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Datenschützer warnen vor Nutzung chinesischer Bezahl-Apps

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Peter-Lomas / Pixabay
Basierend auf einer Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz haben die Datenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg und Hamburg, Stefan Brink und Johannes Caspar, vor der Nutzung in Deutschland angebotener chinesischer Bezahl-Apps gewarnt. Der Inlandsgeheimdienst berichtete in seinem aktuellen Jahresbericht erstmals, dass chinesische Geheimdienste auf die Kundendaten von Bezahlsystemen chinesischer Unternehmen zugreifen können, darunter etwa Alipay des chinesischen Technologiekonzerns Alibaba.

Die Datenschutzbeauftragten halten die die Einschätzung für völlig zutreffend. „Die umfassende Überwachungsstruktur, die China im Inneren aufgebaut hat, ist bekannt. Diese macht nicht vor den Staatsgrenzen halt“, sagte Caspar gegenüber dem „Handelsblatt“. Daten hätten eine immer wichtigere geopolitische Dimension gerade auch im Kampf um die wirtschaftliche Vorherrschaft, erläuterte der Behördenchef.

Die Zugriffsmöglichkeit auf persönliche Daten durch ausländische staatliche Stellen wie etwa Geheimdienste stelle sich aus Sicht der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO als unzulässige Zweckentfremdung dar, sagte Brink. Zwar könne der einzelne Nutzer durchaus in ausländische Serverstandorte einwilligen. „Dies geschieht allerdings deswegen so gut wie nie, weil der ausländische Vertragspartner wie zum Beispiel Alibaba diese Zugriffsmöglichkeiten gar nicht offenlegt“, sagte der Behördenchef. „Im Ergebnis wird auf diese Weise der Einsatz außereuropäischer Dienstleister bei der Verarbeitung der Daten europäischer Bürger illegal.“

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