Start Allgemein Adcada, der Verdacht eines Schneeball- oder Ponzi-Systems und ein angeblicher Insolvenzantrag

Adcada, der Verdacht eines Schneeball- oder Ponzi-Systems und ein angeblicher Insolvenzantrag

2361

Zuerst: Was versteht man unter einem Schneeball- oder auch Pyramiden-System? Es ist ein System, dem ständig neues Geld zugeführt werden muss, bevorzugt über neue Teilnehmer, und welches so – analog einem den Hang hinab rollenden und dabei stetig anwachsenden Schneeball – immer größer wird. An Anleger ausgezahlte „Gewinne“ entstehen hierbei fast ausschließlich dadurch, dass das Unternehmen frisches Geld einwirbt. Dadurch erhalten die ersten Anleger zudem das Gefühl, dass das Unternehmen erfolgreich agiert, ohne in der Regel zu wissen, woher das ausgezahlte Geld wirklich stammt.

Ein Großteil des eingenommenen Geldes wird oftmals von den Verantwortlichen für eigene Zwecke veruntreut und geht damit dem Kreislauf verloren. In der Regel bricht das System innerhalb weniger Jahre zusammen, weil es durch aufkommende Informationen dem Unternehmen immer schwieriger gemacht wird, neue Gelder einzuwerben. Somit können keine Auszahlungen mehr erfolgen. In den meisten Ländern sind derartige Geschäfte inzwischen illegal.

Eine recht ähnliche Form dieses Geschäftsmodelles ist das Ponzi-System. Hierbei werden hohe Gewinne mit keinem oder nur einem kleinem Risiko versprochen. Ein kleiner Teil der eingenommenen Beträge wird in Projekte investiert. Woher das Geld für die Auszahlungen der Anleger stammt, bleibt unbekannt; dafür sind die Köpfe des Systems im Gegensatz zum Schneeball-System immer präsent.

Nun, wie kommen wir auf dieses Thema? Die „Ostsee-Zeitung“, die lange Zeit die Geschäfte der adcada-Gruppe verteidigt und damit deren Fortführung ermöglicht hatte, brachte diesen Vergleich ins Spiel, als sie sich endlich kritisch mit dem Unternehmen zu beschäftigen begann. Wir möchten an dieser Stelle aber natürlich darauf hinweisen, dass es sich lediglich um einen Verdacht handelt und es keinen direkten Beweis für diese Vermutung gibt. Deshalb hat die „Ostsee-Zeitung“ auf Intervention von adcada den Artikel recht schnell wieder aus dem Netz genommen. Wer letztendlich erfolgreich aus dem Streit herausgehen wird, werden wir nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaften Rostock und in Vaduz (Liechtenstein) noch sehen.

Die recht schnell angewachsene adcada-Gruppe bezeichnet sich selber als ein Multibranchen-Unternehmen. Es ist tätig im Mode-Handel, Immobilien, Finanzen und Gastronomie, um hier nur die Schwerpunkte aufzuzählen. Nun bedarf es für die Einrichtung all dieser Branchen, die bei adcada zudem sehr schnell geschah, viel Kapital. Da das Unternehmen aber Wert darauf legt, „bankenunabhängig“ zu sein, muss das Geld für all diese Investitionen irgendwoanders herstammen.

Zumal ja auch das Eigenkapital angeblich nur 25.000 Euro betrug, wie der „Senator der Wirtschaft“ und nach eigenen Angaben hanseatische Kaufmann Benjamin Kühn behauptete. Woher aber das vor allem von Dana Kühn zugeschossene Kapital (450.000 €) für eine Erhöhung auf 500.000 Euro kam, dürfte auch eine spannende und noch zu klärende Frage sein.

Hier dürfte generell der Anteil der Kleinanleger eine große Rolle spielen. Die Marketingabteilung des Unternehmens hat hier anscheinend eine sehr gute Leistung hingelegt bei der Anwerbung der Gelder. Man hört hier von Beträgen im mittleren zweistelligen Millionenbereich von rund 1.000 Anlegern. Die exakte Zahl kennt nur Benjamin Kühn, hüllt sich bei Fragen nach diesen Zahlen aber in Schweigen. Den Ermittlungsbehörden gegenüber wird er es dann möglicherweise aufdecken müssen.

