Start Allgemein Lebensversicherung – Widerspruch statt Kündigung bietet finanzielle Vorteile

Lebensversicherung – Widerspruch statt Kündigung bietet finanzielle Vorteile

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Fast die Hälfte aller Versicherungsnehmer kündigen ihre Lebensversicherungen frühzeitig. Doch statt ihre Lebensversicherungen bei der R+V Lebensversicherung AG zu kündigen, ist es für Versicherungsnehmer wesentlich lukrativer, diese durch den Widerspruch rückabzuwickeln und dadurch möglichst alle Beiträge und sogenannten Nutzungsersatz zurückzuerhalten.

Finanzieller Vorteil durch Widerspruch einer Lebensversicherung bei der R+V Lebensversicherung AG

Versicherungsnehmer, die kündigen oder verkaufen, verschenken oft viel Geld. Der Widerspruch bietet daher finanzielle Vorteile und sollte unbedingt in Erwägung gezogen werden. Gerade wenn die Versicherung erst wenige Jahre durch Versicherungsbeiträge bedient wird, würde sich eine Kündigung sehr negativ auswirken. Von den gezahlten Beiträgen würde nichts oder nur ein geringer Teil übrigbleiben.

Bei einem Widerspruch hat der Versicherungsgeber sämtliche eingezahlte Raten herauszugeben sowie die eingezahlten Beiträge entsprechend der gezogenen Nutzungen zu verzinsen.

Rechtsfolge eines erklärten Widerspruchs ist außerdem, dass die Versicherung den Versicherungsnehmer auch die Abschluss- und Verwaltungskosten erstatten muss (BGH, Urteil vom 01.06.2016, Az. IV ZR 343/15). Im Fall eines Widerspruchs des Versicherungsnehmers kann er seinen Anspruch auf Erstattung der Verwaltungskosten also voll geltend machen und so einen höheren Betrag als den Rückkaufswert von der Versicherung verlangen.

Für welche Lebens- und Rentenversicherung besteht ein Widerspruchsrecht?

Zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 wurden viele Lebensversicherungen im Policenmodell abgeschlossen. Bei einer Vielzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen sind die Widerspruchsbelehrungen nicht erfolgt oder waren fehlerhaft, sodass der Widerspruch auch noch heute erklärt werden kann.

Wann ist die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft?

Nach einer Erhebung der Verbraucherzentrale in Hamburg sind „über 60 % der Widerspruchsbelehrungen im fraglichen Zeitraum fehlerhaft und damit unwirksam“. Viele dieser Widerspruchsbelehrungen weisen nicht die inhaltlichen Vorgaben der gesetzlichen Anforderungen auf, andere stimmen schon äußerlich nicht mit diesen überein. Beides führt laut zahlreichen Gerichtsentscheidungen zugunsten der Versicherungsnehmer zu einem noch heute bestehenden Widerspruchsrecht.

Werdermann |von Rüden Rechtsanwälte – Prüfung Ihrer Unterlagen der R+V Lebensversicherung AG – Widerspruch durch Experten

Die verwendeten Widerspruchsbelehrungen weisen eine Vielzahl von Variationen und Fehlern auf. Die Rechtsanwaltskanzlei Werdermann| von Rüden bietet Ihnen daher eine kostenlose Erstprüfung jeder einzelnen Widerspruchsbelehrung an.

Dadurch wissen sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet.

Senden Sie uns gerne die Unterlagen, die Sie von der Versicherung erhalten haben (Antrag auf Abschluss der Versicherung, Versicherungsschein nebst dazugehörigem Anschreiben), sowie den ausgefüllten Fragebogen, der auf unserer Homepage zum Download bereitsteht, zu. Wir werden sodann auch für Ihre Widerspruchsbelehrung eine kostenlose Ersteinschätzung abgeben.

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