Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren der Signal Kfz-Gutachten GmbH: Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Insolvenzverfahren der Signal Kfz-Gutachten GmbH: Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

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geralt (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36s IN 4852/23

Berlin, 25. Mai 2024 – Im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Signal Kfz-Gutachten GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufgehoben.

Die Signal Kfz-Gutachten GmbH, ehemals ansässig in der Bergstraße 30, 12169 Berlin, und nun in der Kaiser-Friedrich-Straße 65, 10627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Patryk Sieminski, hatte den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Die Schuldnerin ist im Bereich Autovermietung, Personentransport, Transportdienstleistungen sowie An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen tätig.

Beschluss im Detail:

Das Amtsgericht Charlottenburg hat beschlossen, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufzuheben. Diese Maßnahmen wurden gemäß § 21 InsO ergriffen, um mögliche nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen ist ein wichtiger Schritt im Insolvenzverfahren erreicht.

Ergänzende Informationen:

Firma: Signal Kfz-Gutachten GmbH
Adresse: Kaiser-Friedrich-Straße 65, 10627 Berlin
Geschäftsführer: Patryk Sieminski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Handelsregister-Nr.: HRB 208274

Hintergrund:

Die Signal Kfz-Gutachten GmbH hat in ihrem Geschäftsbereich verschiedene Dienstleistungen wie Autovermietung, Personentransport, Transportdienstleistungen sowie den An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen angeboten. Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen ist es der Gesellschaft möglicherweise gelungen, eine Lösung zur Stabilisierung der finanziellen Situation zu finden oder alternative Maßnahmen zur Vermögenssicherung zu ergreifen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die Beschwerde ist schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts einzulegen. Auch eine elektronische Einreichung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 25.05.2024

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