Um das System am Laufen zu halten, hat man anscheinend einen großen „Wasserkopf“ aufgebaut. Rechtsanwalt Thomas Arndt von der Kanzlei mit dem „Fantasienamen“ adcada.law aus Rostock erklärte uns gegenüber, dass die adcada-Gruppe mittlerweile etwa 150 Mitarbeiter habe. Dies möchten natürlich gerne regelmäßig am Ende des Monats Geld auf dem Konto sehen. Geht man davon aus, dass jeder Mitarbeiter eine Summe von 2.500 Euro inklusive aller Lohnnebenkosten erhält, was ja noch nicht einmal besonders viel wäre, kommen da monatlich schon 375.000 Euro an Kosten zusammen. Diese müssen erst einmal erwirtschaftet werden.

Dazu kommen noch die Kosten für angemietete Büroräume inklusive Nebenkosten, die wir mal auf rund 30.000 Euro im Monat schätzen. Für das Marketing, das aus unserer Sicht sehr exzessiv betrieben wird, rechnen wir noch einen monatlichen Betrag von 40.000 Euro hinzu.

Fällige Zinszahlungen, die wir hier schätzungsweise mit 4% auf 30 Millionen eingesammeltes Kapital ansetzen, betragen dann nochmals 100.000 Euro im Monat; die Rückzahlungen irgendwelcher Anlegerinvestments sind hier noch gar nicht mit einberechnet.

Insgesamt kommen wir bei dieser spekulativen Kalkulation auf einen monatlichen finanziellen Aufwand von etwa 545.000. Im Jahr sind das rund 6.500.000 Euro. Das ist mal eine Hausnummer, Herr Kühn!

Schaut man sich all die Investments der Unternehmensgruppe adcada an, fragt man sich, wie dieser hohe Betrag erwirtschaftet werden soll. Und so eine Betrachtung führt letzten Endes zu entsprechenden Spekulationen, dass hier eine Form des Schneeball- oder Ponzi-Systems vorliegen könnte. Diesen Vermutungen könnte das Unternehmen entgegnen, wenn es für eine lückenlose und transparente Hinterlegung der Bilanzen in den dafür zuständigen Registern sorgen würde (dazu mehr gleich).

Es macht den Eindruck, als handele es sich bei adcada nur um ein Multibranchen-Kartenhaus, welches bald zusammenbricht. Im Interesse der Anleger hoffen wir natürlich, dass sich diese Spekulationen nicht bestätigen. Irritiert hat uns bei unserem gerichtlichen Termin in Rostock eine Aussage von Rechtsanwalt Thomas Arndt, dass adcada derzeit teilweise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sei und die Nachrangklausel in den jeweiligen Investmentverträgen mit den Anlegern auf ihre Wirksamkeit hin prüfen lasse.

Bestätigt sich das, wäre das eine Wahl zwischen Pest und Cholera. Hält die Nachrangklausel, bedeutet dies zwar für das Unternehmen, dass es fällige Darlehen und Darlehenszinsen nicht zurückbezahlen muss, wenn Insolvenzgefahr besteht, aber letztlich würde das eben auch bedeuten, dass für adcada das Insolvenzverfahren eingeleitet werden müsste. Dann ließe sich natürlich kaum noch neues Geld einwerben und es bestünde eine große Gefahr des Zusammenbruchs diverser Firmen des Konglomerates.

Diesen Spekulationen könnte das Unternehmen, anstatt peinliche Online-Schmähaktionen durchzuführen, aktuelle Bilanzen entgegensetzen, die von einem normalen und den Anlegern gegenüber verantwortungsbewussten Geschäft zeugen; sofern man das natürlich möchte.

