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Renate Daum, früher garumarktinfo.de zum Thema Prokon-Klagen machen wenig Sinn

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aus Sicht von Frau Daum. Recht hat Frau Daum, denn bis über eine Klage verhandelt werden würde, wäre Prokon vermutlich Insolvent bzw. in einem Planinsolvenzverfahren. Das Planinsolvenzverfahren ist wohl auch das, was vom Unternehmen Prokon angestrebt wird, wie man so hören kann. Sicherlich  ein probates Mittel um dem Unternehmens Zeit zu geben sich zu re-strukturieren. Zitat aus einem ARD Artikel: Betroffene Anleger sollten sich frühzeitig zusammenschließen, um – falls nötig – schnell aktiv gegensteuern zu können“, heißt es auf der Homepage der Anlegerschützer, mit Angabe einer Telefonnummer, an die man sich wenden könne. Man werde den Fall weiter intensiv beobachten und – im Falle des Falles – juristisch aktiv werden. An Rechtshilfe mangelt es generell nicht. Im Internet findet man zum Beispiel eine Schutzgemeinschaft für Prokon-Anleger. Die Internetseite gehört dem Hamburger Rechtsanwalt Matthias Gröpper. Auch die Anwaltskanzlei Sommerberg aus Bremen bietet betroffenen Anlegern dort eine Beratung an.

„Die Unternehmensleitung war sich des Problems bewusst“

„Sollte Prokon Ende Januar wirklich pleitegehen, dürfte es jetzt für eine Klage reichlich spät sein“, gibt allerdings Finanztest-Redakteurin Renate Daum gegenüber boerse.ARD.de zu bedenken. Denn es mache keinen Sinn, ein insolventes Unternehmen zu verklagen. Zitat Ende

Solche Berichte werden Anwälten wie Sommerberg LLP oder Herrn Gröpper sicherlich keine Freude bereiten. Recht hat Renate Daum mit Ihrer Einschätzung sicherlich.

4 Kommentare

  1. Die Meinung von Frau Daum teile ich ebenso. Allerdings ist zu prüfen, inwieweit es Ansatzpunkte gibt, andere Stellen/Beteiligte, deren Insolvenz nicht droht, in die Haftung zu nehmen. Ich denke insoweit an Prospektverantwortliche, Geschäftsführer, Initiatoren und Hintermänner.

  2. Klasse was Frau Daum so sagt nachdem so ein Laden den Bach runter gegangen ist. Was Frau Daum nicht sagt: ihr eigenes Forum graumarktinfo das sie als Redakteurin leitete machte tüchtig Werbung mit Links und Popups für Prokon. Wieviel Geld hat das Anlegerschutzportal denn wohl dafür bekommen um u. a. Frau Daum’s Gehalt zu bezahlen?

  3. Sobald keine Vermittler eingeschaltet sind fällt den wohlmeinenden Herrschaften nichts mehr ein. Man kann auch kein mangelnde Beratungsqualität verantwortlich machen. Auch ist die Aufsicht der IHKen und Gewerbeämter statt der Bafin kein Argument. Richtig blöd für die sog. Anlegerschützer.
    Erinnerung hat recht. Alle die jetzt PROKON runterschreiben haben zuvor mit Werbung des Unternehmens reichlich Geld verdient. Keiner hatte nur die geringsten Bedenken geäussert solange die Werbeabos liefen.

  4. Auf der Prokon-Infoveranstaltung wollten der Chef und die anwesenden Mitarbeiter nicht konkret auf meine Nachfragen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit ihres Geschäftskonzeptes antworten. Diverse (äußerlich wohlhabend erscheinende) Senioren waren von der Werthaltigkeit der Windräder überzeugt. Ich hoffe für sie, dass sie nicht auf die Zinszahlungen angewiesen sind. Investiert habe ich bei Prokon nichts, die Brötchen am Ende der Veranstaltung haben aber geschmeckt …

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