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Nach Einstellung der Kreditwerbung der ARAS Group DWC LLC – Was können Kunden nun tun?

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte, wie wir berichteten, der ARAS Group DWC LLC aus Dubai aufgegeben, die Werbung für das Kreditgeschäft in Deutschland einzustellen. Rechtsanwalt Späth teilt mit, was betroffene Kunden nun tun sollten.

Der Bescheid der BaFin ist laut deren Angaben von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Die ARAS Group DWC LLC hatte z. B. über ihre Internetseite mögliche Kunden aus Deutschland angesprochen, um diesen den Abschluss von Darlehensverträgen unter der Bezeichnung „Nachrangdarlehen“, „Beteiligungsfinanzierung,“ etc. anzubieten.

Darlehensgeber sollten dabei Unternehmen sein, die mit der ARAS Group DWC LLS verbunden sein sollte.

Diese Unternehmen hatten aber keine Erlaubnis für das Kreditgeschäft in Deutschland.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner sollten betroffene Kunden der ARAS Group DWC LLC „unbedingt fachanwaltlichen Rat einholen, um ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend zu überprüfen. Eile ist unter Umständen geboten, da laut rechtlichen Bestimmungen teilweise das Prioritätsprinzip gelten könnte, z. B. bei einer eventuell erforderlichen Vollstreckung“, so Dr. Späth.

Was können die Anleger also tun?

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Anleger prüfen sollten, ob sie ihren angebotenen Darlehensbetrag bereits erhalten haben. In vielen Fällen dürfte dies nicht der Fall gewesen sein, sodass zu prüfen ist, ob Anleger für den zugesagten Darlehensbetrag eventuell bereits eine „Bearbeitungsgebühr“ oder ähnliches zahlen mussten. Sollte dies der Fall gewesen sein, so sollten Anleger prüfen, ob eine fristlose Kündigung und umgehende Rückforderung des vorausbezahlten Betrages sinnvoll ist.

Sollte der Betrag nicht umgehend zurückbezahlt werden, so sollten Betroffene generell prüfen, ob nicht auch die Einleitung rechtlicher Schritte sinnvoll ist.

Betroffene, die mit der ARAS Group DWC LLC Verträge geschlossen haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.

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