Bei der „Muttergesellschaft“, der adcada GmbH, gibt die letzte veröffentlichte Bilanz den Stand von Anfang 2018 wieder. Gesetzlich wäre aber die Nachfolgebilanz ebenfalls fällig. Uns gegenüber deutete Herr Kühn in unserem Gespräch in Rostock als Grund an, dass man den Steuerberater gewechselt habe. Trotzdem sollte das aber kein Hinderungsgrund sein. Will der Steuerberater möglicherweise das Testat nicht geben? Laut der Bilanz hatte man damals einen Überschuss von nicht einmal 200.000 Euro erwirtschaftet. Wie soll so das oben kalkulierte Kosten-System funktionieren, Herr Kühn?

adcada GmbH

Bentwisch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2017 bis zum 28.02.2018

Bilanz

Aktiva

28.2.2018
EUR
28.2.2017
EUR
A. Anlagevermögen 1.006.498,00 369.467,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 754.725,00 324.856,00
II. Sachanlagen 161.773,00 22.111,00
III. Finanzanlagen 90.000,00 22.500,00
B. Umlaufvermögen 1.381.091,14 686.510,69
I. Vorräte 1.775,00 349.223,04
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.130.095,79 319.327,57
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 249.220,35 17.960,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.035,18 4.311,34
Summe Aktiva 2.397.624,32 1.060.289,03

Passiva

28.2.2018
EUR
28.2.2017
EUR
A. Eigenkapital 709.288,78 199.679,50
I. gezeichnetes Kapital 500.000,00 250.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 112.500,00
2. eingefordertes Kapital 500.000,00 137.500,00
II. Gewinnvortrag 62.179,50 14.709,03
III. Jahresüberschuss 147.109,28 47.470,47
B. Rückstellungen 64.834,29 21.046,56
C. Verbindlichkeiten 1.623.501,25 839.562,97
Summe Passiva 2.397.624,32 1.060.289,03

Anhang

Registergericht Rostock HRB 13161
Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Es liegen die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 ff. HGB i. V. m. §§ 264 HGB zugrunde.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH – Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Angaben zu Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Sie wird aber von den kumulierten Abschreibungen wieder abgesetzt und in den Spalten Zugang und Abgang getrennt ausgewiesen.
Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00).

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von EUR 216.001,25 (Vj. EUR 268.562,97) vor. Die mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren betragen EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00). Der Gesamtbetrag aller Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 1.407.500,00 (Vj. EUR 571.000,00).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs.

Sonstige Pflichtangaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 5 Arbeitnehmer (Vj. 1).

Die Feststellung des Jahresabschluss erfolgte am 17.05.2018.

adcada GmbH

vertreten durch Ihre Geschäftsführer:
gez. Benjamin Kühn und D. F. 17.05.2018


Weiter geht es mit der adcada.capital GmbH, bei der die letzte ultrakurze Bilanz sogar von 2017 stammt. Laut Aussage von adcada.law-Rechtsanwalt Thomas Arndt befindet sich diese Gesellschaft gerade in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Daher kann man davon ausgehen, dass sie nicht durch Erträge zur Begleichung der oben aufgeführten Kosten beitragen kann, eher im Gegenteil.

Unseres Wissens nach hat ein Gläubiger beim AG Rostock einen Insolvenzantrag gestellt, über den aber noch nicht entschieden worden ist. Auf unsere Anfrage hin teilte uns Herr Arndt mit, dass ihm davon nichts bekannt sei und ihm das AG Rostock das auch nicht bestätigen wollte.


Auch bei der adcada.marketing GmbH hat man längst die gesetzlichen Hinterlegungsfristen für Bilanzen deutlich überschritten. Und auch dieses Unternehmen ist somit sicherlich nicht in der Lage, etwas zur Kostendeckung in der adcada-Gruppe beizutragen.


Bei der adcada.shop GmbH handelt es sich laut der letzten hinterlegten Bilanz um eine bilanziell überschuldete Gesellschaft. Auch hier fehlt die aktuelle Bilanz.


