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ÖKORENTA Erneuerbare Energien 10 geschlossene Investment GmbH & Co. KG – Angebot mit Totalverlustrisiko

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In der Beschreibung des eigenen Angebotes weist man darauf hin, dass die Erlöse auch höher als prognostiziert ausfallen können. Da das fehlt, möchten wir zudem ergänzen, dass sie natürlich auch niedriger ausfallen können. Wir hätten es korrekter gefunden, wenn das Unternehmen auch darauf in seiner Produktbeschreibung hingewiesen hätte:

Bewertung, Analyse und unabhängige Prüfung

Bevor Beteiligungen an Energieparks für das Fondsportfolio erworben werden, durchlaufen sie einen umfassenden Bewertungsprozess. Zentrale Bedeutung hat dabei das Bewertungssystem der ÖKORENTA, das seit 2005 aufgebaut wurde und auf Leistungsdaten aus über 450 Energieparks beruht.

Die Ist-Daten ermöglichen eine marktgerechte Bewertung der Beteiligung bzw. des Energieparks und eine Prognose über die zukünftige Entwicklung. Erst danach erfolgt die Aufnahme des Vermögenswertes in das Portfolio. Die unabhängige Verwahrstelle überprüft dabei die Korrektheit der Zahlungsflüsse.

Attraktive Rendite

Die Gesamtauszahlung (Prospektprognose) liegt bei 154,50 % (inkl. 100 % Kapitalrückzahlung). Die Schlussauszahlung 2029 (Prospektprognose) liegt bei 91,5 %.

Verkaufserlöse können höher liegen als prognostiziert

Der Großteil der geplanten Auszahlungen an die Anleger soll durch den Verkauf der Beteiligungen am Ende der Fondslaufzeit erwirtschaftet werden. Daher können die Verkaufserlöse auch höher ausfallen als prognostiziert.“

Und auch die im Register hinterlegte Bilanz ist für uns kein Grund, hier einen Fondsanteil zu zeichnen:

ÖKORENTA Erneuerbare Energien 10 geschlossene Investment GmbH & Co. KG

Aurich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2018

A. Aktiva

31.12.2018 15.01.2018
EUR EUR
I. Investmentanlagevermögen
A. Aktiva
1. Barmittel und Barmitteläquivalente
Täglich verfügbare Bankguthaben 2.412.150,00 0,00
2. Forderungen
Eingeforderte ausstehende Pflichteinlage 442.375,00 1.000,00
2.854.525,00 1.000,00

B. Passiva

1. Rückstellungen 18.210,00 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aus anderen Lieferungen und Leistungen 355.400,58 0,00
3. Eigenkapital
Kapitalanteile
Kapitalanteile der Kommanditisten 2.480.914,42 1.000,00
2.854.525,00 1.000,00

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 15. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2018

2018
EUR
INVESTMENTTÄTIGKEIT
1. Aufwendungen
a) Verwaltungsvergütung -8.830,68
b) Verwahrstellenvergütung -4.760,00
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -7.500,00
d) Sonstige Aufwendungen -367.719,90
Summe der Aufwendungen -388.810,58
2. Ordentlicher Nettoertrag -388.810,58
3. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -388.810,58
4. Ergebnis des Geschäftsjahres -388.810,58

Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr 2018

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der ÖKORENTA Erneuerbare Energien 10 geschlossene Investment GmbH & Co. KG mit Sitz in Aurich, eingetragen im Handelsregister unter HRA 202532 beim Amtsgericht Aurich, für das Rumpfgeschäftsjahr 2018 wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV), der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Für die Aufstellung und Gliederung der Bilanz gelten die § 158 Satz 1 KAGB i. V. m. § 135 Abs. 3 KAGB und § 21 Abs. 4 KARBV (Staffelform). Für die Aufstellung und Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gelten die § 158 Satz 1 KAGB i. V. m. § 135 Abs. 4 KAGB und § 22 Abs. 3 KARBV (Staffelform).

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bankguthaben sind zu Nennwerten angesetzt.

Die Forderungen sind zu Verkehrswerten angesetzt. Am Bilanzstichtag entsprechen diese dem Nennwert. Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit von unter einem Jahr.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Rückzahlungsbetrages angesetzt. Alle Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sie haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die unter den Kapitalanteilen ausgewiesenen Einlagen der Gesellschafter (Feste Kapitalkonten) werden mit dem Nennbetrag der Einlage zuzüglich Gewinnvortrag bzw. abzüglich Verlustvortrag, zuzüglich/abzüglich realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres angesetzt sowie abzüglich der an die Gesellschafter geleisteten Auszahlungen (Entnahmen) angesetzt.

Die Ertrags- und Aufwandsposten der Gewinn- und Verlustrechnung werden entsprechend § 22 KARBV gegliedert und die realisierten und nicht realisierten Ergebnisse separat ausgewiesen.

