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Sparkasse Ostunterfranken – Die Abkassierkasse

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Auch dieses Urteil zeigt wieder deutlich, dass auch die Sparkassen sehr gut mit den Produkten des grauen Kapitalmarktes verdient haben. In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des  Landgericht Hamburgs hat die Sparkasse Ostunterfranken mit Urteil vom 27.02.2015 ein wichtiges Urteil gegen sich kassiert, was sicherlich für die Sparkasse selber noch Folgen haben wird, denn man wird nicht nur den einen Anteil an diesem Fonds verkauft haben an Kunden der Sparkasse. Die Sparkasse wurde in dem Urteil zur Zahlung von Schadenersatz an eine Fondszeichnerin des Fonds verpflichtet. Die Anlegerin hatte im Jahre 2008 auf Empfehlung der Sparkasse an dem geschlossenen Schiffsfonds Ownership Feeder Quintett GmbH & Co. KG beteiligt. Der Fonds hatte dann in der Folge allerdings erheblich an Wert verloren. Mitentscheidend für die Kammer des Landgerichtes Hamburg dieses Urteil in dieser Form zu fällen, war, ob die Anlegerin „vorbehaltlos, zutreffend und ohne verklausulierte, verdeckte Formulierung informiert wurde“, dass die Sparkasse für die Beratung vergütet wird. Dies habe sie jedoch nicht in konkreter und zutreffender Höhe getan. Wie sich erst vor Gericht herausstellte, hat die Sparkasse 11 % des Anlagebetrages erhalten. Nun muss die Sparkasse Ostunterfranken der Anlegerin die Einlage plus das gezahlte Aufgeld zurückbezahlen.

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