Start Allgemein adcada und die Ignoranz gegenüber einstweiligen Verfügungen

adcada und die Ignoranz gegenüber einstweiligen Verfügungen

655
geralt (CC0), Pixabay

Benjamin Kühn, der offizielle Chef der adcada-Gruppe, bezeichnet sich selber als „Hanseatischer Kaufmann“ (so gestern geschehen bei dem Prozess vor dem Rostocker Landgericht). Allerdings, und wir fragen uns, ob Herr Kühn das begriffen hat, ist mit dieser Bezeichnung mehr verbunden, als nur an die eigene Geldvermehrung zu denken. Ehrbarkeit, Tugend und Moral sind Begriffe, die bis zum heutigen Tage noch eine Bedeutung besitzen in diesem Kreis (siehe: https://www.welt.de/print-wams/article114497/Wer-die-Moral-verkauft-wird-nie-ein-ehrbarer-Kaufmann.html).

Passen aber die Handlungen Herrn Kühns dazu? Aus unserer Sicht nicht. Zwar hat er gestern in Rostock zugegeben, dass er verantwortlich zeichnet für die Kampagnenseiten, die gegen meine Person und weitere im Internet geschaltet wurden. Diesbezüglich hatten wir ihm eine Abmahnung ausgesprochen, aber keinerlei Reaktion erhalten. Also erhielt Herr Kühn am gestrigen Tage erneut eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg. Auch auf diese hat Benjamin Kühn, der selbsternannte hanseatische Kaufmann, bis jetzt nicht reagiert. So agiert unserer Meinung nach kein ehrbarer Kaufmann, der das Recht respektiert.

Also folgt nun ein Ordnungsgeldantrag, der schon auf dem Weg nach Hamburg ist. Folgenreicher könnten die geschalteten Seiten aber noch in einem anderen Verfahren für die adcada GmbH sein, denn wir können mittlerweile rund 30 Verstöße gegen diese einstweilige Verfügung nachweisen. Jetzt wird auch hier hier das Gericht entscheiden darüber müssen.

Ich, Herr Kühn, halte mich immer an mein Wort und gegebene Zusagen. Das ist keine Frage des Alters, sondern des Charakters. Aber auch das ist meine persönliche Sicht in der Sache.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein