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Post von Euro – Invest – Inkasso? Verbraucherzentrale klagt – das sollten Betroffene jetzt wissen
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Post von Euro – Invest – Inkasso? Verbraucherzentrale klagt – das sollten Betroffene jetzt wissen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Euro – Invest – Inkasso GmbH ist keine bloße Fantasiebezeichnung eines unbekannten Briefabsenders.

Das Unternehmen hat seinen Sitz am Josephsplatz 8 in Nürnberg und bezeichnet sich selbst als nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Inkassodienstleister. Im Impressum nennt das Unternehmen das Bundesamt für Justiz als zuständige Aufsichtsbehörde und ein Aktenzeichen im Rechtsdienstleistungsregister.

Das ist eine wichtige Information.

Aber ebenso wichtig ist:

Dass ein Inkassounternehmen registriert ist, beweist noch nicht, dass jede einzelne Forderung gegen einen Verbraucher tatsächlich berechtigt ist.

Verbraucherzentrale zieht gegen Euro – Invest – Inkasso vor Gericht

Besondere Aufmerksamkeit verdient deshalb ein Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Die Verbraucherschützer haben am 4. November 2025 beim Landgericht Nürnberg-Fürth eine Unterlassungsklage gegen die Euro – Invest – Inkasso GmbH eingereicht.

Das Aktenzeichen lautet:

3 HK O 6211/25.

Bei dem Verfahren geht es nicht allgemein um die Frage, ob Euro – Invest – Inkasso Inkassodienstleistungen anbieten darf.

Gegenstand sind konkrete Praktiken beziehungsweise Zahlungsaufforderungen.

Der bemerkenswerte Fall hinter der Klage

Besonders interessant ist einer der von der Verbraucherzentrale genannten Punkte.

Euro – Invest – Inkasso soll einen Verbraucher im Auftrag eines Dritten zur Zahlung einer Forderung aufgefordert haben.

Als Grundlage wurde laut Verbraucherzentrale ein Dienstleistungsvertrag bezeichnet.

Dabei ging es um die:

„Bereitstellung Kontaktdaten einer geeigneten gewerbl. Schuldnerhilfe“

und um eine angegebene Schuldensumme von 5.750 Euro.

Nach Darstellung der Verbraucherzentrale habe ein solcher Dienstleistungsvertrag jedoch nicht existiert.

Außerdem habe das Inkassounternehmen nicht dargelegt, wie der behauptete Vertrag zustande gekommen sein soll.

Genau dagegen richtet sich ein Teil der Unterlassungsklage.

Auch 10 Euro „Mahnspesen“ sind Gegenstand des Verfahrens

Ein weiterer Punkt betrifft zusätzliche Kosten.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale wurden neben der Hauptforderung auch 10 Euro Mahnspesen verlangt.

Die Verbraucherschützer wollen gerichtlich erreichen, dass entsprechende Mahnspesen nicht verlangt werden, wenn sie der Auftraggeberin tatsächlich nicht in dieser Höhe entstanden sind und der Rechtsgrund dafür nicht erläutert wird.

Auch hierbei handelt es sich um einen konkreten Klageantrag.

Über die Berechtigung anderer Forderungen lässt sich daraus nicht automatisch etwas ableiten.

Beispiel: Plötzlich sollen 600 Euro bezahlt werden

Stellen wir uns einen typischen Fall vor.

Das folgende Beispiel ist fiktiv.

Frau M. erhält ein Inkassoschreiben.

Gefordert werden insgesamt 612 Euro.

Als ursprünglicher Gläubiger wird ein Unternehmen genannt, dessen Namen sie zwar schon einmal gesehen hat, an einen kostenpflichtigen Vertrag kann sie sich aber nicht erinnern.

Zusätzlich zur angeblichen Hauptforderung erscheinen verschiedene Inkassokosten und weitere Positionen.

Die Zahlungsfrist beträgt nur wenige Tage.

Im Schreiben wird auf mögliche weitere rechtliche Schritte hingewiesen.

Frau M. bekommt Angst.

