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ETR AG (blocktrade.com): Untersagung der Ausgabe von E-Geld, der Annahme von Einlagen und Anordnung der Rückabwicklung

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kpuljek (CC0), Pixabay

Die liechtensteinische FMA hat mit Verfügung vom 7. Juli 2020 der ETR AG, Aeulestrasse 74, 9490 Vaduz, FL-0002.616.922-1 per Zustellung der gegenständlichen Entscheidung die Ausgabe von E-Geld bzw. die Annahme von Einlagen und anderen rückzahlbaren Geldern untersagt und die Rückzahlung der entgegengenommenen Gelder angeordnet.

Die ETR AG ist Betreiberin der Webseite https://blocktrade[dot]com („Blocktrade Plattform“). In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen Gelder zum Zweck der Ausgabe von E-Geld bzw. als Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder an. Damit betreibt die ETR AG das Geschäft der Ausgabe von E-Geld bzw. der Annahme von Einlagen und anderen rückzahlbaren Geldern ohne die dafür erforderliche Bewilligung der FMA.

Diese Verfügung ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht rechtskräftig.

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