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Captura GmbH – Gläubigerversammlung

1988

Anwesend waren ca. 100 Anleger und einige Anwälte. Der Insolvenzverwalter legte den bisherigen Sachstand dar. Über 2000 Anleger sollen seit Gründung im Jahr 2010 rund 40 Mio. Euro investiert haben. Eine geordnete Buchhaltung erfolgte aber wohl seit Februar 2014 nicht mehr. Von daher wird die Aufarbeitung noch andauern.

Eigentlich sollte in Immobilienprojekte investiert werden, was durch die Tätigkeit des Mittelverwendungs- und Mittelflusskontrolleurs (ein Rechtsanwalt, mit dessen Tätigkeit für die Captura GmbH explizit geworben wurde, was auch ein entscheidendes Argument für die Anlageentscheidung gewesen sein dürfte) abgesichert werden sollte. Es soll aber nicht nur in Immobilienprojekte investiert worden sein, sondern es wurden wohl Gelder in 106 stille Beteiligungen in teilweise fragwürdigen Unterfangen ausgereicht. Die Gelder wurden auch nicht wirklich nachgehalten; es soll dabei kein aktives Forderungsmanagement betrieben worden sein.

Nach Monierungen der BaFin zu den stillen Beteiligungen soll die Captura GmbH auf partnerschaftliche Unterfangen in GbRs umgeschwenkt sein mit teilweise wenig finanzstarken und nicht immer seriösen Partnern. Neben diesen über 20 Engagements habe sich die Captura GmbH an neun Projekt-KGs beteiligt. Als kritisch müsse betrachtet werden, dass einige Investments – etwa in Höhe von insgesamt 11 Mio. Euro – sofort wieder abgezogen und als Gewinnvorabvergütungen zurück an die Captura geflossen sein sollen. So hätten erhebliche Wertberichtigungen erfolgen müssen, die wohl aber unterblieben. Die insgesamt investierten rund 33 Mio. Euro müssten wohl um etwa 26 Mio. Euro im Wert nach unten zu korrigieren werden. Hinzu gekommen sein soll über die Jahre ein negativer Cashflow von etwa 14 Mio. Euro. Auch die Fixkosten müssen recht hoch gewesen sein, 2014 betrugen sie beispielsweise etwa 6 Mio. Euro. Allein um diese Fixkosten auszugleichen, hätte die Captura GmbH eine Rendite von etwa 17% erwirtschaften müssen. Es haben sich trotz der Installation des Mittelverwendungskontrolleurs und entsprechender Prospektangaben kaum werthaltige Sicherheiten finden lassen.

Der Insolvenzverwalter setzt auf Transparenz und eine frühe Beteiligungen auch der bislang als nachrangig angesehenen Anleger-Gläubiger. Er will diesbezüglich einen kostenschonenden Musterprozess führen. Der Prozessbevollmächtigte für den betreffenden Gläubiger wird Rechtsanwalt Brambrink (Bielefeld) sein, der wohl stärkste Gläubigervertreter in diesem Verfahren. Für eine Quotenprognose ist es allerdings noch zu früh. Der Verwalter hat mehrere Millionen Euro von früheren Investitionsobjekten zurückgefordert und versucht, die Beteiligungs-KGen möglichst risikolos zu liquidieren. Das Verfahren wird wohl noch mehrere Jahre andauern.

Es ergaben sich viele Nachfragen zur Tätigkeit des extra eingeschalteten Mittelverwendungskontrolleurs und dazu, wie ohne Sicherheiten investiert werden und Geld hin und her fließen konnte sowie warum keines der Investments erfolgreich war. Die Frustration der Anleger war deutlich. Etwaige diesbezügliche Ansprüche der Anleger gegen möglicherweise in Betracht kommende Verantwortliche aus der Geschäftsführung oder den Mittelverwendungskontrolleur müssten Anleger von ihren jeweiligen Anwälten jenseits des Insolvenzverfahrens prüfen lassen. Es sei ferner davon ausgehen, dass bereits routinemäßig die Insolvenzakte bei der Staatsanwaltschaft lande.

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