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Roaming-Falle im Urlaub: Trotz ausgetauschter SIM-Karte mehr als 900 Euro Mobilfunkkosten

geralt (CC0), Pixabay

Eine Mobilfunkrechnung von mehr als 900 Euro nach dem Urlaub – obwohl die deutsche SIM-Karte aus dem Smartphone entfernt wurde. Vor einem solchen Fall warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Ursache war offenbar eine weiterhin aktive deutsche eSIM. Der Fall zeigt, dass Reisende insbesondere außerhalb der EU genau kontrollieren sollten, welche SIM beziehungsweise eSIM ihr Smartphone tatsächlich für Telefonate und mobile Daten verwendet.

Die betroffene Verbraucherin hatte sich für einen längeren Aufenthalt in Australien eigentlich gut vorbereitet. Sie entfernte ihre deutsche SIM-Karte aus dem Smartphone und setzte stattdessen eine australische SIM-Karte ein. Trotzdem erhielt sie anschließend eine Mobilfunkrechnung von mehr als 900 Euro.

Nach Angaben ihres Mobilfunkanbieters war auf dem Gerät zusätzlich eine deutsche eSIM aktiviert, über die Anrufe abgewickelt worden seien. Genau darin liegt eine zunehmend wichtige Kostenfalle: Moderne Smartphones können mehrere Mobilfunkanschlüsse gleichzeitig verwalten. Nutzer müssen deshalb kontrollieren, welcher Anschluss für Telefonate, SMS und mobile Daten voreingestellt ist.

Kostenwarnung blieb offenbar aus

Im konkreten Fall gibt es noch einen weiteren wichtigen Punkt. Der Mobilfunkvertrag der Verbraucherin sah nach Angaben der Verbraucherzentrale eine Kostenwarnung vor. Bei monatlichen Kosten von 150 Euro sollte eine entsprechende SMS verschickt werden.

Diese Warnung sei jedoch ausgeblieben.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale müssen sich Kunden auf einen vertraglich zugesagten Schutzmechanismus verlassen können. Funktioniert dieser nicht, kann nach Auffassung der Verbraucherschützer ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommen. Die Rechnung müsste dann möglicherweise nicht vollständig bezahlt werden.

Verbraucher sollten eine außergewöhnlich hohe Mobilfunkrechnung deshalb nicht ungeprüft akzeptieren, sondern zunächst nachvollziehen, wie die einzelnen Kosten entstanden sind.

Auch innerhalb der EU kann Roaming Geld kosten

Eine zweite Kostenfalle betrifft Reisen innerhalb Europas. Grundsätzlich gilt innerhalb der EU das Prinzip „Roam like at home“. Telefonieren und mobiles Surfen sollen damit grundsätzlich zu den Konditionen des heimischen Mobilfunktarifs möglich sein.

Das bedeutet jedoch nicht, dass bei jedem Tarif unbegrenzt Daten genutzt werden können.

Insbesondere bei günstigen Tarifen oder Verträgen mit unbegrenztem Datenvolumen kann die sogenannte Fair Use Policy greifen. Sie begrenzt unter bestimmten Voraussetzungen das Datenvolumen, das ohne zusätzliche Roamingkosten im EU-Ausland genutzt werden kann.

Ist das zulässige Volumen ausgeschöpft, kann der Anbieter zusätzliche Gebühren verlangen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen sind derzeit Aufschläge von 1,10 Euro netto pro zusätzlichem Gigabyte möglich.

Allerdings muss der Mobilfunkanbieter seine Kunden vor zusätzlichen Kosten warnen. Zudem gilt eine gesetzliche Kostenbremse von 50 Euro netto beziehungsweise rund 60 Euro brutto.

Nach dem Urlaub Mobilfunkrechnung kontrollieren

Verbraucher sollten ihre Mobilfunkrechnung nach einer Auslandsreise deshalb besonders sorgfältig prüfen. Bei längeren Reisen außerhalb Europas empfiehlt es sich außerdem, vor der Abreise die Einstellungen des Smartphones zu kontrollieren.

Entscheidend ist nicht allein, ob die physische deutsche SIM-Karte entfernt wurde. Auch gespeicherte eSIM-Profile können weiterhin aktiviert sein. Wer sicher gehen möchte, sollte kontrollieren, welche SIM für Telefonate, SMS und mobile Daten ausgewählt wurde und nicht benötigte eSIMs für die Reise deaktivieren.

Bei ungewöhnlich hohen oder nicht nachvollziehbaren Kosten sollte schnell gehandelt werden. Nach Angaben der Verbraucherzentrale können Betroffene innerhalb von acht Wochen einen Einzelentgeltnachweis sowie eine technische Prüfung durch den Mobilfunkanbieter verlangen.

Der Fall der mehr als 900 Euro hohen Rechnung macht deutlich: Die klassische SIM-Karte ist längst nicht mehr die einzige mögliche Roaming-Falle. Gerade bei Smartphones mit mehreren SIM-Karten und eSIM-Profilen sollten Reisende vor dem Grenzübertritt genau prüfen, welcher Mobilfunkanschluss tatsächlich aktiv ist.

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