Start Allgemein Gecci Rent & Buy – Unklares Geschäftsmodell?

Gecci Rent & Buy – Unklares Geschäftsmodell?

3215

Von Lesern unseren Seiten wurden wir auf google-Werbung des Unternehmens aufmerksam gemacht und ebenso wie diesen waren auch für uns so manche Teile des Angebotes nicht verständlich. Was macht man also, um Aufklärung zu erhalten? Nun, man schreibt das Unternehmen an. Daraufhin haben eine Presseanfrage übermittelt und sehr schnell eine telefonische Rückmeldung erhalten. Doch dieser gute Start hielt sich leider nicht durch und das Gespräch nahm einen Verlauf, den wir so nicht erwartet hatten. 

In einem Monolog versicherte uns der Geschäftsführer des Unternehmens, dass sie absolut seriös und das Angebot unschlagbar auf dem Markt wäre. Nun, dass das Angebot unseriös ist, hatten wir gar nicht unterstellt. Uns interessierten einige Details zum Geschäftsmodell, weshalb wir nach dem Monolog ein paar kritische Fragen stellten, worauf das Gespräch auf einmal beendet wurde. Wir haben dem Unternehmen daraufhin erneut mitgeteilt, dass wir auf Grund des Gesprächsverlaufes und der darin enthaltenen Widersprüche diese Fragen doch gerne schriftlich beantwortet haben würden, woraufhin wir jedoch keine Antwort erhielten. Möglicherweise wurde dem Unternehmen das Gespräch dann zu „heiß“…?

In einem gesonderten Artikel werden wir dann noch einmal auf die aus unserer Sicht kritischen Punkte hinweisen.

Hier der Inhalt unserer Presseanfragen:

  1. Benötigen Sie für das von Ihnen angebotene Geschäftsmodell kein Vermögensanlageprospekt?
  2. Haben Sie sich dazu möglicherweise ein „Negativattest“ der BaFin eingeholt?
  3. Sie schreiben in ihrem Werbetext von Sicherheiten für den Anleger, hier zum Beispiel einer Grundschuld. Wird der Anleger hier direkt ins Grundbuch eingetragen, oder über einen Treuhänder?
  4. Liest man Ihren Text richtig, dann begründet sich Ihr Geschäftsmodell o h n e ergänzende Finanzierung einer Bank. Ist das richtig?
  5. Wer stellt den Wert eines Gesamtprojektes das Anleger finanzieren sollen, fest?
  6. Wie und wann bekommt der Anleger seine Zinsen ausbezahlt?
  7. Wann erfolgt die Rückzahlung der Einlage des Anlegers?
  8. An wen bezahlt der Anleger das Geld, welches investiert werden soll?
  9. Werden die Gelder dann hier auch gemäß MABV verwendet und abgerechnet?

Nach unserem Telefonat mit Herr Evans ergänzten wir die Anfrage um folgendes:

Hallo Herr Evans,

ein ungewöhnliches Telefonat, denn Sie widersprechen sich in jedem 2.Satz. Ich bitte Sie nun meinen Fragenkatalog schriftlich bis Mittwoch der nächsten Woche zu beantworten. Sie haben doch eine Rechtsanwaltskanzlei die Sie da beraten hat. Stimmen Sie doch mit dieser die Antworten ab, dann sind wir doch beide zufrieden.

2 Kommentare

  1. Gibt es zu diesem Thema noch einmal neue Informationen? Wurde ein erneuter Versuch zur Kontaktaufnahme gestartet? Mich würde das Modell zur Mietübereignung sehr interessieren, aber dieser Artikel lässt das Unternehmen sehr zwielichtig wirken … Beim Unternehmen selbst nachzufragen macht in der Hinsicht natürlich keinen Sinn, denn wer würde zugeben, mit falschen Karten zu spielen …

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein