Start Allgemein Tycoon69 AG: Klarstellung der österreichischen FMA

Tycoon69 AG: Klarstellung der österreichischen FMA

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Aufgrund zahlreicher Anfragen ist der FMA bekannt, dass das Unternehmen Tycoon69 AG Anleger anspricht mit der Ankündigung, gemeinsam mit dem Unternehmen MCV-CAP Beteiligung AG eine Bankkonzession zu erlangen oder eine Bank zu erwerben.

Die FMA weist darauf hin, dass diese beiden genannten Unternehmen keine Konzession der FMA besitzen und nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Bank- und Finanzdienstleistungen anzubieten.

Betreffend die Tycoon69 AG weist die FMA zudem darauf hin, dass die schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA am 28.5.2019 einen Untersuchungsbeauftragten in diesem Unternehmen eingesetzt hat.

Tycoon69 AG

Gesellschaft / Person: Tycoon69 AG, Eimatt 16b, 6372 Ennetmoos
Datum der Massnahmen: 28.05.2019
Untersuchungsbeauftragte: Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich
Bemerkungen: Die Untersuchungsbeauftragte wurde ermächtigt, allein für die Gesellschaft zu handeln. Den bisherigen Organen wurde untersagt, ohne Zustimmung der Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen vorzunehmen.

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