Ihr erster Gedanke:

„Wenn das von einem echten Inkassounternehmen kommt, muss die Forderung doch stimmen.“

Genau dieser Schluss wäre falsch.

Ein echtes Inkassounternehmen kann auch eine bestrittene Forderung geltend machen

Das ist einer der wichtigsten Punkte für Verbraucher.

Man muss zwei Fragen voneinander trennen.

Die erste lautet:

Existiert das Inkassounternehmen tatsächlich?

Die zweite lautet:

Existiert auch die konkrete Forderung gegen mich?

Das sind völlig unterschiedliche Fragen.

Ein registriertes Inkassounternehmen arbeitet im Auftrag eines Gläubigers.

Entscheidend bleibt aber, ob zwischen dem angeblichen Gläubiger und dem Verbraucher tatsächlich ein wirksamer Vertrag beziehungsweise eine andere Rechtsgrundlage für die Forderung besteht.

Deshalb sollte Frau M. nicht sofort zahlen

In unserem Beispiel sollte Frau M. zunächst herausfinden, wofür überhaupt Geld verlangt wird.

Sie sollte prüfen:

Wann soll der Vertrag abgeschlossen worden sein?

Was soll bestellt beziehungsweise vereinbart worden sein?

Wie hoch war die ursprüngliche Forderung?

Wer ist der Gläubiger?

Wie soll der Vertrag zustande gekommen sein?

Welche zusätzlichen Kosten werden verlangt?

Und hat Frau M. vielleicht bereits früher einer Rechnung oder Forderung widersprochen?

Erst wenn diese Fragen geklärt sind, lässt sich beurteilen, ob eine Zahlung überhaupt in Betracht kommt.

„Ich kenne diese Forderung nicht“ sollte ernst genommen werden

Wer sich sicher ist, niemals einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen zu haben, sollte eine Forderung nicht allein deshalb bezahlen, weil inzwischen ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde.

Stattdessen kann die Forderung ausdrücklich bestritten und eine nachvollziehbare Darlegung verlangt werden.

Besonders wichtig sind dabei Unterlagen zum behaupteten Vertragsschluss.

Bei einem Onlinevertrag könnte beispielsweise relevant sein, wann und auf welchem Weg der Vertrag geschlossen worden sein soll und welche Leistung konkret vereinbart wurde.

Nicht vorschnell eine Ratenzahlung unterschreiben

Eine weitere Falle kann entstehen, wenn Verbraucher die Forderung eigentlich für falsch halten, aber aus Angst trotzdem eine Ratenzahlung vereinbaren möchten.

Das kann rechtlich problematisch werden.

Deshalb sollte niemand vorschnell ein Schuldanerkenntnis oder eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben, solange die zugrunde liegende Forderung nicht geklärt ist.

Wer eine Forderung vollständig bestreitet, sollte sich nicht gleichzeitig so verhalten, als erkenne er sie selbstverständlich an.

Inkassobrief und gerichtlicher Mahnbescheid sind nicht dasselbe

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem normalen Inkassoschreiben und Post von einem Gericht.

Ein Inkassounternehmen kann Forderungen außergerichtlich geltend machen.

Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist dagegen etwas anderes.

Er kommt vom Gericht und darf keinesfalls ignoriert werden.

Wer einen gerichtlichen Mahnbescheid erhält und die Forderung für unberechtigt hält, muss die dort genannten Fristen beachten.

Der entscheidende Fehler wäre deshalb:

„Ich habe dem Inkassounternehmen schon widersprochen, also kann ich Gerichtspost ignorieren.“

Nein.

Gerichtliche Schreiben müssen immer gesondert geprüft werden.

Nicht jede zusätzliche Inkassoposition ist automatisch berechtigt

Auch wenn die Hauptforderung grundsätzlich besteht, bedeutet das nicht automatisch, dass jede zusätzlich verlangte Position korrekt berechnet wurde.

Verbraucher sollten deshalb Hauptforderung, Zinsen, Mahnkosten und Inkassokosten getrennt betrachten.