3. Verwendungsrechnung

Die Verwendungsrechnung nach § 24 Abs. 1 KARBV stellt sich wie folgt dar:

EUR
1. Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres -388.810,58
2. Gutschrift/Belastung auf Rücklagenkonten 0,00
3. Gutschrift/Belastung auf Kapitalkonten 388.810,58
Gutschrift/Belastung auf
4. Verbindlichkeitenkonten 0,00
5. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00

4. Entwicklungsrechnung

Die Entwicklungsrechnung nach § 24 Abs. 2 KARBV stellt sich wie folgt dar:

31.12.2018
EUR
I. Wert des Eigenkapitals zu Beginn des Rumpfgeschäftsjahres 1.000,00
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenentnahmen 0,00
3. Mittelzufluss (netto)
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 2.868.725,00
b) Mittelabflüsse aus Gesellschafteraustritten 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -388.810,58
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres 0,00
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Rumpfgeschäftsjahres 2.480.914,42

Das ausgewiesene Eigenkapital entfällt vollumfänglich auf die Kommanditisten.

5. Kapitalkontenentwicklung

Die Darstellung der Kapitalkonten der Kommanditisten erfolgt gem. § 5 des

Gesellschaftsvertrages. Die Komplementärin leistet keine Einlage und hält keinen Kapitalanteil.

ÖKORENTA Verwaltungs SG Treuhand SG Treuhand GmbH
GmbH GmbH (treuhändisch) Gesamt
EUR EUR EUR EUR
Feste Kapitalkonten
Stand am 15.01.2018 0,00 1.000,00 0,00 1.000,00
Veränderungen 0,00 0,00 2.794.000,00 2.794.000,00
Stand am 31.12.2018 0,00 1.000,00 2.794.000,00 2.795.000,00
Bewegliche Kapitalkonten
(Agio)
Stand am 15.01.2018 0,00 0,00 0,00 0,00
Veränderungen 0,00 0,00 74.725,00 74.725,00
Stand am 31.12.2018 0,00 0,00 74.725,00 74.725,00
(Gewinne/Verluste)
Stand am 15.01.2018 0,00 0,00 0,00 0,00
realisiertes
Ergebnis 0,00 -139,22 -388.992,36 -389.131,58
Vorabgewinne 0,00 0,00 321,00 321,00
Stand am 31.12.2018 0,00 -139,22 -388.671,36 -388.810,58
Kapitalanteile am 15.01.2018 0,00 1.000,00 0,00 1.000,00
Kapitalanteile am 31.12.2018 0,00 860,78 2.480.053,64 2.480.914,42

Zum Bilanzstichtag bestehen keine schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände, für die besondere Regelungen gelten.

Angaben zum Nettoinventarwert 2018
EUR
Wert des Gesellschaftsvermögens 2.480.914,42
Wert eines Anteils 887,63

Der Nettoinventarwert umfasst alle Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten pro ausgegebenen Anteil. Bei der ÖKORENTA Erneuerbare Energien 10 geschlossene Investment GmbH & Co. KG ergibt sich der Nettoinventarwert aus dem Wert des Gesellschaftsvermögens in Höhe von 2.480.914,42 EUR dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Zum 31.12.2018 befanden sich 2.795 Anteile an der Gesellschaft zu einem Nettoinventarwert von je 887,63 EUR im Umlauf. Ein Anteil entspricht dem Stimmrecht für eine geleistete Kommanditeinlage von je 1.000,00 EUR.

Die Gesamtkostenquote (= Summe der Aufwendungen im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert) zum Ende des Jahres beträgt 31,34 Prozent mit Initial- und Transaktionskosten und 2,80 Prozent ohne Initial- und Transaktionskosten.

6. Erfolgsabhängige Verwaltungsvergütung

Entsprechend den Anlagebedingungen hat die AlF-KVG Anspruch auf eine zusätzliche, erfolgsabhängige Vergütung, wenn zum Berechnungszeitpunkt die Anleger Auszahlungen in Höhe ihrer geleisteten Einlagen erhalten haben, wobei die Haftsumme erst im Rahmen der Liquidation ausgekehrt wird und darüber hinaus Auszahlungen in Höhe einer durchschnittlichen, jährlichen Verzinsung von 5 Prozent bezogen auf die geleisteten Einlagen der Anleger für den Zeitraum von der Auflage des Investmentvermögens bis zum Berechnungszeitpunkt ausgekehrt worden sind. Danach besteht ein Anspruch auf erfolgsabhängige Vergütung für die AlF-KVG in Höhe von 30 Prozent aller weiteren Auszahlungen aus Gewinnen der Gesellschaft. Der jeweilige Anspruch auf erfolgsabhängige Vergütung wird jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres, spätestens nach der Veräußerung aller Vermögensgegenstände, zur Zahlung fällig.

