Start Allgemein RA Jochen Resch zur Insolvenz der Facto Financial Services AG

RA Jochen Resch zur Insolvenz der Facto Financial Services AG

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Facto Financial Services AG wollten die Größten sein in der Rückabwicklung von Lebensversicherungen. Jetzt ist Facto pleite und muss am 27.08.2018 die Insolvenz anmelden.
Gleichzeitig wurde der Antrag auf Eigeninsolvenz gestellt. Man will aus eigener Kraft die Sanierung versuchen.Facto AG Insolvenz: Springt Star Fund ein?

Dabei hofft man auf einen finanzstarken Partner, nämlich die Star Fund SCA RAIF aus Luxemburg. Nach eigenen Angaben verfügt der Star Fund über ein Finanzkapital von 270 Millionen Euro. Aber der Star Fund will nicht in das Altmodell der Facto Financial Services AG einspringen, sondern plant seine eigene Variante, nach der bei Abtretung einer Lebensversicherung der Versicherungsnehmer innerhalb von 6 Wochen lediglich 20 % eines von der Facto errechneten möglichen Mehrwertes über den von der Lebensversicherung errechneten Rückkaufswert hinaus erhält.

Facto AG: Schleppende Bearbeitung der Lebensversicherungen
Rund 26.000 Lebensversicherungsverträge wollte die Facto Financial Services AG rückabwickeln. Aber es kam zu einem Bearbeitungsstau. Von den 26.000 zur Rückabwicklung eingereichten Verträgen sind lediglich 2.000 erfolgreich rückabgewickelt worden. Manche der Facto-Kunden warten seit drei Jahren auf die Bearbeitung.

Facto AG: Rückabwicklung der LV nach verschiedenen Modellen
Die Facto Financial Services AG hatte für Rückabwicklung von Lebensversicherungen den Kunden verschiedene Modelle angeboten. Nach dem Modell A konnte ein Kunde mit einer Rechtsschutzversicherung 25 % des erstrittenen Mehrwertes erhalten. Bei dem Modell B, ohne Rechtsschutz, musste der Kunde eine Gebühr bezahlen und erhielt dafür 50 % des erstrittenen Mehrwertes. Nach dem Modell C, ohne Rechtsschutz, wo aber der Kunde alle Prozesskosten zahlen muss, erhält er am Ende 65 % des erstrittenen Mehrwertes. Das scheint aber nach der neuen Ausrichtung, wie der Star Fund es sich vorstellt, nicht mehr möglich zu sein.

Facto AG: Warum können Vermittler haften?
Vor dem Hintergrund erscheint es mehr als fraglich, wie denn eine Eigeninsolvenz durchgeführt werden soll. Das gesamte Konzept ist fragwürdig. Insbesondere haben auch die Vermittler einige Probleme. Die haben nämlich jetzt zu Recht die Sorge, dass sie in die Haftung geraten, weil sie ihre Kunden insofern beraten haben, dass das Geschäftsmodell der Facto Financial Services AG ihnen eine gute Grundlage für die Rückabwicklung der Lebensversicherung bieten könnte.

Facto AG: Risiken tragen die Verkäufer der Lebensversicherungen
Welche Konsequenzen sich für die Kunden der Facto Financial Services AG ergeben, die sie bereits an die Facto abgetreten haben, bleibt noch offen. Wenn nämlich nur die Forderungen an die Facto Financial Services AG abgetreten sind, dann könnte für die Anleger das Risiko bestehen, dass sie zur Weiterzahlung der Prämien verpflichtet sind. Eine recht unbequeme Situation für Anleger.

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