Start Allgemein „Aurimentum“ hat kein Kundengold eingelagert – Offizielle Presseverlautbarung

„Aurimentum“ hat kein Kundengold eingelagert – Offizielle Presseverlautbarung

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geralt / Pixabay

Vor einigen Jahren haben die erfahrenen Kaufleute und Vertriebsexperten Reinhard Fuchs und Reinhard Scherm ihre geschäftlichen Aktivitäten zusammengeführt und die R&R Consulting GmbH gegründet (Sitz: Alte Forstlahmer Str. 22, 95326 Kulmbach). Der Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2014 sah die Konzepterstellung für Kapitalanlagen, Edelmetallhandel und Unternehmensberatung vor, soweit keine Erlaubnispflicht nach dem KWG besteht. Das Stammkapital betrug 25.000 Euro. „Aurimentum“ steht laut eigener Darstellung für: 

„GOLD FÜR JEDERMANN IM EIGENTUM UND PHYSISCHEN BESITZ
Unsere Mission ist es, Vermögensschutz zu betreiben und Vermögenssicherung durch die Investition in Gold für jedermann voranzubringen. Diese Leidenschaft für Vermögensschutz treibt uns an, unsere Vision in Zukunft zu verwirklichen. Unsere Partner und deren Kunden bauen auf unsere Kompetenz und unsere Verlässlichkeit. Gemeinsam mit unseren Partnern gestalten wir eine nachhaltige finanzielle Zukunft.“

Gesprächskultur zur Klärung von Unklarheiten

Wer unseren Blog liest, weiß, dass wir mit den Geschäftsführern des Goldlabels „Aurimentum“ der R&R Consulting GmbH im Gespräch waren. Anlass waren mehrere Berichte vor einigen Monaten von uns über fehlende Bilanzen im öffentlichen Register und eine anscheinend vorliegende bilanzielle Überschuldung (z.B. hier und hier).

Als dann der Skandal bei PIM Gold öffentlich wurde und dadurch die ganze Branche unter Generalverdacht geriet, haben wir unsere Recherchen zu „Aurimentum“ verstärkt. Im Interesse der Anleger wollten wir natürlich wissen, wie es sich bei der R&R Consulting GmbH verhält und warum seit längerem keine Bilanzen mehr veröffentlicht wurden. Wir haben deswegen den Kontakt zu den verantwortlichen Geschäftsführern des Unternehmens gesucht.

In dem folgenden freundlichen Austausch hatten wir anfänglich den Eindruck, dass die beiden Geschäftsführer relativ offen und ehrlich unsere Fragen beantworten wollten. Je kritischer unsere Fragen jedoch wurden, umso mehr trübte sich das Verhältnis ein und die so offene Kommunikation schwand immer mehr. Anscheinend fühlten sich die Verantwortlichen irgendwann von unserer Hartnäckigkeit zu sehr bedrängt und sie schalteten eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei dazwischen.

Presseanfrage an Vermittler der Produkte der Aurimentum

Ausgangspunkt dafür war vermutlich eine Presseanfrage, die wir einigen Vermittlern des Unternehmens gestellt hatten. Diese scheint in dem Kreis für viel Unruhe gesorgt zu haben und führte anscheinend dazu, dass auch der Vertrieb begann, kritische Fragen zu stellen.

Zunächst einmal wurde der Vorgang wohl von einer angestellten Rechtsanwältin abgearbeitet, aber als wir dann eine konkrete Presseanfrage stellten, deren Beantwortung große Tragweite für das Unternehmen haben könnte, schaltete sich die Chefin der Kanzlei selber ein und beantwortete unsere Presseanfrage am gestrigen Nachmittag mit einem umfangreichen Schreiben. Allerdings handelte es sich mehr um einen Drohbrief. Trotzdem gab es auch einige harte Fakten im Schreiben, welche wir hier nun in einigen Punkten zitieren wollen.

Zu den fehlenden Bilanzen

Das Unternehmen hat in den vergangenen Jahren keine neuen Bilanzen veröffentlicht. Die letzte im Unternehmensregister hinterlegte stammt aus dem Jahre 2015. Nach den gesetzlichen Vorgaben hätten die 2016er- und 2017er-Bilanz schon längst vorhanden sein müssen. Nach Auskunft des Unternehmens soll dies bis spätestens Ende 2019 nachgeholt werden. Gerade wenn man mit Anlegergeldern arbeitet, sollte man peinlich genau darauf bedacht sein, seine Informationen pünktlich zu veröffentlichen. Das wäre transparent!

Bilanzielle Überschuldung?

Schaut man sich die genannte letzte veröffentlichte Bilanz aus dem Jahre 2015 an, dann kann man dieser entnehmen, dass das Unternehmen bilanziell überschuldet ist. Um zu wissen, wie es wirtschaftlich weiter ging, sind aber neuere Bilanzen wichtig. Dann könnten wir auch sagen, ob die bilanzielle Überschuldung sich mittlerweile erledigt hat oder ob sich die Situation eventuell sogar noch verschlimmerte. Das erinnert nun leider auch an das Vorgehen bei PIM Gold, bei der ebenfalls seit Jahren keine testierten Bilanzen mehr im Unternehmensregister hinterlegt wurden.