7. Angaben zu den Aufwendungen der Gesellschaft

Folgende Kosten wurden von der Gesellschaft im Rumpfgeschäftsjahres getragen:

2018
EUR
Vergütung für die Eigenkapitalvermittlung
(Initialkosten) 354.125,00
Rechts- und Steuerberatung 11.254,63
Verwaltungsvergütung 8.830,68
Verwahrstellenvergütung 4.760,00
Prüfung des Jahresberichts und Veröffentlichungskosten 7.500,00
Treuhandgebühren 1.900,27
Haftungsvergütung 440,00
388.810,58

Ein wesentlicher Teil der an die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) geleisteten Vergütungen (Initialkosten) für die Eigenkapitalvermittlung wurde für Vergütungen an die Vermittler der Anteile verwendet.

8. Angaben zu Ausgabeaufschlägen

Von den Gesellschaftern wurde im Rumpfgeschäftsjahres ein Aufgeld (Agio) in Höhe von EUR 74.725,00 geleistet. Der Betrag ist in den Vergütungen für die Eigenkapitalvermittlung enthalten.

9. Angaben zum Leverage

Die Investitionen der Gesellschaft sind durch Eigenkapital finanziert, daher entfällt die Angabe zur Gesamthöhe des Leverage der Gesellschaft.

10. Rückvergütungen

Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandsentschädigungen zu.

11. Sonstige Angaben

a. Persönliche haftende Gesellschafterin

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die ÖKORENTA Verwaltungs GmbH (Aurich) mit einem Stammkapital von EUR 25.000. Sie ist an der Gesellschaft ohne Kapitaleinlage beteiligt.

b. Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung ist die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet.

Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind:

Herr Tjark Goldenstein, Aurich (bis zum 19. Dezember 2018)

Herr Jörg Busboom, Nortmoor (bis zum 19. Dezember 2018)

Herr Andy Bädeker, Hude (ab 19. Dezember 2018)

Herr Constantin Linden, Großefehn (ab dem 26. Juni 2017)

Herr Ingo Schölzel, Großensee (ab dem 19. Dezember 2018)

Die Geschäftsführer, mit Ausnahme von Herrn Constantin Linden, sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Herr Constantin Linden ist gemeinsam (ab dem 19. Dezember 2018) mit einem anderen Geschäftsführer vertretungsberechtigt.

 

Aurich, den 20. März 2019

ÖKORENTA Verwaltungs GmbH

gez. Andy Bädeker

gez. Ingo Schölzel

gez. Constantin Linden

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

LAGEBERICHT FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR 2018

1. Wirtschaftsbericht

1.1 Allgemeine Informationen zum Unternehmen

Die ÖKORENTA Erneuerbare Energien 10 geschlossene Investment GmbH & Co. KG ist ein geschlossener inländischer Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Gegenstand der Gesellschaft ist die Anlage und die Verwaltung eigenen Vermögens nach einer in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger.

Die Gesellschaft wurde am 15. Januar 2018 als Kommanditgesellschaft deutschen Rechts gegründet und unter HRA 202532 in das Handelsregister beim Amtsgericht Aurich eingetragen.

Der Gesellschaftsvertrag ist gültig in der Fassung vom 30.08.2018. Die Laufzeit der Gesellschaft ist begrenzt bis zum 31.12.2029. Der Anleger beteiligt sich mittelbar als Treugeber über die SG-Treuhand GmbH, Aurich. Die Gesellschaft hat kein eigenes Personal.

Die Anlagebedingungen wurden am 04.09.2018 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt. Der Vertrieb von Gesellschaftsanteilen wurde mit Schreiben vom 25.10.2018 von der BaFin erlaubt.

Die Gesellschaft hat die Verwaltung und Anlage des Gesellschaftsvermögens auf die Auricher Werte GmbH als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) übertragen. Mit der Wahrnehmung der Verwahrstellenfunktion wurde gemäß Vertrag vom 30.08.2018 die BLS Verwahrstelle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (vormals BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) beauftragt und bestellt.

1.2 Strommarkt und Branchenentwicklung

Die Erneuerbaren Energien haben im Jahr 2018 über 40 Prozent zur öffentlichen Nettostromerzeugung in Deutschland beigetragen. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Steigerung um zwei Prozent. Etwa die Hälfte des regenerativen Stroms wurde durch Windkraftanlagen an Land und auf See erzeugt. Ebenfalls um ca. zwei Prozent konnte die Erzeugung von Solarstrom im regenerativen Erzeugungsmix zulegen und machte damit in Summe 20 Prozent aus. [1] Diese Entwicklung basiert allerdings auch auf den besonderen Wetterbedingungen in diesem Zeitraum. Das Jahr 2018 war das wärmste und sonnigste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnung. Die überdurchschnittliche Sonnenscheindauer hat deutschlandweit mit rund 2.020 Stunden alle Erwartungen übertroffen. [2]

Die Börsenstrompreise sind in Deutschland im Jahr 2018 deutlich gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr sind sowohl Grundlaststrom als auch Spitzenlaststrom um ca. 30 Prozent teurer geworden. Auch die Notierungen an den Terminmärkten stiegen an. So kletterte der Strompreis für die Lieferung im Folgejahr 2019 aufs Jahr gesehen um ca. 36 Prozent. [3]

Für Anlagenbetreiber, die von einer festen EEG-Vergütung profitieren, wirkt sich diese Entwicklung nicht unmittelbar aus. Mittelbar bedeutet ein Anstieg des Börsenstrompreises aber eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Bestandsanlagen nach dem Auslaufen der EEG-Förderung. Ein Weiterbetrieb über das zwanzigste Betriebsjahr hinaus wird für viele Wind- und Solarparks profitabler und es kann mit Mehrerlösen gerechnet werden.

