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Rückzahlung des Verbraucherdarlehens wird auf ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags (beziehungsweise auf 0,5 Prozent bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr) beschränkt.

Transparente Kreditkonditionen durch vorvertragliche
Information und Beratung

Seit Juni 2010 ist gesetzlich klar definiert, worüber und wie ein Bankberater einen Kunden vor Abschluss eines Kreditvertrages informieren muss. Die strengen Regeln umfassen umfangreiche Transparenzvorschriften, damit der Darlehensnehmer in die Lage versetzt wird zu beurteilen, ob das Darlehen für ihn geeignet ist und seinen Vermögensverhältnissen gerecht wird.

Wesentliche Grundlage dafür ist die gesetzlich vorgeschriebene „Europäische Standardinformation für Verbraucherkredite“. Darin findet man unter anderem Angaben über sämtliche Kosten, das Widerrufsrecht, das Recht auf vorzeitige Rückzahlung und die Folgen eines Zahlungsverzugs. Strikte Informationsvorgaben – zum Beispiel für die Angabe von Kreditkonditionen wie Laufzeit und effektiver Jahreszins – sollen den Vergleich von Kreditangeboten erleichtern.

Insbesondere die Kreditkosten müssen transparent sein. Daher werden die Kosten einer Restschuldversicherung grundsätzlich in die Gesamtkosten des Kredits eingerechnet und fließen so auch in die Berechnung des effektiven Jahreszinses ein. Nur wenn der Abschluss der Restschuldversicherung für den Verbraucher freiwillig war, der Verbraucher also den Kredit auch ohne Restschuldversicherung zu denselben Konditionen erhalten hätte, gilt dies nicht.

Die Standardinformationen zu den Kreditkonditionen sind ein elementarer Bestandteil jedes Kreditangebotes. Dieses Dokument muss dem Verbraucher vor Vertragsschluss überreicht werden, so dass er die Möglichkeit hat, es mit nach Hause zu nehmen und in Ruhe zu prüfen

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