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ARAS GROUP DWC LLC und das BaFin-Werbeverbot

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Die BaFin hat der ARAS GROUP DWC LLC, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate, mit Bescheid vom 20. Juli 2017 aufgegeben, die Werbung für das Kreditgeschäft in Deutschland einzustellen.

Im folgenden der Text in der Original-Meldung:

„Die ARAS GROUP DWC LLC trat über ihre Internetseite und Printmedien zielgerichtet an potenzielle Kunden mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland heran, um diesen den Abschluss von Darlehensverträgen unter der Bezeichnung „Nachrangdarlehen“, „Beteiligung(-sfinanzierung)“, „(banküblich) besicherte Darlehen“ oder „Auslandsdarlehen“ anzubieten. Darlehensgeber sollen Unternehmen sein, die mit der ARAS GROUP DWC LLC verbunden sind. Diese haben keine Erlaubnis für das Kreditgeschäft in Deutschland.

Durch die Werbung für die Kredite ist die ARAS GROUP DWC LLC in die Anbahnung unerlaubter Kreditgeschäfte der Unternehmen einbezogen, die als Darlehensgeber auftreten. Die ARAS GROUP DWC LLC ist verpflichtet, die Werbung für das Kreditgeschäft gegenüber Personen oder Unternehmen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sofort einzustellen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.“

Die ARAS GROUP DWC LLC habe nach eigenen Angaben alleine im Jahr 2016 in Deutschland 365 Millionen Euro an Darlehen vergeben, wie der Chef des Unternehmens in einer eidesstattlichen Erklärung vor dem Leipziger Landgericht zu Protokoll gegeben hat. Wenn dem so gewesen ist, dann werden sicher bald weitere Behörden sich mit diesem Fall beschäftigen. Unsererseits werden wir sämtliche Informationen, die wir haben (wir berichteten ja schon mehrfach darüber), darunter eine Liste der Vermittler, natürlich gerne an die zuständigen Stellen weitergeben.

Auf unsere Berichterstattung haben wir einige Reaktionen erfahren, darunter auch Anrufer, die uns auf’s heftigste beschimpft haben. Es handelte sich dabei um Vermittler, die behaupteten, dass sie nicht haften, weil die ARAS GROUP alle Genehmigungen haben würde. Nun, wem glauben Sie eher, dem Unternehmen oder der BaFin?

Der ARAS GROUP steht natürlich noch der Rechtsweg offen. Ob sie gegen die Verfügung juristisch angeht oder nicht, werden wir sehen…

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