Windenergie an Land

Das sonnenreiche Jahr 2018 bedeutete aber gleichzeitig weniger Wind bzw. einen geringeren Windertrag. Insbesondere bei den hohen Temperaturen im Sommer herrschte z.T. erhebliche „Flaute“. Bis weit in den Herbst hinein bestand die berechtigte Befürchtung, dass 2018 noch weniger Ertrag bringen könnte als das extrem schwache Jahr 2016. Wie bereits in den Vorjahren, konnten sechs Wochen konstant gute Windbedingungen im saisonal bedingt ohnehin stärkeren Jahresendquartal die Ergebnisse noch positiv beeinflussen. Im Endergebnis wurden deutschlandweit mehr als 10 Prozent weniger Winderträge gemessen, verglichen mit dem langjährigen Durchschnittswert. [4] Entsprechend ist als Ergebnis dieses Windjahres mit geringeren Auszahlungen aus den Zielgesellschaften in 2019 zu rechnen.

Die Neuerrichtung von Windenergieanlagen ist stark rückläufig. Gemäß den von der Deutschen WindGuard veröffentlichten Ausbauzahlen für Windenergie an Land ist für das Jahr 2018 ein Rückgang von 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 2017 zu verzeichnen. Der Neubau fällt im Jahr 2018 mit lediglich 2.402 Megawatt (MW) bzw. 743 Anlagen hinter das Niveau von 2013 zurück. Ursächlich sind Fehlentwicklungen aus der Umsetzung der EEG-Novelle 2017, die inzwischen erkannt wurden und behoben werden sollen. [5]

Photovoltaik (PV)

Der Anteil der PV aus Erneuerbaren Energieträgern stieg um 1,7 Prozent an. Wie schon im Vorjahr zu spüren, erhöhten sich die Zubauzahlen für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland. Nach Bekanntgabe des Bundesverbands Solarwirtschaft beträgt die Steigerung des Zubaus gegenüber dem Jahr 2017 sogar 68 Prozent. Zudem werde jede zweite Solarstromanlage inzwischen mit einem Speicher installiert. Die Nachfragesteigerung basiere weiterhin auf maßgeblich gesunkenen Photovoltaik-Systempreisen. [6]

Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger in Deutschland

Aus den Berechnungen des Umweltbundesamtes kann für das Jahr 2018 eine Treibhausgasvermeidung von rund 184 Mio. Tonnen CO 2-Äquivalenten festgestellt werden. [1]

Ausblick: geringerer Zubau von neuen Windenergieanlagen erwartet

Für das Jahr 2019 erwarten die Verbände nur einen Zubau von knapp 2.000 MW an Erzeugungskapazitäten. Die im Energiesammelgesetz festgelegten Sonderausschreibungen geben Zuversicht auf eine Erholung ab 2021 – im internationalen Vergleich verliert der deutsche Markt jedoch an Dynamik und Bedeutung. Das Erreichen des 65 Prozent-Anteils erneuerbarer Energien im gesamten Erzeugungsmix bis 2030 ist eine große Chance und erfordert einen klaren politischen Willen und Rahmen. [7] Um Investitionen in den Standort Deutschland dauerhaft zu sichern und das politisch gesetzte Ziel zu erreichen, verlangt die Industrie allerdings ein verlässliches mittel- und langfristiges Zeit- und Mengengerüst.

[1]: Fraunhofer ISE; Öffentliche Nettostromerzeugung in Deutschland im Jahr 2018, S. 12 ff., abrufbar unter www. ise.fraunhofer.de/contentidam/ise/de/documents/news/2019/Stromerzeugung_2018_3. pdf; www.energy-charts.de/energy_pie_de.htm?year=2018,www.energy-charts.de/energy_pie_de.htm?year=2017
[2]: Deutscher Wetterdienst; Deutschlandwetter im Jahr 2018; Dezember 2018, https ://www.dwd.de/D E/presse/pressemitteilungen/D E/2018/20181228_deutschlandwetter_jahr2018_news.html
[3]: IWR Online; Strompreise legen 2018 kräftig zu; Januar 2019; https://www.iwnde/news.php?id=35714
[4]: Relation zum langjährigen Mittelwert von 2002-2016 lt. BDB-Index Version 2017 für das Kalenderjahr 2018
[5]: Deutsche Windguard; Status des Windenergieausbaus an Land in Deutschland – Jahr 2018; S. 3 ff., abrufbar unter www.wind-energie.de/fileadmi n/redaktion/dokumente/pressemitteil ungen/2019/20190129_Factsheet_Status_des_Windenergieausbaus-Jahr_2018.pdf
[6]: PV magazine; Photovoltaik-Zubau in Deutschland 2018; Januar 2019; https://www. pv-magazine.de/2019/01/31/photovoltaik-zubau-in-deutschland-erreicht-nach-jahresendral lye-knappdrei-gigawatt-2018/
[7]: bizz energy; Windenergie-Zubau an Land bricht ein; Januar 2019; https://bizz-energy.com/windenergie_zubau_land_bricht_ein