Die FASHION.ZONE GmbH hat auch keine aktuelle und längst fällige Bilanz hinterlegt. Und auch hier deutet die letzte durch das negative Eigenkapital auf eine bilanzielle Überschuldung hin. Damit scheidet auch das Unternehmen als Unterstützung aus.


Und auch bei der adcada.finance GmbH liegt laut der Bilanz, die natürlich ebenfalls nicht aktuell ist, eine bilanzielle Überschuldung vor.

Damit hat sich gegenüber unserer letzten Bilanzen-Betrachtung der adcada-Gesellschaften vor drei Monaten nichts geändert!

Kommen wir nun zum Abschluss als auf die eingangs präsentierte Vermutung der „Ostsee-Zeitung“ zurück. Wenn sämtliche Firmen nichts zur Kostendeckung beitragen, wie soll also das ganze System funktionieren? Vor allem, weil ja immer neues Geld für die Ideen der Kühn-Familie benötigt wird wie die Entwicklung des „fashion.zone Mirror“ 2 oder die geplante Expansion nach Südafrika. Die Wahrscheinlichkeit, dass die „Ostsee Zeitung“ also mit ihrer Mutmaßung recht hatte, würden wir dann bei nahezu 100% sehen.

Eventuell funktioniert das System nur mit cashpooling. Das heißt, dass alles eingenommene Geld möglicherweise zeitnah dorthin geleitet wird, wo es gerade gebraucht wird.

11 Kommentare

  1. Guten Tag
    Ich bin einer dieser ca.1000 Anleger und habe eine Frage, weiß aber nicht, wer mir diese beantworten kann. Vielleicht haben Sie Rat?!
    Ich wählte die vermeidliche Sicherheits- Anlage Hypo-Zinz. Das Geld sollte über eine Immobilie abgesichert werden, ich bekam aber die Absicherung (Eintrag ins Grundbuch) nie und warte seid einem Jahr da drauf. Die Firma steht von außen betrachtet vor der Insolvenz und ich habe meine versprochende Absicherung für genau diesen Fall nicht erhalten, weswegen ich jetzt vor dem Totalverlust stehe. Das ist unredlich. Die Bafin hat die adcada ja auch aufgefordert alle Anleger der Hypo- Zinz sofort auszuzahlen, wogegen Herr Kühn seine Anwälte eingeschaltet hat.
    Weder per Mail noch telefonisch ist adcada bereit auf meine nicht böse formulierten Rückrufbitten zu reagieren! Niemand ist gewillt mir meine Fragen zu beantworten, geschweige denn, mit mir eine Lösung zu finden.
    Meine Frage: Bin ich eine Ausnahme oder hat niemand diese Absicherung erhalten?
    Wissen Sie das oder kann ich mich an die Bafin direkt wenden?
    Vielen Dank für Ihre kurze Rückmeldung!

  2. Sehr geehrter Herr G.,
    ich kenne einen Anleger, dem eine Grundschuld eingetragen wurde. Er schilderte den Ablauf so:

    Ich bekam den Vertrag zugeschickt, ich habe den Vertrag unterschrieben. Der Vertrag kam unterschrieben zurück. Ich habe das Geld überwiesen. Ich habe einen Zinsauszahlungsplan erhalten. Später wurde mir die Abtretungserklärung und die Briefgrundschulden jeweils als Original zugeschickt. Ich habe diese an das Amtsgericht geschickt zur namentlichen Eintragung in das Grundbuch. Dies ist erfolgt.

    Zitatende

    Dieser Vertrag wurde mit der adcada GmbH abgeschlossen. Unter Ziffer 5.3.1 ist dort ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall vereinbart, dass der Schuldner, d.h. die adcada GmbH ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Wenn Sie auch eine solche Regelung haben, können Sie nicht nur fristlos kündigen sondern auch Ihren Betrag sofort gerichtlich geltend machen. Jedes weitere Zuwarten mindert die Erfolgsaussichten.

    Gern stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung.

