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Piccor AG-Skandal: Verdacht der Bildung einer Bande

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Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat einen Durchsuchungsbeschluss im Piccor AG-Skandal erwirkt gegen sieben Personen, vier davon werden wohl als Hauptverdächtige angesehen. Wenn sich diese Verdachtsmomente bestätigen sollten, wird es sicherlich auch in der Folge Festnahmen geben. Derzeit gilt für die Beteiligten natürlich die Unschuldsvermutung.

Laut Durchsuchungsbeschluss besteht der Anfangsverdacht, dass es sich bei der Piccor AG um ein Schneeballsystem gehandelt habe und dass sich die in dem Beschluss benannten Personen dazu verabredet hätten. Das würde bedeuten, dass – nach Meinung der ermittelnden Justiz – alles von Beginn an so geplant gewesen sei. Der vorläufige Gesamtschaden beträgt wohl fast 87 Millionen Euro.

Wir haben den Durchsuchungsbeschluss an unseren Rechtsanwalt übermittelt, der nun entscheiden wird, welche Informationen wir daraus noch veröffentlichen dürfen. Liest man diesen aber, dann ist man regelrecht erschüttert, mit welcher Schamlosigkeit und Dreistigkeit mindestens vier der Personen seit dem Jahre 2009 hier die Anleger abkassiert haben, wohlwissend, dass das irgendwann platzen muss. Das heißt, man hat wissentlich zum eigenen Vorteil die Anleger betrogen, so der Vorwurf.

Umso wichtiger ist aber nun, dass es mit der IG Piccor AG-Picam, die wir ins Leben gerufen haben, schnellstens weitergeht, denn wir wollen, genau wie die Anleger, wissen, wo das Geld der Anleger hin ist. Wir wollen wissen, ob die in dem Durchsuchungsbeschluss gemachten Vorwürfe zutreffend sind.

Unser Dank geht aber auch an dieser Stelle nochmals an die ermittelnden Behörden in Berlin, in der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg, die hier wirklich schnell gehandelt haben, womit wir ehrlich gesagt, nicht gerechnet hatten. Es ist eine positive Überraschung!

Der strafrechtliche Vorwurf laut Durchsuchungsbeschluss:

Die Beschuldigten werden verdächtigt als Mitglieder einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrugstaten verbunden hat, gewerbsmäßig Anlagebetrugstaten in erheblichem Ausmaß gem §§ 253 Abs.1, Abs. 3, Abs. 5 StGB begangen zu haben. Sie werden überdies eines Vergehens nach § 54 Abs.1Nr.2. i.V.m. §1 Abs. 1Nr.1 KWG verdächtigt. Ihnen wird überdies vorgeworfen, unerlaubt Bankgeschäfte (Einlagengeschäfte) betrieben zu haben, für die sie-wie sie wussten-die erforderliche Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde nicht hatten.

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