1.3 Geschäftsverlauf

Die ÖKORENTA Erneuerbare Energien 10 geschlossene Investment GmbH & Co. KG hat Ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Januar 2018 aufgenommen. Die Gesellschaft befindet sich in der Kapitaleinwerbungsphase. Zum Ende des Rumpfgeschäftsjahres 2018 konnten insgesamt EUR 2.795.000,00 Kommanditkapital eingeworben werden.

Die Investitionsphase ist gemäß § 2 Abs. 1 der Anlagebedingungen bis zum 30.06.2020 befristet und kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung um ein weiteres Jahr verlängert werden.

1.4 Ertragslage

2018
TEUR
Erträge 0
Aufwendungen -389
Ordentlicher Nettoertrag -389
Veräußerungsgeschäfte 0
Realisierte Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres -389
Zeitwertänderung
Nicht realisierte Ergebnis des
Rumpfgeschäftsjahres 0
Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres -389

Das Rumpfgeschäftsjahres 2018 schließt mit einem realisierten Ergebnis in Höhe von TEUR -389. Die Aufwendungen des Rumpfgeschäftsjahres beinhalten neben den laufenden, auf den Nettoinventarwert bezogenen Vergütungen für die Verwahrstelle (TEUR 5) im Wesentlichen Kosten für die Vergütung der Eigenkapitalvermittlung (TEUR 354), die Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresberichtes sowie der Rechts- und Steuerberatung (TEUR 19). Die KVG erhält eine laufende Vergütung (TEUR 9).

1.5 Finanz- und Vermögenslage

In der folgenden Übersicht ist die Bilanz zum 31. Dezember 2018 nach der Fristigkeit und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen geordnet und den entsprechenden Vorjahreszahlen gegenübergestellt.

Vermögenslage 2018 15.01.2018
TEUR % TEUR %
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte (Beteiligungen) 0 0,0 0 0,0
Kurzfristige Vermögenswerte 2.855 100,0 1 100,0
Bilanzsumme 2.855 100,0 1 100,0
Passiva
Kurzfristige Verbindlichkeiten 374 13,1 0 0,0
Eigenkapital (Kapitalanteile) 2.481 86,9 1 100,0
Eigenkapital (Nicht realisierte Gewinne aus der Neubewertung) 0 0,0 0 0,0
Bilanzsumme 2.855 100,0 1 100,0

Unter den kurzfristigen Vermögenswerten werden Barmittel in Höhe von TEUR 2.412 erfasst. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten umfassen die Rückstellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten.

2. Tätigkeitsbericht

Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die Fondsgesellschaft hat die Verwaltung und Anlage des Gesellschaftsvermögens auf die Auricher Werte GmbH, Aurich, als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) übertragen. Die Auricher Werte GmbH hat am 05.03.2018 die Erlaubnis gem. §§ 20, 22 KAGB zum Geschäftsbetrieb als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft von der BaFin erhalten. Die erteilte Erlaubnis wurde am 01.06.2015 erweitert und erstreckt sich seit dem auf die Verwaltung von geschlossenen inländischen Publikums-AIF, sowie geschlossenen Spezial-AIF der Assetklassen Schiff, Immobilie und Erneuerbare Energien. Die KVG darf insbesondere für geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche gemäß ihren Anlagebedingungen in Vermögensgegenstände gem. § 261 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4, 5, 6 und 7 KAGB sowie Investmentvermögen, die vor Inkrafttreten des KAGB begründet wurden, nach § 353 KAGB nicht unter die Regelungen des KAGB fallen und die zusätzlich direkt/indirekt in Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1, 2, 4, 6 und 7 KAGB investieren, mit den Beschränkungen, dass im Fall von § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB nur Geldmarktinstrumente nach § 194 und Bankguthaben nach § 195 KAGB eingeschlossen sind.

Nach § 2 des Vertrages über die Bestellung als Kapitalverwaltungsgesellschaft (Fremdverwaltungsvertrag) vom 30.08.2018 ist die Auricher Werte GmbH mit der Portfolioverwaltung, dem Risikomanagement sowie administrativen Tätigkeiten (Dienstleistungen der Fondsbuchhaltung und Rechnungslegung, Einholung bzw. Beauftragung notwendiger rechtlicher und steuerlicher Dienstleistungen für die Gesellschaft, Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften, Bewertung des Investmentvermögens, Gewinnausschüttung, Bearbeitung von Kundenanfragen, Führung eines Anlageregisters, Führung von Aufzeichnungen) beauftragt.

