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Das tut die Bundesregierung gegen Kostenfallen im Internet

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geralt (CC0), Pixabay

Um die Verbraucherinnen und Verbraucher gegen Kosten- und Abo-Fallen im Internet besser zu schützen, hat die Bundesregierung auf Vorschlag der Bundesjustizministerin am 24. August 2011 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr beschlossen.

Das Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet und am 16. Mai 2012 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Vorschriften zum besseren Schutz vor Kostenfallen treten am 1. August 2012 in Kraft.

Onlineanbieter von Waren oder Dienstleistungen werden verpflichtet, klar und verständlich und unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung aufgibt, über den genauen Preis zu informieren. Verbraucher sind nur zur Zahlung verpflichtet, wenn die Schaltfläche für die Bestellung, wie zum Beispiel ein Bestellbutton, unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweist.

Andernfalls kommt ein Vertrag nicht zu Stande. Diese einfache und klare Regel soll Verbraucherinnen und Verbrauchern die Beurteilung erleichtern, ob und wann sie sich im Internet zu einer Zahlung verpflichten. Gegen unberechtigte Forderungen können sie sich dann besser zur Wehr setzen.

Weil Kosten- und Abo-Fallen nicht zuletzt ein grenzüberschreitendes Problem darstellen, hat sich die Bundesregierung parallel hierzu erfolgreich für eine europäische Regelung in der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechte-Richtlinie) eingesetzt. Im Kern sieht diese Regelung ebenfalls vor, dass Unternehmer verpflichtet werden, die Schaltfläche für die Bestellung mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung zu beschriften; anderenfalls ist der Verbraucher an den Vertrag nicht gebunden. Die Richtlinie wurde am 22. November 2011 verkündet, räumt den Mitgliedstaaten jedoch eine zweijährige Umsetzungsfrist ein. Die neuen Vorschriften sind erst ab dem 13. Juni 2014 anzuwenden. Da Kostenfallen ein drängendes Problem sind, hat die Bundesregierung frühzeitig das Startsignal für eine vorzeitige innerstaatliche Regelung gegeben.

Das Bundesministerium der Justiz finanziert zudem eine nationale eCommerce-Verbindungsstelle, die bei der Euro-Info-Verbraucher e.V. in Kehl angesiedelt ist. Hier können sich Verbraucher und Anbieter über den Handel über das Internet und über Hilfe bei Kostenfallen informieren.

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