Start Verbraucherschutz Wirecard: FCA erlässt Beschränkungen der Tätigkeiten und Meldung der BaFin über Insider-Verdacht

Wirecard: FCA erlässt Beschränkungen der Tätigkeiten und Meldung der BaFin über Insider-Verdacht

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Pixaline / Pixabay

Die Financial Conduct Authority (FCA) informierte die FMA, dass Beschränkungen betreffend die Konzession der Wirecard Card Solutions Limited erlassen wurden.
Mit 30. Juni 2020 erteilte die FCA der Wirecard Card Solutions Limited die schriftliche Zustimmung, das E-Geldgeschäft sowie Zahlungsdienstleistungen wieder aufzunehmen. Die Wirecard Card Solutions Limited ist somit berechtigt ihre Geschäftstätigkeit auszuüben, wobei weiterhin Beschränkungen bestehen, die im FCA Register einsehbar sind.

Bezüglich weiterer Details zu den Beschränkungen wird auf das Register der FCA unter folgendem Link verwiesen.

Parallel dazu hat die deutsche BaFin die Staatsanwaltschaft München über einen Insider-Verdacht bei Wirecard informiert. In einem Vorabbericht heißt es, problematisch sei unter anderem ein Post in einem Börsen-Forum. Acht Tage vor dem Wirecard-Crash habe darin ein Nutzer geschrieben, dass der Bilanzprüfer Ernst & Young am 18. Juni nicht uneingeschränkt testieren werde. Die Wirecard-Geschäftsführung habe keine erforderlichen Nachweise erbracht, woher erhebliche Summen als Sicherheiten auf Treuhandkonten stammten und Mitarbeiter hätten die Information weitergegeben.

Damit habe der anonyme Hinweisgeber das Prüfergebnis von EY vorweg genommen, so das „Handelsblatt“. Schon im Frühjahr 2020 seien Konzerninsider bei Wirecard über Probleme mit der Abschlussprüfung informiert gewesen.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München bekräftigte am Abend auf Anfrage lediglich frühere Aussagen, dass es umfangreiche Ermittlungen gegen den ehemaligen Wirecard-Vorstandschef Markus Braun und weitere Beschuldigte gebe. Dabei würden alle in Betracht kommenden Straftaten geprüft. Zur Frage ob auch Insiderhandel dazu gehört, wollte sie sich nicht äußern.

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