Des weiteren erbringt/erbrachte die KVG die Konzeption und Prospektierung des Beteiligungsangebotes, die Einwerbung des von den Anlegern zu zeichnenden Kommanditkapitals, die Auswahl und Koordination der Berater (Rechts- und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) und die Identifizierung und Akquisition der von der Gesellschaft anzukaufenden Beteiligungen einschließlich der Ankaufsabwicklung.

Im Hinblick auf die Anlage und Verwaltung des Kommanditanlagevermögens berücksichtigt die KVG die Vorgaben des KAGB, die erlassenen Verordnungen und Verwaltungsbestimmungen, den Kommanditgesellschaftsvertrag und die Anlagebedingungen.

Der Vertrag endet mit dem Zeitpunkt der Vollbeendigung der Fondsgesellschaft. Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten möglich (§ 154 Abs. 1 Nr. 2 KAGB). Die Parteien haften für Vorsatz und Fahrlässigkeit.

Die KVG bekommt für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 1,05 Prozent der Bemessungsgrundlage inkl. Umsatzsteuer. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen gilt der durchschnittliche Nettoinventarwert der Gesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag von der Gesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen, maximal aber 100 Prozent des von den Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals. Vom Datum der Genehmigung der Vertriebsanzeige bis zum 31.12.2019 beträgt die jährliche Mindestvergütung EUR 47.400. Die KVG ist berechtigt quartalsweise Vorschüsse zu erheben.

Darüber hinaus erhält sie in der Beitrittsphase eine einmalige Vergütung in Höhe von bis zu 10 Prozent der Kommanditeinlage zzgl. des von den Anlegern gezahlten Agios. Für die Eigenkapitaleinwerbung gehen davon bis zu 8 Prozent zzgl. Ausgabeaufschlag an die ÖKORENTA FINANZ GmbH und eine Vergütung von 2 Prozent für die Konzeption des Beteiligungsangebotes und Dienstleistungen im Zuge der Vorbereitung der Vertriebsanzeige an die KVG. Sie werden quotal nach Platzierung des Eigenkapitals fällig. Die Platzierung des

Eigenkapitals erfolgt durch Vertriebsbeauftragte, mit denen entsprechende Vertriebsvereinbarungen geschlossen wurden.

Die KVG hat Anspruch auf eine zusätzliche, erfolgsabhängige Vergütung, wenn zum Berechnungszeitpunkt die Anleger Auszahlungen in Höhe ihrer geleisteten Einlagen erhalten haben, wobei die Haftsumme erst im Rahmen der Liquidation ausgekehrt wird und darüber hinaus Auszahlungen in Höhe einer durchschnittlichen, jährlichen Verzinsung von 5 Prozent bezogen auf die geleisteten Einlagen der Anleger für den Zeitraum von der Auflage des Investmentvermögens bis zum Berechnungszeitpunkt ausgekehrt worden sind. Danach besteht ein Anspruch auf erfolgsabhängige Vergütung für die KVG in Höhe von 30 Prozent aller weiteren Auszahlungen aus Gewinnen der Gesellschaft. Der jeweilige Anspruch auf erfolgsabhängige Vergütung wird jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres, spätestens nach der Veräußerung aller Vermögensgegenstände, zur Zahlung fällig.

Im Berichtsjahr bestanden folgende Auslagerungen:

Auslagerungsunternehmen Vertragsbezeichnung/Datum Gegenstand
VIVACIS GmbH Auslagerungsvertrag Datenschutz und Datensicherheit vom 31. August 2017 Das Auslagerungsunternehmen verpflichtet sich zur allgemeinen betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Beratung der AW GmbH zur Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit gemäß BDSG und aller betrieblich relevanten Gesetze zum Datenschutz.
VIVACIS GmbH Auslagerungsvertrag Interne Revision vom 31. August 2017 Das Auslagerungsunternehmen ist für die Durchführung der Innenrevisionsdienstleistungen zuständig.
VIVACIS GmbH Auslagerungsvertrag Geldwäsche und Compliance vom 31. August 2017 Das Auslagerungsunternehmen übernimmt für die AW GmbH die Funktion des Compliance- und Geldwäschebeauftragten sowie der Zentralstelle zur Straftatenprävention im Sinne des §18 Abs. 6 KAGB i. V. m. § 25 h KWG.
OMG.de GmbH Auslagerungsvertrag IT und Hosting vom 30. April 2018 nebst Anlage 5 zum Rahmenvertrag Das Auslagerungsunternehmen ist für die Bereitstellung und Sicherung der IT-Infrastruktur und Daten zuständig, sowie dessen Wartung.
ACUS Klemm & Partner mbB WPG Auslagerungsvertrag vom 28. November 2018 Das Auslagerungsunternehmen ist für die Finanzbuchhaltung ab 1. Januar 2019, Jahresabschlusserstellung und steuerliche Betreuung der Publikums-AIF Ökorenta EE VIII, EE IX und EE 10 zuständig.
AKTIVA Treuhand GmbH Auslagerungsvertrag vom 30. April 2018 bis 31. Dezember 2018 Das Auslagerungsunternehmen ist für die Finanzbuchhaltung der EE VIII, EE IX zuständig.

