Start Verbraucherschutz NRW nimmt Corona-Zahlungen wieder auf und ruft Kreditwirtschaft zur Prüfung auf

NRW nimmt Corona-Zahlungen wieder auf und ruft Kreditwirtschaft zur Prüfung auf

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jarmoluk (CC0), Pixabay

Nach dem vorübergehenden Stopp der Corona-Soforthilfe-Zahlungen für kleine Betriebe wegen Betruges soll das Programm am Freitag wieder anlaufen und gleichzeitig auch besser vor Betrug geschützt sein, sagte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart. Unbekannte Täter sollen auf „Fake-Websites“ eingegebene Daten abgegriffen und mit falschen Kontoverbindungen an das Ministerium weitergeleitet haben, um das Geld selbst zu kassieren.

Im Zusammenhang mit der Zahlungs-Wiederaufnahme hat das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) die Kreditwirtschaft des Bundeslandes aufgerufen, Zahlungen bei Vorliegen bestimmter, nicht abschließender, Verdachtskriterien eingehend zu prüfen. Dazu gehören die Auftraggeber Bezirksregierung Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster, der Verwendungszweck „Corona-Soforthilfe (gefolgt von einer Bearbeitungsnummer)“ sowie Beträge in Höhe von 9.000, 15.000 oder 25.000 Euro. Sollten solche Gutschriften auf Konten eingehen, die keine Geschäftskonten sind, die erst kurz zuvor eröffnet wurden, deren korrespondierendes Gewerbe zuvor abgemeldet wurde, die zuvor nicht gewerblich genutzt wurden, die für Minderjährige eröffnet wurden oder bei denen der Empfängername vom Begünstigten laut Verwendungszweck abweicht, weist das möglicherweise auf betrügerisch erwirkte Auszahlungen von Geldern durch die Bezirksregierungen NRW hin.

Im Zweifelsfall kann laut LKA NRW mit der örtlich zuständigen Kreispolizeibehörde Kontakt aufgenommen werden. Zuständig für die Entgegennahme von Verdachtsmeldungen ist nach dem Geldwäschegesetz die Financial Intelligence Unit (FIU).

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