    Der Rechtsstreit zwischen adcada GmbH und Bafin ist ungeklärt und offen. Unabhängig davon besteht Ihr Kündigungsrecht trotzdem, weil eine vertragliche Verpflichtung in Ihrem Falle nicht unverzüglich erfüllt wurde.

  3. Vielen Dank für Ihre Antwort Herr Reime.

    adcada hat sich gestern tatsächlich gemeldet und um noch um ein paar Wochen Geduld gebeten, bis es zur vereinbarten Auszahlung kommt. Ich habe daraufhin adcada noch sechs Wochen eingeräumt. Diese Frist war vielleicht etwas zu großzügig und offensichtlich auch unnötig, denn ich habe das Recht auf sofortige Überweisung, denn die von Ihnen angespochende Vertragsklausel habe ich auch.
    Frage 1: Um den Betrag (10.000 Euro) sofort gerichtlich geltend zu machen, muss ich mir zwingend einen Anwalt nehmen oder melde ich das der Staatsanwaltschaft in Rostock und die verpflichtet dann adcada zeitnah zur unverzüglichen Überweisung? Wie gehe ich da vor?
    Frage 2: Kann es sein, dass ein Insolvensvertreter die Summe von mir zurückfordert? Ich habe gehört, dass dies bis zu 3 Jahre rückwirkend laut Insolvenzrecht möglich sein soll.

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    • Sehr geehrter Herr Olaf G.,

      es wäre sehr liebenswürdig von Ihnen, mir mitzuteilen, auf was von Ihnen Adcada schließlich reagiert hat und nach welcher Zeit.
      Ich habe nämlich das gleiche Problem.
      Vielen Dank für Ihre Mühe.

  4. Sehr geehrter Herr G.,
    das Recht auf sofortige Überweisung hätten Sie erst dann, wenn Sie stattdessen fristlos gekündigt hätten. Wenn Sie klagen wöllten, bräuchten Sie einen Anwalt. Eine Verpflichtung zur Rückzahlung kann die Staatsanwaltschaft nicht aussprechen. Zur Zeit gibt es weder dingliche Arreste in Vermögensmassen, noch wurde Anklage erhoben. Es gilt die Unschuldsvermutung. Sollte es dazu kommen, dass Anklage erhoben wird, gibt es immer noch die Möglichkeit eines Adhäsionsantrages zum Strafgericht, womit auch ein Zahlungsbefehl in Höhe Ihres Schadens an die Täter ausgesprochen werden könnte durch den Strafrichter. Sie sparten sich dadurch einen Zivilprozess, wenn Sie denn damit erfolgreich sein würden. Es kann aber auch sein, dass dann wenn Sie wissen, damit doch nicht zum Ziel zu kommen, der Anspruch gegen die adcada GmbH verjährt ist.

    Es gibt generell unterschiedliche Anfechtungsfristen. Alle nachteiligen Geschäfte – also auch Abfluss von Geldmitteln – werden bis zu drei Monate vor Insolvenzeröffnung (§§130, 131, 132 InsO) angefochten.

    In Ausnahmefällen beträgt diese Frist sogar 10 Jahre nach §133 InsO.

  5. Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Reime,

    die vorliegenden Kommentare von Ihnen, sowohl von Herrn Olaf G. sind für mich sehr interessant.
    Ich habe genau den Vertrag Adcada money-Hypozins 05-2019, wo mir unter Ziffer 5.3.1 ist ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestanden wird.
    „5.3 Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn
    5.3.1. der Schuldner wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt. Als nicht ordnungsgemäße Erfüllung gilt insbesondere, wenn der Schuldner seinen Auszahlungsverpflichtungen nicht binnen 45 Tagen nach Fälligkeit nachgekommen ist.
    5.3.2. der Schuldner seine Zahlungen einstellt oder seine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung allgemein bekannt gibt oder seinen Gläubigern eine allgemeine Regelung zur Bezahlung seiner Schulden anbietet oder ein Gericht ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet oder einen Insolvenzantrag mangels kostendeckenden Vermögens abweist;“
    Ich habe bis jetzt noch nichts unternommen und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir helfen könnten und das nicht zuviel kostet. Ich habe mein Geld in diese Firma investiert, um meine kleine Rente aufzubessern, da sie mir 1000% Sicherheit des Papiers und der regelmäßig sicheren Zinsauszahlungen versprochen hat.
    Ich bin auf das Geld dringend angewiesen. Vielleicht dürfte ich Ihnen zur Erstanalyse den Vertrag und die Grundbucheintragung per E-mail zusenden, bevor ich etwas verkehrt mache.
    Vielen Dank im Voraus.

