Start Allgemein Jens Meier scheitert mit Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Geno eG

Jens Meier scheitert mit Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Geno eG

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Da hat es sich der Richter am Stuttgarter Landgericht aber sehr einfach gemacht, hat sich so einen richtigen schwäbischen ruhigen Tag gemacht. Der Richter hat eigentlich entschieden, das er nichts entscheiden will. 

Auf Grund der nun bestehenden Insolvenz als auch der bevorstehenden Mitgliederversammlung, sah der Richter wohl derzeit keinen Grund ein Urteil zu Gunsten von Jens Meier zu fällen.

Auf die Mitgliederversammlung am 28. Juni 2018 scheint es nun anzukommen, um so mehr kann man nur hoffen, das die Mitglieder das auch begreifen und zahlreich an der Mitgliederversammlung dann auch teilnehmen. Egal zu welchem „Lager“ man auch gehören mag, letztlich zählt jede Stimme auf der Mitgliederversammlung, und hier geht es dann um nicht weniger als die Frage ob die Geno eG weitergeführt wird oder abgewickelt wird.

Gerüchteweise hören wir auch, das die jetzige Geno eG den alten Vorständen angeblich Untreue in Höhe von 2,5 Millionen Euro vorwerfen, leider aber wohl ohne das konkret belegen zu können bzw.  belegen zu wollen.

Solche Dinge sollte man schlichtweg erst dann in der Öffentlichkeit äußern, wenn man dafür konkrete Belege und Nachweise hat. Hat man die, dann gibt es nur einen Weg den diese Nachweise gehen können…………ab zur Staatsanwaltschaft. Gerüchte zu verbreiten o h n e einen konkreten belastenden Beleg kann dann auch mal zu strafrechtlichen Ermittlungen führen. Genau das sollte ein Rechtsanwalt eigentlich doch wissen.

Nun auch bei Rechtsanwälten gibt es solche und solche Rechtsanwälte. Den der GENO eG sollte man sich aber einmal genauer anschauen, welche Interessen er an der GENO eG denn selber hat. Nicht das er möglicherweise sich hier nur selbst ein lukratives Mandat verschaffen wollte. Auch das wird zu klären sein.

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