Anlageziele und Anlagepolitik

Die Anlagepolitik und Anlagestrategie der Gesellschaft besteht im mittelbaren (indirekten) Erwerb von Zielgesellschaften aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien über Investmentgesellschaften (geschlossene inländische Spezial-AIF), die auch von der Auricher Werte GmbH verwaltet werden, und damit in dem Aufbau eines risikogemischten, diversifizierten Beteiligungsportfolios unter Beachtung der von der BaFin genehmigten Anlagebedingungen. Anlageziel ist es, aus diesen Beteiligungen Erträge zu generieren, die aus dem mittelbaren Betrieb von Energieerzeugungsanlagen resultieren.

3. Risikobericht

Die ÖKORENTA Erneuerbare Energien 10 geschlossene Investment GmbH & Co. KG hatte das Risikomanagement im Rahmen des Fremdverwaltungsvertrages auf die Auricher Werte GmbH (vormals ÖKORENTA Beteiligungsgesellschaft II mbH) übertragen. Das Risikomanagementsystem dient dem Zweck, potentielle Risiken unter Verwendung von hinreichend fortgeschrittenen Risikomanagementtechniken fortlaufend zu identifizieren, erfassen, messen und zu steuern und damit den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen.

Die Gesellschaftsvermögen sind im Wesentlichen Adressenausfallrisiken, Liquiditäts- und Marktpreisrisiken sowie operationellen Risiken ausgesetzt.

Adressenausfallrisiken

Unter Adressenausfallrisiko ist das Risiko eines Verlustes aufgrund des Ausfalls oder der Bonitätsverschlechterung eines Geschäftspartners zu verstehen. Unter Geschäftspartnern werden Emittenten und Kontrahenten verstanden. Wesentliche Ausfallrisiken waren im Berichtsjahr nicht erkennbar.

Liquiditätsrisiken

Unter Liquiditätsrisiko ist das Risiko zu verstehen, den Rücknahme- und sonstigen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zukönnen. Rücknahmeverpflichtungen scheiden regelmäßig bei geschlossenen Fondsstrukturen aus. Durch die externe Bewertung der anzukaufenden Beteiligungen durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist gewährleistet, dass ein Ankauf nicht zu überhöhten Preisen erfolgt. Regelmäßige Einnahmen aus den Ausschüttungen der angekauften Beteiligungen, ein laufendes Cash-Monitoring (Liquiditätsmanagement) und der Verzicht auf Fremdkapital lassen das Liquiditätsrisiko als gering einzustufen.

Marktpreisrisiken

Die Erlöse des AIFs resultieren aus dem Erfolg seiner Beteiligungen in die beiden Spezial-AIFs mit insofern gleichlaufenden Risiken. Marktpreisrisiken sind Risiken, die sich direkt oder indirekt aus Schwankungen in der Höhe bzw. in der Volatilität der Marktpreise für die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumente ergeben. Das Marktpreisrisiko schließt das Währungsrisiko und das Zinsänderungsrisiko ein. Zu den klassischen Risiken zählen die Risiken des Mikro- und Makrostandortes (Entwicklung der Winderträge bzw. die Sonnenscheindauer), der Objekteigenschaften (Wartungs-/Betriebskosten und Betriebsunterbrechungen), Rechtsrisiken (rückwirkende Änderungen geltender Vergütungs- und Vermarktungsregelungen), der allgemeinen Strompreisentwicklung sowie sonstige äußere Einflüsse, Versicherungs- und Schadensregulierungsrisiken. Bei indirekten Anlagen ergänzen management- und gesellschaftsbezogene Risiken auf Zielgesellschaftsebene den Risikokatalog. Zum gesellschaftsbezogenen Risiko zählt weiterhin u. a. das Finanzierungsrisiko (Anschlussfinanzierungs- und Zinsänderungsrisiko). Das Marktpreisrisiko, insbesondere eines überhöhten Kaufpreises, wird durch die sorgfältige Vorauswahl des Portfoliomanagements sowie der externen Bewertung mit Festlegung eines maximalen Kaufpreises der anzukaufenden Beteiligungen reduziert. Während der Investitionsphase, insbesondere auf Ebene der Spezial-AIFs, besteht das Risiko, dass nicht genügend geeignete Beteiligungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die den Anlagerichtlinien entsprechen und Investitionen daher nicht, nur verspätet oder zu schlechteren Konditionen möglich sind als angenommen. Das Portfoliomanagement der KVG begegnet diesem Risiko mit einer aktiven Recherche nach Ankaufsmöglichkeiten. Fremdwährungsrisiken werden nicht eingegangen.