Gerade kleine Zusatzbeträge werden häufig kaum hinterfragt.

Das Verfahren der Verbraucherzentrale gegen Euro – Invest – Inkasso zeigt jedoch, dass selbst eine Position von lediglich zehn Euro rechtlich relevant sein kann.

Was Euro – Invest – Inkasso selbst über seine Tätigkeit sagt

Die Euro – Invest – Inkasso GmbH beschreibt sich auf ihrer Internetseite als registriertes Rechtsdienstleistungsunternehmen.

Nach eigenen Angaben unterstützt sie Gläubiger bei der Beitreibung zahlungsgestörter Forderungen.

Das Unternehmen erklärt außerdem, Schuldnern als sachlicher Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und einvernehmliche Lösungen anzustreben.

Im Impressum werden der Josephsplatz 8 in 90403 Nürnberg sowie die Handelsregisternummer HRB 37125 beim Amtsgericht Nürnberg angegeben.

Die Klage bedeutet nicht: „Nicht bezahlen“

Die laufende Auseinandersetzung mit der Verbraucherzentrale sollte nicht falsch interpretiert werden.

Aus der Unterlassungsklage folgt nicht, dass Verbraucher Forderungen von Euro – Invest – Inkasso grundsätzlich ignorieren können.

Ebenso wenig folgt daraus, dass sämtliche von dem Unternehmen bearbeiteten Forderungen unberechtigt wären.

Entscheidend ist immer der einzelne Fall.

Eine tatsächlich bestehende Forderung verschwindet nicht dadurch, dass gegen das beauftragte Inkassounternehmen wegen eines anderen Sachverhalts ein Gerichtsverfahren läuft.

Aber: Inkassopost ist auch kein Beweis für eine Schuld

Genauso falsch wäre allerdings die gegenteilige Annahme.

Ein Brief eines registrierten Inkassounternehmens ist kein gerichtliches Urteil.

Wer eine Forderung nicht kennt oder für unberechtigt hält, darf und sollte sie prüfen.

Das gilt insbesondere dann, wenn der angebliche ursprüngliche Vertrag nicht nachvollzogen werden kann.

So sollten Betroffene reagieren

Wer Post von Euro – Invest – Inkasso oder einem anderen Inkassounternehmen erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren und das Schreiben vollständig sichern.

Danach sollte geprüft werden, wer der ursprüngliche Gläubiger ist, aus welchem Vertrag die Forderung stammen soll, wann dieser Vertrag geschlossen worden sein soll und wie sich der Gesamtbetrag zusammensetzt.

Ist die Forderung unbekannt oder wird sie bestritten, sollte dies nachvollziehbar gegenüber dem Inkassounternehmen kommuniziert werden.

Unterlagen und Schriftverkehr sollten aufbewahrt werden.

Bei größeren Beträgen oder unklarer Rechtslage kann eine Beratung durch eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt sinnvoll sein.

Gerichtliche Schreiben sollten niemals liegen bleiben.

Fazit: Erst prüfen, dann zahlen

Der Fall Euro – Invest – Inkasso zeigt sehr deutlich, warum Verbraucher zwischen der Existenz eines Inkassounternehmens und der Berechtigung einer konkreten Forderung unterscheiden müssen.

Die Euro – Invest – Inkasso GmbH tritt als registrierter Inkassodienstleister auf.

Gleichzeitig hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen das Unternehmen eine Unterlassungsklage eingereicht.

Dabei geht es unter anderem um eine Zahlungsaufforderung auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags, der nach Darstellung der Verbraucherzentrale nicht existiert habe, sowie um zusätzlich verlangte Mahnspesen.

Für Betroffene bedeutet das weder:

„Euro – Invest – Inkasso ist grundsätzlich unseriös.“

noch:

„Wenn Euro – Invest – Inkasso schreibt, muss ich automatisch zahlen.“

Die richtige Reaktion lautet vielmehr:

Forderung prüfen, Vertrag nachvollziehen, Kosten kontrollieren und erst dann entscheiden.

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