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Änderungen der Corona-Maßnahmen

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geralt (CC0), Pixabay

Gestern hat sich die Große Koalition zusammengesetzt, um über Anpassungen der derzeitigen Corona-Maßnahmen zu diskutieren.

Beschlossen haben Sie eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Für eine befristete Zeit soll das Geld ab dem 1. Mai gestaffelt gesteigen. Ab dem vierten Monat des Kurzarbeitgeldbezuges gibt es 70 oder für Eltern 77 Prozent, ab dem siebenten Monat 80 oder 87 Prozent des Lohnausfall. Zudem soll das ALG I für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde, um drei Monate verlängert  werden.

Wie von der DEHOGA gefordert, wird – ebenfalls befristet vom 1. Juli an bis zum 30. Juni 2021 – die Mehrwertsteuer für die Gastronomie auf 7 % gesenkt. Und auch für kleine und mittelständische Unternehmen wird es nun steuerliche Entlastungen geben.

Zur Förderung des digitalen Lernens sollen zudem 500 Millionen Euro bereitgestellt werden, wovon einerseits Schulen, andererseits bedürftige Schüler mit Zuschüssen für die Anschaffung entsprechender Technik profitieren sollen.

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