Operationelle Risiken

Das operationelle Risiko umfasst die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren bzw. Prozessen, Menschen und Systemen oder in der Folge von externen Ereignissen entstehen können. Das Risikomanagement des Investmentvermögens ist methodisch und prozessual in das in der KVG implementierte Risikomanagementsystem zum Management und Controlling operationeller Risiken eingebunden. Im Rahmen des KVG-Risikomanagements werden regelmäßig die operationellen Risiken der für das Investmentvermögen relevanten Prozesse identifiziert, bewertet und überwacht. Instrumente hierfür sind u. a. regelmäßige Abfragen bei den Risk Ownern, Szenarioanalysen sowie eine in der KVG zentral geführte Schadenfalldatenbank. Im Berichtszeitraum entstanden keine Schäden aus operationellen Risiken.

4. Vergütungsbericht

Die Auricher Werte GmbH hat als KVG entsprechend § 37 KAGB für ihre Mitarbeiter und Geschäftsleiter ein Vergütungssystem in einer Vergütungsrichtlinie festgelegt, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar ist. Sie stellt sicher, dass das Vergütungssystem mit den Risikoprofilen, Vertragsbedingungen oder Satzungen der von ihr verwalteten ATFs im Einklang steht und dadurch nicht ermutigt, Risiken einzugehen, die damit unvereinbar sind. Die KVG unterscheidet hinsichtlich der Mitarbeitergruppen die Geschäftsleiter (Portfolio- und Risikomanagement), Mitarbeiter mit wesentlichem Einfluss auf das Risikoprofil (Portfoliomanagement) und Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen (Risikomanagement). Geschäftsleiter werden grundsätzlich wie Mitarbeiter mit wesentlichem Einfluss auf das Risikoprofil behandelt.

Die Auricher Werte GmbH hat im Rumpfgeschäftsjahres 2018 einen Mitarbeiterstamm von durchschnittlich zehn Mitarbeiter und einem Geschäftsleiter aufgebaut. In diesem Zusammenhang wurden Gesamtvergütungen in Höhe von TEUR 461 gezahlt. Es ist keine variable Vergütungskomponente vereinbart. Von der Gesamtvergütung entfällt ein Teilbetrag von TEUR 227 auf Personen mit wesentlichem Einfluss auf das Risikoprofil der Fondsgesellschaft. Die Vergütung der Mitarbeiter der KVG bezieht sich auf die gesamte Geschäftstätigkeit aus der kollektiven Vermögensverwaltung. Eine Zurechnung der Vergütung zu einzelnen verwalteten AlF erfolgt daher nicht.

5. Weitere Anlegerinformationen

Sonstige Angaben 2018
Wert des Gesellschaftsvermögens EUR 2.480.914,42
Wert des Anteils 887,63
Umlaufende Anteile Stück 2.795
Gesamtkostenquote (mit Initial- und Transaktionskosten) in % 31,34
Gesamtkostenquote (ohne Initial- und Transaktionskosten) in % 2,8

Der Wert des Gesellschaftsvermögens (Nettoinventarwert) in Höhe von TEUR 2.481 umfasst alle Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten. Die Wertentwicklung im Rumpfgeschäftsjahr ist insbesondere auf die fortschreitende Investitionstätigkeit, zurückzuführen. Der Wert des Anteils ergibt sich aus dem Wert des Gesellschaftsvermögens in Höhe von TEUR 2.481 dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Zum 31. Dezember 2018 befanden sich 2.795 Anteile an der Gesellschaft zu einem Nettoinventarwert von je EUR 887,63 im Umlauf.

Ein Anteil entspricht dem Stimmrecht für eine geleistete Kommanditeinlage von je EUR 1.000,00. Grundsätzlich ist die bisherige Wertentwicklung kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Initial- und Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert aus.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle oder Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandsentschädigungen.

 

Aurich, den 20. März 2019

ÖKORENTA Verwaltungs GmbH

gez. Andy Bädeker
gez. Constantin Linden
gez. Ingo Schölzel

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die ÖKORENTA Erneuerbare Energien 10 geschlossene Investment GmbH & Co. KG, Aurich

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der ÖKORENTA Erneuerbare Energien 10 geschlossene Investment GmbH & Co. KG, Aurich bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 15. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungsund Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ÖKO-RENTA Erneuerbare Energien 10 geschlossene Investment GmbH & Co. KG, Aurich, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 15. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 15. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der ÖKORENTA Erneuerbare Energien 10 geschlossene Investment GmbH & Co. KG, Aurich zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard an Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard an Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Hamburg, den 17. Juni 2019

Baker Tilly GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Martina Hertwig, Wirtschaftsprüferin

Christian Rüdiger, Wirtschaftsprüfer

Erklärung der gesetzlichen Vertreter für das Rumpfgeschäftsjahr vom 15. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Aurich, den 31. Mai 2019

ÖKORENTA Verwaltungs GmbH

gez. Andy Bädeker

gez. Ingo Schölzel

gez. Constantin Linden

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