Die von der R&R Consulting GmbH beauftragte Rechtsanwältin teilte uns nun mit, dass die fehlenden Bilanzen in den nächsten Wochen alle hinterlegt würden und dass man mit der Präsentation der 2018er Bilanz natürlich noch bis zum Ende diesen Jahres Zeit habe. Den Grund, warum aber die anderen Bilanzen bisher nicht hinterlegt wurden, nannte sie uns nicht.

Gibt es eingelagertes Kundengold?

Wir hatten in unserer Presseanfrage gefragt, wie hoch der aktuelle physisch vorhandene Goldbestand der Anleger ist, welchen man als Sondervermögen gegebenenfalls Kunden direkt zuordnen kann? Die Antwort der Rechtsanwältin lautete: „Das Gold wird nach dem Kauf durch den Kunden direkt an diesen ausgeliefert. Die Kunden erhalten die Ware daher umgehend, nachdem sie den Kauf abgeschlossen haben. Vor diesem Hintergrund gibt es keinerlei Sondervermögen in dem von ihnen angesprochenen Kontext.“

Diese Antwort hat uns in der Redaktion dann doch sehr erstaunt, denn das widerspricht allen Aussagen, die das Unternehmen unserer Redaktion in der Vergangenheit gegenüber gemacht hatte. Hier drehte es sich immer um das „Aurimentum“-Programm Goldkauf mit Treuebonus (siehe Flyer). Den Inhalt des Flyer wollten wir genauer erläutert haben von den verantwortlichen Herren, was diese auch bereitwillig taten:

Der Kunde kauft das Gold zu einem 30% erhöhtem Kaufpreis. Gleichzeitig versprechen die Kundenberater, dass man das Gold nach 24 Monaten zuzüglich des Treuebonus an das Unternehmen verkaufen kann, wobei der Treuebonus nur in Gold geliefert wird. Laut Punkt 4 der Vertragsbedingungen entsteht der Treuebonus nur, wenn der Kunde das „gekaufte Gold“ 24 Monate im Eigentum behält. Wenn aber mit einem Kauf nach Ablauf von 24 Monaten 8% zusätzliches Gold geliefert werden muss, sollte diese Menge als Sondervermögen bzw. zumindest treuhänderisch (wie z.B. vom Aufsichtsrat der R&R verlautbart) vorgehalten werden.

Überdies ist zu beachten, dass die Geschäftsführer der R&R uns gegenüber von einem faktischen Sachdarlehen sprachen (was angesichts der eigenartigen juristischen Konstruktion wohl denkbar erscheint). Bis dahin kann das Unternehmen wohl mit dem Gold arbeiten, wenn wir die AGBs richtig verstanden haben. Von beiden Herren wurde in einem Gespräch in Leipzig nochmals explizit betont, dass dieses Kundengold in einer Bank liegen würde und dem Kunden selbstverständlich zuzuordnen wäre.

Nun mag es sein, dass die beauftragte Rechtsanwältin möglicherweise nicht ordnungsgemäß von ihrer Mandantin informiert wurde bzw. nicht den vollen Umfang der Geschäftstätigkeit überblickt. Nun haben wir natürlich versucht, diesen Widerspruch mit der Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg zu klären. Wir haben dort angerufen und um Rückruf gebeten, um klarzustellen, dass hier nicht ein Missverständnis vorliegt in der Beantwortung dieses Punktes in unserer Presseanfrage.

Einen Rückruf bekamen wir leider bisher nicht, so dass wir diese brisante Aussage im Raum stehen lassen müssen. Die Frage lautet also: Wie kann das Unternehmen einen Goldtreuebonus von 8% nach zwei Jahren versprechen, wenn es laut einiger Presseerklärung gar kein Kundengold hat?

Wie sieht  es mit der Wertschöpfungskette aus?

In unserem Schreiben fragten wir zudem, welche plausibel nachvollziehbare Wertschöpfungskette die Mandantin hat, um Provisionen für Vermittler, Zinsen für Anleger und Kostendeckung der eigenen Verwaltungskosten abzudecken?

Die beauftragte Rechtsanwältin teilte uns darauf mit: „Das Geschäftsmodell unserer Mandantschaft rechnet sich, wie im Handelsregister hinterlegt, durch die Handelserträge, welche unsere Mandantschaft mit Gold erwirtschaftet. Es handelt sich um ein nachhaltiges Geschäftsmodell, welches kostenorientiert ist und sich daher massiv von anderen Modellen unterscheidet, die möglicherweise in dieser Branche in Misskredit gelangt sind.“

Zum Abschluss des Schreibens versuchte man dann noch, uns indirekt an weiteren Artikeln zu hindern: „Jeglicher Schaden, der unserer Mandantschaft durch eine rechtswidrige Berichterstattung Ihrerseits entsteht, wird umgehend bei Ihnen geltend gemacht.“

Nun, wie sagt man doch so schön: „Betroffene Hunde bellen!“

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