  6. Sehr geehrte*r C.,
    da Sie einen Grundbucheintrag haben, könnten Sie aus der Grundschuld die Zwangsvollstreckung in das Grundstück betreiben, wenn Sie einen fälligen Zahlungsanspruch hätten und dieser nicht befriedigt würde. Im Gegensatz zum vorherigen Fall von Olaf G. tragen Sie keine Pflichtverletzung seitens der adcada GmbH vor.
    Ich unterstelle einmal, dass Ihr Darlehensvertrag nicht gekündigt ist. Wenn Sie sich aber entschlössen diesen Vertrag zu kündigen (Siehe Ziffer 5.1 Ihres Vertrages zur Kündigungsfrist), ist entscheidend, ob Sie Ihr Geld zurückbekommen oder auch nicht. Zum Kündigen benötigen Sie keinen Anwalt. Im Falle einer Nichtzahlung nach Fälligkeit stünde eine Klage an. Hierbei sind Anwälte in Deutschland an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden und dürfen nicht weniger Gebühren verlangen, als gesetzlich vorgesehen sind.

    • Sehr geehrter Herr Reime,

      erst einmal vieln Dank für die umgehende freundliche und sachliche Antwort.
      Inzwischen habe ich mit Ihrer Kanzlei telefoniert und sende Ihnen meine Unterlagen von Adcade zu, mit der Bitte um eine Ersteinschätzung.
      Es grüßt Sie freundlich
      ein weiblicher Corvusalbus

  7. Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Reime,

    ich danke Ihnen sehr für Ihre sachliche und freundliche Auskunft..

    Ich hatte Ihnen schon heute Vormittag eine Antwort geschickt, aber wahrscheinlich habe ich nicht alles vorschriftsmäßig ausgefüllt.

    Inzwischen habe ich sämtliche Unterlagen an Sie geschickt.

    Mein Darlehensvertrag ist nicht gekündigt. Die nächste Kündigung könnte ich zum 16. Mai 2021 aussprechen, wenn ich nicht fristlos kündige.

  8. Hallo Herr Reime,
    ich verfüge über durch die Adcada.gmbH an mich abgetretene Briefgrundschulden. Die Adcada GmbH hat Insolvenz beantragt. Was ist zur Sicherstellung meiner Forderungen nun zu tun oder nicht. mfg Ein ADCADA – Anleger

  9. Sehr geehrter Herr Reime,
    Ich melde mich nochmal. Ich habe inzwischen nochmal (diesmal fristlos und aus wichtigen Grund) gekündigt, trotzdem kein Geld bekommen, immer noch keine Absicherung erhalten und höre nun vom Insolvenzantrag der adcada.
    1. Ich habe ja einen Darlehensvertrag abgeschlossen, abgesichert über eine Immobilie. Andere Anleger haben, wie ich von Ihnen erfahren habe, diese Absicherung erhalten. Jetzt wäre es ja fair, wenn der Insolvenzverwalter berücksichtigen würde, das ich, genauso wie die anderen Anleger, eigentlich über die Immobilie abgesichert bin, auch wenn ich keinen Grundbucheintrag vorlegen kann. Ist der Insolvenzverwalter dazu verpflichtet, diesen Umstand zu berücksichtigen?
    2. Raten Sie mir zu einer Strafanzeige gegen Herrn Kühn?
    3. Wie sollte ich nun ihrer Meinung nach vorgehen?

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein