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Schlag gegen Drogen-Onlineshop „Chemical Revolution“

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B_A / Pixabay

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) haben im Rahmen umfangreicher operativer Maßnahmen in dem Zeitraum vom 13.02.2019 bis zum 28.05.2019 den deutschlandweit größten Drogen-Onlineshop „Chemical Revolution“ abgeschaltet und insgesamt 11 mutmaßliche Verantwortliche der Plattform wegen des dringenden Tatverdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge festgenommen.

Der Server des Drogen-Onlineshops wurde durch Beamte des Bundeskriminalamts und der französischen Kriminalpolizei sichergestellt. Der Ermittlungserfolg ist das Ergebnis umfangreicher internationaler Ermittlungen.

Ausgangspunkt für die Aufnahme der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen war die Festnahme eines 26-jährigen Tatverdächtigen aus Brandenburg an der Havel im Frühjahr 2018, der nach Erkenntnissen des BKA mit Rauschgift handelte.

Bei diesem wurden in Hessen und Niedersachsen erhebliche Mengen an Betäubungsmitteln sichergestellt, darunter knapp 50 Kilogramm Amphetamin, 16 Kilogramm Cannabis, 2 Kilogramm MDMA, 900 Gramm Kokain, 600 Gramm Heroin sowie eine hohe Anzahl an Ecstasy-Tabletten und sogenannten LSD-Trips. Der Tatverdächtige soll die Betäubungsmittel für eine unbekannte, unter der Bezeichnung „Chemical Revolution“ agierende Tätergruppierung aufbewahrt und für den Versand an einzelne Abnehmer vorbereitet haben.

Im Rahmen der anschließenden umfangreichen Ermittlungen konnten 10 weitere mutmaßliche Angehörige der Tätergruppierung identifiziert und festgenommen werden.

Dem 26-jährigen aus dem Landkreis München stammenden Haupttatverdächtigen, der zuletzt auf Mallorca/Spanien, seinen Wohnsitz hatte, wird vorgeworfen, den Drogen-Onlineshop mit der Bezeichnung „Chemical Revolution“ im September 2017 aufgebaut und anschließend mit weiteren Tatverdächtigen gemeinsam betrieben zu haben.

Auf der Internetseite des Onlineshops wurden Betäubungsmittel, insbesondere synthetische Drogen (Ecstasy, MDMA, Amphetamin), Heroin, Kokain und Cannabis zum Verkauf und weltweiten Versand angeboten.

Die Käufer bezahlten die Betäubungsmittel mit der Kryptowährung Bitcoin. Neben dem Verkauf über den eigenen Onlineshop soll die Tätergruppierung um den 26-jährigen deutschen Staatsangehörigen Betäubungsmittel auch über den (zwischenzeitlich durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt abgeschalteten) Darknet-Online-Marktplatz „Wall Street Market“ angeboten und verkauft haben.

Der 26-jährige Haupttatverdächtige soll im Wesentlichen den Verkauf von Betäubungsmitteln über das Internet betreut, die Beschaffung der Betäubungsmittel koordiniert und die Gelder der Tätergruppierung verwaltet haben.

Er wurde am 28.05.2019 bei seiner Wiedereinreise nach Deutschland aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Gießen festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Neben dem 26-jährigen Haupttatverdächtigen konnten im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen weitere mutmaßliche Mitglieder der Tätergruppierung festgenommen werden. So wurde am 13.02.2019 ein 43-jähriger niederländischer Staatsangehöriger bei der Übergabe von insgesamt 14 Kg diverser Betäubungsmittel in Hamburg festgenommen.

Er steht im Verdacht, die zum Verkauf vorgesehenen Betäubungsmittel in den Niederlanden beschafft und deren Transport nach Deutschland organisiert zu haben. Er befindet sich seitdem aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Gießen in Untersuchungshaft.

Ebenfalls am 13.02.2019 wurde ein 24-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus Hamburg festgenommen, der für die Tätergruppierung den Versand der verkauften Betäubungsmittel organisiert haben soll. Ein 34-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus Hamburg steht im Verdacht, in Hamburg eine Wohnung für die Tätergruppierung angemietet zu haben, in der anschließend die versandfertige Verpackung von Betäubungsmitteln für die einzelnen Käufer erfolgte. Er wurde am 19.02.2019 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Gießen festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft.

Ebenfalls am 19.02.2019 konnten ein 26-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus Hamburg, der für die versandfertige Verpackung der Betäubungsmittel verantwortlich gewesen sein soll, und ein 25-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus Hamburg, der die Auslieferung der Drogenpakete an die Logistikdienstleister organisiert haben soll, aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Gießen festgenommen werden. Auch diese Tatverdächtigen befinden sich in Untersuchungshaft.

Am 25.02.2019 konnte aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Gießen ein 35-jähriger Tatverdächtiger aus dem Landkreis Teltow-Fläming festgenommen werden. Der deutsche Staatsangehörige soll den Transport der Betäubungsmittel aus den Niederlanden nach Deutschland für den Weiterverkauf organisiert haben.

Am 28.02.2019 erfolgte im Landkreis Diepholz aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Gießen die Festnahme eines in der Woiwodschaft Lodz wohnhaften 44-jährigen polnischen Staatsangehörigen, der als Kurier für den Transport von Betäubungsmitteln nach Deutschland verantwortlich gewesen sein soll. Am 27.03.2019 wurde in Polen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls ein 32-jähriger polnischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Kielce (Polen), der ebenfalls im Verdacht steht, als Kurier für die Tätergruppierung tätig geworden zu sein, festgenommen.

Er wurde am 12.04.2019 zur Durchführung des Strafverfahrens nach Deutschland ausgeliefert. Am 29.04.2019 wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Gießen ein 29-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus Hamburg in Düsseldorf festgenommen, der innerhalb der Tätergruppierung den Versand der Betäubungsmittel organisiert haben soll.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) bedanken sich bei den beteiligten Polizeibehörden der Bundesländer sowie den Partnerbehörden in den Niederlanden, Polen, Frankreich und Spanien für die sehr gute Zusammenarbeit.

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